Antiviren- und Antispamsoftware in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0054
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Antiviren- und Antispamsoftware in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
Beschaffung einer Antiviren- und Antispamlösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
Leistungsort für die zu erbringenden Leistungen sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld sowie der Sitz der föderalen IT-Kooperation in Frankfurt am Main.
Die Kommunikation und der Informationsaustausch mittels E-Mail mit externen Kommunikationspartnern über das Internet ist eine wesentliche Voraussetzung für die Aufgabenerfüllung der hessischen Landesverwaltung. Die HZD bietet deshalb ihren Kunden einen umfassenden, sicherheitstechnisch geschützten Zugang in das Internet. Ein entscheidender Teilbereich ist die Bereitstellung von E-Mail-Funktionalitäten.
Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials durch das Internet hat die HZD in diesem Umfeld vielfältige Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Neben einer gestuften Sicherheitsgateway-Architektur mit DMZ-Segmenten (Demilitarisierte Zone) sind weit-gehende Sicherheitsmaßnahmen im Bereich Mailing realisiert.
Ziel ist entweder
a)Im Falle der Bereitstellung als Software oder Software-Appliance:
der Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrages-Typ B für die zeitlich befristete Überlassung einer Antivirussoftwarelösung und einer Antispamkomponente (on premises) für die Nutzung durch mindestens 173.750 Benutzer und den Versand von mindestens 150.000 E-Mails täglich sowie eines EVB-IT Pflegevertrages für die anschließende Pflege der Software (Produkt-Updates, Patches, Signaturen).
b)Im Falle der Bereitstellung als Hardware-Appliance:
der Abschluss eines EVB- IT Systemlieferungsvertrages für den Kauf einer Antivirus-/Antispam-Hardware-Appliance-Lösung (on premises) für die Nutzung durch mindestens 173.750 Benutzer und den Versand von mindestens 150.000 E-Mails täglich sowie für die Wartung der Hardware und für die anschließende Pflege der Software (Produkt-Updates, Patches, Signaturen),
welche an der Schnittstelle zum Internet eingesetzt werden soll.
Die Laufzeit beträgt jeweils 24 Monate mit einer zweimaligen automatischen Verlängerungsoption für jeweils 12 Monate. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens aber zum 21.07.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
Je nach Art der angebotenen Leistung ist entweder Referenz Nr. 1 oder Referenz Nr. 2 mit den jeweils dort aufgeführten Anforderungen anzugeben:
1.Im Falle der Bereitstellung als Software oder Software-Appliance (Lfd. Nr. 5 in der Tabelle des Referenzvordrucks):
•Art: Überlassung von Antiviren-/Antispamsoftwarekomponenten für E-Mail und Pflege von Antiviren-/Antispamsoftwarekomponenten für E-Mail
•Umfang: Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 100.000 Nutzern und den Versand von mindestens 100.000 E-Mails täglich
2.Im Falle der Bereitstellung als Hardware-Appliance (Lfd. Nr. 6 in der Tabelle des Referenzvordrucks):
•Art: Verkauf einer Antivirus-/Antispam-Hardware-Appliance-Lösung sowie Wartung der Hardware und Pflege der Software
•Umfang: Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 100.000 Nutzern und den Versand von mindestens 100.000 E-Mails täglich
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Ange-botsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Ver-leihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Vergabevermerk Teil I
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft so-wie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Kor-ruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vor-zulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Un-terauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechen-den Form einzureichen.
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot ein-zureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Un-terauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechen-den Form einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe un-ter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläu-tern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemein-schaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien Preis und Leistung.
Für Preis und Leistung ist folgende Gewichtung vorgesehen:
Preis 70% Leistung 30%
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de