ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten)
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3.4: Strecke 5723 km 39,776 - 49,460
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling – Freilassing
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
NA 74 - LÄ WF - Anpassung Hydrogeologisches Gutachten PFA 3.4, Lph
Die zusätzliche Leistung dieses Nachtrags beinhaltet die Aktualisierung der Hydrogeologischen Gutachten im Umfang des
neuen EBA-Leitfadens (LF – Antragsunterlagen Dezember 2020). Nach diesem sind im Rahmen der Hydrogeologischen
Gutachten Sachverhalte aus dem Themenbereich Oberflächenwasser zu ergänzen (Kapitel 9 und 10 nach EBA Leitfaden 2020).
Außerdem werden die überarbeiteten hydrogeologischen Gutachten den Planungstand hinsichtlich Grundwasserbetroffenheiten
darstellen, welche sich ggf. aus baulichen Planungsänderungen der EP gegenüber VP ergeben. Weitere zusätzliche Leistungen
ergeben sich aus der Aktualisierung bzw. Fortschreibung von Bemessungswasserständen mit Grundwassermessungen aus den
Jahren 2022 -2022, sowie der Integration von Untersuchungsanforderungen von TÖBs (Scoping-Einwendungen Januar 2023
erhalten). Ein Wechsel des ANs würde zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen, da dieser sich erst langwierig in
die umfangreichen Datengrundlagen einarbeiten müsste.