2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36012
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259
München
Im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München sind während der Bauphase ein oder mehrere unabhängige Sachverständige für alle Fragen des Immissionsschutzes (Lärm, Erschütterung, Licht, Luftschadstoffe) einzusetzen. Der Immissionsschutzbeauftragte handelt im Auftrag und im Sinne des Auftraggebers (AG) mit dem Ziel, im Hinblick auf den Immissionsschutz einen möglichst konfliktfreien Bauablauf zu gewährleisten. Er ist der Ansprechpartner für die zuständigen Fach- und Überwachungsbehörden sowie die betroffene Bevölkerung und bildet zudem die Schnittstellen zwischen AG, Fach- und Aufsichtsbehörden, Projektkommunikation und sonstigen fachlichen Beteiligten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Immissionsschutzfachliche Bauüberwachung und Immissionsschutzbeauftragter Abschnitte Oberirdisch West, Tunnel West, Hauptbahnhof und Marienhof, VE 259
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München sind während der Bauphase ein oder mehrere unabhängige Sachverständige für alle Fragen des Immissionsschutzes (Lärm, Erschütterung, Licht, Luftschadstoffe) einzusetzen. Der Immissionsschutzbeauftragte handelt im Auftrag und im Sinne des Auftraggebers (AG) mit dem Ziel, im Hinblick auf den Immissionsschutz einen möglichst konfliktfreien Bauablauf zu gewährleisten. Er ist der Ansprechpartner für die zuständigen Fach- und Überwachungsbehörden sowie die betroffene Bevölkerung und bildet zudem die Schnittstellen zwischen AG, Fach- und Aufsichtsbehörden, Projektkommunikation und sonstigen fachlichen Beteiligten.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Verlängerung von Überwachungszeiträumen einiger Messstellen im BA10 und BA30. Verlängerung des Betriebes von Messstellen im BA10 und 30. Das beauftragte Leistungsbild wird nicht geändert sondern nur um Laufzeitenverlängerungen der Messstellen und der damit einhergehenden Überwachunsgzeiträume ergänzt.
Die zu beauftragenden Positionen beziehen sich ausschließlich auf einige Positionen des NT01. - NT02
Bei Änderungen im Bauablauf führt dies automatisch zu Änderungen im Messnetz. Änderungen im Messnetz im Sinne von Verlängerungen der Laufzeit von Messstellen, sowie Verlängerungen des Überwachungszeitraumes dieser Messungen und der damit einhergehenden Auswertungen. Da die Messungen planfestgestellte Auflagen sind und zudem zur Beweissicherung dienen, ist eine Fortführung zwingend.