Ersatzbeschaffung Speichereinheiten Hersteller NetApp für RP Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung Speichereinheiten Hersteller NetApp für RP Kassel
Ersatzbeschaffung von Speichereinheiten des Herstellers NetApp für das RP Kassel
Regierungspräsidium Kassel, Kurt-Schumacher-Straße 2, 34117 Kassel
Die HZD ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes Hessen für Anlagen, Geräte und Kommunikationseinrichtungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der Informationstechnik (IT) und führt dieses Vergabeverfahren für das Regierungspräsidium Kassel durch. Beschaffungsgegenstand ist - eine NetApp AFF250 24x4TB SSD-Datenspeicher (10Gb CU RJ45), - eine NetApp FAS2720 36x10TB HDD-Datenspeicher (10Gb CU RJ45), - inkl. aller notwendigen Kabel, Zubehörteile und Lizenzen sowie der Dienstleistung zur Installation (Hardwareaufbau, Anschluss an die vorhandene Infrastruktur, Inbetriebnahme, Dokumentation). Die bisherige Speicherkapazität von 90 TB soll deutlich erhöht werden. Es wird eine Produktiveinheit mit mind. 65 TB nutzbaren Speicher (mind. 24 Platten SSD 2.5" je 4TB in RAID DP) benötigt. Für die Backupeinheit werden mind. 165 TB nutzbarer Speicher benötigt Die zu beschaffenden Systeme müssen zur vorhandenen Infrastruktur (NetApp AFF250 / FAS2720 mit ONTAP 9.9) des RP Kassels kompatibel sein. Die neu zu beschaffende Speicherinfrastruktur muss durch den Auftragnehmer mit der vorhandene Infrastruktur verbunden werden, um durch eine Überkreuzspeicherung eine höhere Ausfallsicherheit zu erzielen und eine geringer Wiederherstellungszeit im Desaster Recovery Fall garantieren zu können. Allgemeine Technikanforderungen für alle Einheiten: Als unterstützte Datenübertragungsprotokolle werden mindestens CIFS mit SMB3 und NFS benötigt. Für Disaster Recovery und Datenreplizierung muss das SVM-DR, eine Snapshot- Technologie von NetApp, zur Verfügung gestellt werden. Die Funktionalität Disk-to-Disk Backups mit inkrementeller Replizierung auf Blockebene, zur Beschleunigung der Datensicherung, ist erforderlich. Das sekundenschnelle Wiederherstellen eines Dateisystems oder eines Volumes unabhängig von Art und Umfang der Dateien muss möglich sein. Erstellte Backups sollen als Kopieversionen mit inkrementeller Replizierung auf Blockebene von mehreren Wochen vorgehalten werden können, und dabei technisch so gespeichert werden, dass sie schreibgeschützt gespeichert und z.B. von Ransomware (Verschlüsselungstrojanern) nicht angegriffen werden können. Der gespeicherte Datenbestand soll über eine Deduplizierungs- und Komprimierungsfunktionauf Blockebene schlank gehalten werden können. Pos. 1: Produktiveinheit Produktiveinheit mit mind. 65 TB nutzbaren Speicher (mind. 24 Platten SSD 2.5" je 4TB in RAID DP). Die Produktiveinheit muss um zusätzlichen Speicherplatz erweitert werden können. Das Betriebssystem soll auf zwei unabhängigen Hardwareinstanzen (sog. HA Nodepair) mit jeweils eigenem Controller, Netzteil und je mind. 2 Netzwerkanschlüssen (10Gb CU RJ45)) laufen, so dass im Ausfallszenario der einen Hardwareeinheit die nötigen Dienste vollständig über die zweite Hardwareinheit bereitgestellt werden können. Pos. 2 Backupeinheit Backupeinheit mit 165 TB nutzbaren Speicher (mind. 36 Platten SAS je 10TB in RAID TEC). Die Backupeinheit muss um zusätzlichen Speicherplatz erweitert werden können. Das Betriebssystem soll auf zwei unabhängigen Hardwareinstanzen (sog. HA Nodepair) mit jeweils eigenem Controller, Netzteil und je mind. 2 Netzwerkanschlüssen (10Gb CU) RJ45)) laufen, so dass im Ausfallszenario der einen Hardwareeinheit die nötigen Dienste vollständig über die zweite Hardwareinheit bereitgestellt werden können. Pos. 3 Wartungs- und Supportvertrag Support- und Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten ab Inbetriebnahme (Abnahme durch Auftraggeber). Es müssen enthalten sein: - Garantie auf zu beschaffenden Speichersysteme von 60 Monaten - AutoSupport, Remote Support Diagnose (24/7/365) - Technischer Remote-Support für Hardware (24/7/365) - Initiale Reaktionszeiten für technischen Remote-Support rund um die Uhr: 4 Stunden - Zeitdauer bis zur Lieferung und Installation von Ersatzteilen (ab Qualifizierung des Supportfalls durch Anbieter): 4 Stunden - Installation von Ersatzteilen am nächsten Werktagdurch Techniker vom Anbieter / autorisierten Servicepartner - Alle Veröffentlichungen von Betriebssystemsoftware während der Vertragslaufzeit
Die unter Abschnitt II.2.7) dieser EU-Bekanntmachung genannten 60 Monate beziehen sich auf die Dauer der Wartung und Instandhaltung der ausschreibungsgegenständlichen Speicher-Komponenten. Die Anlieferung der Speicher-Komponenten soll schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, auf jeden Fall aber bis Ende 2023 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzbeschaffung Speichereinheiten Hersteller NetApp für RP Kassel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.