Prozess digitale Einstllung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6963010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozess digitale Einstllung
Das Universitätsklinikum Frankfurt ist mit den 33 Fachkliniken und klinisch theoretischen Instituten der universitäre Maximalversorger für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Jährlich werden hier rd. 46.000 stationäre sowie rd. 482.000 ambulante Patientinnen und Patienten behandelt. Hinzu kommt ein umfangreiches
Leistungsspektrum in Forschung und Lehre auf international konkurrenzfähigem Niveau. Insgesamt sind am Universitätsklinikum Frankfurt mehr als 7.500 Beschäftigte in der Krankenversorgung, in Lehre und Forschung sowie in der Administration und in den Wirtschaftsdiensten tätig. Alle Bereiche befinden sich in Frankfurt an einem Standort.
In 2023 strebt das Dezernat Personal eine zügige digitale Transformation der Kernprozesse an. Im Fokus steht dabei zunächst der komplexe und zeitintensive Einstellungsprozess, der für eine verlässliche Personalgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels ein wesentlicher Faktor spielt.
Zu realisieren sind ganzheitliche End-to-end Prozesse. Neben der Reduzierung von Medienbrüchen müssen verschiedene Systembrüche zusammengeführt und ggf. fehlende Systemfunktionalitäten (Features) implementiert werden.
Das Projekt ist vom Vorstand als Stakeholder initiiert und wird aus der Abteilung HR-Systeme und Zeitwirtschaft heraus gesteuert
Das Universitätsklinikum Frankfurt ist mit den 33 Fachkliniken und klinisch theoretischen Instituten der universitäre Maximalversorger für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Jährlich werden hier rd. 46.000 stationäre sowie rd. 482.000 ambulante Patientinnen und Patienten behandelt. Hinzu kommt ein umfangreiches Leistungsspektrum in Forschung und Lehre auf international konkurrenzfähigem Niveau. Insgesamt sind am Universitätsklinikum Frankfurt mehr als 7.500 Beschäftigte in der Krankenversorgung, in Lehre und Forschung sowie in der Administration und in den Wirtschaftsdiensten tätig. Alle Bereiche befinden sich in Frankfurt an einem Standort.
In 2023 strebt das Dezernat Personal eine zügige digitale Transformation der Kernprozesse an. Im Fokus steht dabei zunächst der komplexe und zeitintensive Einstellungsprozess, der für eine verlässliche Personalgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels ein wesentlicher Faktor spielt.
Zu realisieren sind ganzheitliche End-to-end Prozesse. Neben der Reduzierung von Medienbrüchen müssen verschiedene Systembrüche zusammengeführt und ggf. fehlende Systemfunktionalitäten (Features) implementiert werden.
Das Projekt ist vom Vorstand als Stakeholder initiiert und wird aus der Abteilung HR-Systeme und Zeitwirtschaft heraus gesteuert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben eine Eigenerklärung Unternehmensdaten mit folgenden Angaben abzugeben:
- Rechtsform
- Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
- USt.ID-Nr.
- Adresse (Staat, Ort, Straße, Hausnr.)
- Ansprechpartner (Vorname, Name)
- Telefon
- Angaben für statistische Zwecke (VergStatVO).
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise nach Ziff. III.1.2 dieser
Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen.
Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, wird im Rahmen der Eignungsprüfung überprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so behält sich der Auftraggeber vor, eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe zu verlangen.
Es wird ausdrücklich auf § 47 der Vergabeverordnung (VgV) hingewiesen.
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
6. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und über die erwirtschafteten Umsätze bezüglich der besonderen Leistungsart, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu 2:
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Zu 3:
Eigenerklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
- in den letzten zwei Jahren ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Zu 4:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt.
Zu 6:
Mindestens 1.200.000 € pro abgeschlossenem Geschäftsjahr
Es sind jeweils zwei Referenzprojekte nachzuweisen, wobei durch einzelne Referenzprojekte auch mehr oder alle Themen abgedeckt werden können
Referenzen müssen zur Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung mindestens folgende Nachweise erbringen
- „Ready to Run“ – Eine Kombination aus Ticketsystem, Workflowmanagement, automatisierter Dokumentenerstellung und ESS/MSS Szenarien auf Basis einer NLC-Technologie mit der innerhalb weniger Tage ein breites Spektrum von HR-Services einzurichten sind
- Vorzugsweise innerhalb des öffentlichen Dienstes
- Fundierte SAP HCM-Erfahrungen als Beratungsunternehmen
- Nachweise zur Integration, Multisystemfähigkeit bzw. Hybridlösungen (On-Premise/Cloud), wie z.B. ein SAP Integration Certification
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.