EU-Taxonomietool Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Taxonomietool
Software-as-a-Service (SaaS)"-Leistung zur Berechnung, Dokumentation und Analyse der Taxonomie-Bewertung der KfW-Finanzierungen.
Beschaffung und Neueinführung eines "EU-Taxonomietools" als "Software as a Service".
Hintergrund:
Der Auftragnehmer stellt den Unternehmen des KfW-Konzerns eine Software in der Betriebsform „Software as a Service“ (SaaS) für das „EU-Taxonomietool“ zur systemgestützten, konzernweiten, integrierten Erfassung, Analyse, Darstellung und Reporting von KfW-finanzierten Aktivitäten entsprechend den jeweils gültigen Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) einschließlich des delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2021/2178) bereit. Die Nutzung des EU-Taxonomietools erfolgt initial in der KfW IPEX-Bank GmbH (IPEX) und wird sukzessive auf weitere Unternehmen des KfW Konzerns erweitert, inklusive der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG).
Bezüglich der funktionalen Anforderungen an das EU-Taxonomietool hat der Auftragnehmer zu beachten, dass sowohl der regulatorische Rahmen als auch die Definition der technischen Spezifikationen der Ausgestaltung und Anwendung der EU-Taxonomie noch nicht abgeschlossen sind. Das EU-Taxonomietool muss daher die Erfüllung zukünftiger Vorgaben und entsprechende Umsetzung der sich entwickelnder Marktpraxis im Kontext der EU-Taxonomie ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise (nicht abschließend) die Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung (aktuell „Non Financial Reporting Directive“ (NFRD), zukünftig „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), deren nationale Umsetzung sowie die delegierten Rechtsakte zur Spezifikation der technischen Bewertungskriterien der Umweltziele und die ggfs. veröffentlichten Verlautbarungen der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Übergreifende wesentliche Anforderungen an das EU-Taxonomietool sind:
- Das EU-Taxonomietool ermöglicht der KfW und der Unternehmen des KfW-Konzerns die verpflichtende und freiwillige Offenlegung von Taxonomie-bezogenen Daten. Dabei muss das EU-Taxonomietool die Erfüllung der Vorgaben für Kreditinstitute („credit institutions“) aus Annex V / Annex VI der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 unterstützen.
- Das EU-Taxonomietool unterstützt insbesondere die prüfungssichere Erfassung, Analyse, Einordnung, Dokumentation und Ermittlung der für das regulatorisch erforderliche oder freiwillige Reporing relevanten Merkmale und Informationen der durch Unternehmen des KfW-Konzernsfinanzierten Aktivitäten.
- Das EU-Taxonomietool beinhaltet sowohl die Prüfung einzelner finanzierter Aktivitäten auf Taxonomiefähigkeit als auch auf Taxonomiekonformität und liefert benötigte Daten zur Erhebung der Green Asset Ration (GAR) sowie der darüber hinaus zu berichtenden Komponenten der Meldebögen gemäß den Vorgaben für die verpflichtende Berichterstattung in einem exportierbaren Format.
- Das EU-Taxonomietool muss eine externe Datenanbindung über automatisierbare Schnittstellen ermöglichen.
- Die Software wird als SaaS (Software as a Service) bereitgestellt und auf der Infrastruktur des Auftragnehmers oder seiner Unterauftragnehmer (bspw. Cloud-Plattformen der Hyperscaler) betrieben.
Der Auftragnehmer schuldet die folgenden Leistungen:
- Bereitstellung einer Software mindestens im Funktionsumfang, wie in der Leistungsbeschreibung und im Kriterienkatalog ("Muss- und Kann-Kriterien") als Teil der Vergabeunterlagen beschrieben
- Erstellung eines Einführungskonzepts und Durchführung eines Projekts zur Einführung des EU-Taxonomietools bei der KfW
- Betrieb des EU-Taxonomietools als „Software as a Service“, inkl. fachlicher und technischer Unterstützung, insbesondere Aktualisierungen der Software entsprechend der Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens (Taxonomieverordnung und delegierte Rechtsakte)
- Fachliche und technische Unterstützung während der Betriebsphase
- Weitere Anpassungsleistungen nach Go-Live.
Nähere Einzelheiten sind der "Leistungsbeschreibung" als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Automatische Verlängerung des Vertrages um je 1 Jahr, wenn er nicht vom Auftragnehmer mit einer Frist von einem Jahr oder der KfW mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.
1) Nettojahresumsatz in den drei (3) Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022
2) Anzahl der Beschäftigten im Anwendungssupport der Software-Lösung
3) Anzahl der Beschäftigten in der Weiterentwicklung der Software-Lösung
4) Anzahl der Mitarbeiter mit der Qualifikation eines/einer Senior IT-Beraters/in
5) Anzahl der Mitarbeiter mit der Qualifikation eines/einer IT-Administrators/in / Technikspezialisten/in
6) Vergleichbarkeit der Referenzen
Um in die Angebotsphase zu gelangen, muss der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft mindestens 40 Punkte erreichen. Falls die 40 Punkte nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren.
Funktionserweiterungen: Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW zusätzliche Funktionalitäten und ergänzende Produkte, soweit diese nicht im Rahmen der Pflege des EU-Taxonomietools (einschließlich Anpassungen aufgrund von regulatorischen Änderungen) bereitgestellt werden, anbieten, soweit diese zum jeweiligen Zeitpunkt vom Hersteller bspw. als zusätzliche Module oder Use Cases angeboten werden.
Nachfolgeprodukte und Produktnachfolge: Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW Nachfolgeprodukte oder Produktnachfolge der in seinem Angebot aufgeführten Software einschließlich dazugehöriger Pflege bereitstellen.
Mengenerweiterung oder Mengenreduktion:
Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW die in seinem Angebot aufgeführten Software und dazu-gehörige Pflege für eine uneingeschränkte Anzahl an User oder Transaktionen und Mandanten bei gleich-bleibenden Metriken bereitstellen.
Bei einer Lizensierung nach Anzahl der User kann die KfW Mengenerweiterungen je weitere 100 User anfordern. Bei einer Lizensierung nach Anzahl der Prüfungen kann die KfW Mengenerweiterungen nach eigenem Ermessen in folgenden Tranchen anfordern:
- 500 Prüfungen, oder
- 5.000 Prüfungen, oder
- 25.000 Prüfungen.
Bei einer Lizensierung nach Anzahl der Mandanten kann die KfW Mengenerweiterungen um je einen zusätzlichen Mandanten anfordern. Die KfW ist berechtigt, Mengenerweiterungen mehrfach und ggfs. kumuliert entsprechend den im Leistungsverzeichnis genannten Konditionen auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nettojahresumsatz im Geschäftsjahr 2022
Der Nettojahresumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in dem Geschäftsjahr 2022 muss mindestens 1 Mio. EUR netto betragen haben.
1. Anzahl der Beschäftigten (gesamt) für 2020, 2021,2022
2. Anzahl der Beschäftigten im Anwendungssupport der Software-Lösung
3. Anzahl der Beschäftigten in der Weiterentwicklung der Software-Lösung
4. Ein/e (1) qualifizierte/r Senior IT-Berater/in als Kernteammitglied
5. Ein/e (1) qualifizierte/r IT-Administrator/in / Technikspezialisten/in als Kernteammitglied
6. Referenzen.
zu 1. Die durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft muss in jedem der drei (3) Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 mindestens sechs (6) betragen haben.
zu 2. Die Anzahl der Beschäftigten, die im Anwendungssupport für die Software-Lösung zur EU-Taxonomie zur Verfügung stehen muss mindestens zwei (2) betragen.
zu 3. Die Anzahl der Beschäftigten, die für die Weiterentwicklung der Software-Lösung zur EU-Taxonomie zur Verfügung stehen muss mindestens vier (4) betragen.
zu 4. Ein (1) Senior IT-Berater/in für das Softwareeinführungsprojekt mit den nachfolgenden Qualifikationen muss eingesetzt werden:
a) Ausbildung: abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften / Wirtschaftsinformatik, Informatik, Mathematik, Physik, Ingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
(b) Berufserfahrung:
- mindestens dreijährige relevante Berufserfahrung in der Beratung und Begleitung zur Umsetzung von IT/Software-Projekten, insb. in der Erfassung und Analyse von fachlichen Anforderungen, in der Aufwands- / Machbarkeitsuntersuchung und der Bewertung des Nutzens einer technischen Lösung;
- Berufserfahrung über mindestens zwei (2) erfolgreich abgeschlossene Projekte mit insgesamt mindestens 150 AT Projektumfang zur Bereitstellung und Anpassung der angebotenen oder einer vergleichbaren Software in der Rolle IT-Berater/in oder einer vergleichbaren Rolle;
- Berufserfahrung in komplexen Integrationsprojekten mit verschiedenen Umsystemen und Schnittstellen;
- Berufserfahrung in agilen IT/Software-Projektkontexten;
- Berufserfahrung in IT/Software-Projekten durchgeführt in Kreditinstituten.
(c) Fähigkeiten und Kenntnisse:
- Sehr gute Kenntnisse über die fachlichen und technischen Aspekte der einzuführenden und zu betreibenden Software "EU-Taxonomietool";
- Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Einrichtung, technischen Administration bzw. Betrieb, Wartung, Überwachung und Anbindung der angebotenen oder vergleichbaren Software;
- Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung in der Modellierung des Soll-Zustands in der angebotenen oder vergleichbaren Software auf Basis der fachlichen Anforderungen;
- Kenntnisse über die Bewertung von Anforderungen bei der Bereitstellung und Anpassung der angebotenen oder vergleichbaren Software Tools vor dem Hintergrund der Umsetzbarkeit, Kosten- Nutzenbetrachtungen und möglicher Alternativen;
- Kenntnisse in der Erstellung von technischen Designs;
- Umfassende Kenntnisse über die fachlichen, technischen und prozessualen Anforderungen inkl. Datensicherheit, Anbindung, aufsichtsrechtliche Vorgaben für Kreditinstitute i.S.d. EU-Taxonomieverordnung bei der Einführung neuer Software, insbesondere für off-premise gehostete SaaS Lösungen;
- Fließende Deutsch- und/oder Englischkenntnisse in Wort und Schrift;
- Sehr gute verbale und schriftliche Kommunikation verbunden mit der Eigenschaft, Zusammenhänge leicht verständlich und adressatengerecht darzustellen;
- Ausgeprägte Fähigkeit komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und nachvollziehbar zu dokumentieren;
- Ausgeprägte Fähigkeit im Team zu arbeiten;
- Gute Kenntnisse im Umgang mit agiler Projektmethodik (z.B. Scrum).
zu 5. Ein/e (1) IT-Administrator/in / Technikspezialisten/in für das Softwareeinführungsprojekt mit den nachfolgenden Qualifikationen muss eingesetzt werden:
(a) Ausbildung: abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium in einer relevanten Fachrichtung wie beispielsweise Wirtschaftsinformatik, Informatik, Mathematik, Physik, Ingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
(b) Berufserfahrung:
- Mindestens dreijährige relevante Berufserfahrung in der Umsetzung von IT/Software-Projekten und Betrieb von IT/Software-Lösungen;
- Mindestens einmalige Mitarbeit bei der Einführung oder Pilotierung der angebotenen Softwarelösung bei einem Kreditinstitut i.S.d. EU-Taxonomieverordnung in der Rolle als IT Administrator/in / Technikspezialist/in oder einer vergleichbaren Rolle;
(c) Fähigkeiten und Kenntnisse:
- Fundierte Kenntnisse in der Einrichtung, technischen Administration bzw. Betrieb, Wartung, Überwachung und Anbindung der angebotenen Software;
- Sehr gute Kenntnisse über die technischen Aspekte der einzuführenden und zu betreibenden Software "EU-Taxonomietool";
- Grundlegende Kenntnisse über die technischen und prozessualen Anforderungen inkl. Datensicherheit, Anbindung, aufsichtsrechtliche Vorgaben für Kreditinstitute bei der Einführung neuer Software, insbesondere für off-premise gehostete SaaS Lösungen;
- Fließende Deutsch- und/oder Englischkenntnisse in Wort und Schrift;
- Sehr gute verbale und schriftliche Kommunikation verbunden mit der Eigenschaft, Zusammenhänge leicht verständlich und adressatengerecht darzustellen;
- Fähigkeit komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und nachvollziehbar zu dokumentieren;
- Fähigkeit im Team zu arbeiten;
- Kenntnisse im Umgang mit agiler Projektmethodik (z.B. Scrum).
Für die beiden obigen Kernteammitglieder gilt: Doppelzählungen sind dabei unzulässig, d.h. eine natürliche Person, kann nicht auf mehrere Anforderungsprofile angerechnet werden.
zu 6. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens 3 vergleichbare Referenzen verfügen.
- Mindestens eine (1) Referenz muss die Pilotierung oder die komplette Einführung inkl. Anbindung der von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft angebotenen Software "EU-Taxonomietool" umfassen.
- Die weiteren zwei (2) Referenzen müssen entweder ebenfalls einen Bezug zum "EU-Taxonomietool", oder einen anderweitigen thematischen Bezug zu Nachhaltigkeit / Environmental, Social, Governance (ESG)-Kriterien aufweisen.
- Alle Referenzen müssen folgende Anforderungen kumulativ erfüllen:
a) Die Erbringung der Referenzleistung erfolgt(e) für ein Kreditinstitut und beinhaltet(e) ein Software/IT-Projekt.
b) Der Zeitraum der erbrachten Referenzleistung liegt in bzw. nach 2019.
c) Der Umfang der erbrachten Referenzleistung liegt bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto Auftragswert.
Falls ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen einreicht, werden nur die ersten drei (3) bewertet. Alle weiteren Referenzen bleiben unberücksichtigt.
Durch den Auftragnehmer sind Vorgaben zu ISMS, AV und Datenschutz einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage "Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb". Für die Abgabe des Teilnahmeantrages müssen Sie sich registrieren und einloggen.
2.) Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, welche die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten, sowie in den externen Anlagen „Kurzlebensläufe“ und "Referenzen" eintragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.