EU-Taxonomietool Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0008

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/331a45be-200a-4252-a3f5-04dabcff07d7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-Taxonomietool

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Software-as-a-Service (SaaS)"-Leistung zur Berechnung, Dokumentation und Analyse der Taxonomie-Bewertung der KfW-Finanzierungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212440 Entwicklung von Software für Finanzanalyse und Buchhaltung
72212441 Entwicklung von Finanzanalysesoftware
72212442 Entwicklung von Finanzsystemsoftware
72212443 Entwicklung von Buchhaltungssoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung und Neueinführung eines "EU-Taxonomietools" als "Software as a Service".

Hintergrund:

Der Auftragnehmer stellt den Unternehmen des KfW-Konzerns eine Software in der Betriebsform „Software as a Service“ (SaaS) für das „EU-Taxonomietool“ zur systemgestützten, konzernweiten, integrierten Erfassung, Analyse, Darstellung und Reporting von KfW-finanzierten Aktivitäten entsprechend den jeweils gültigen Anforderungen der EU-Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) einschließlich des delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2021/2178) bereit. Die Nutzung des EU-Taxonomietools erfolgt initial in der KfW IPEX-Bank GmbH (IPEX) und wird sukzessive auf weitere Unternehmen des KfW Konzerns erweitert, inklusive der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG).

Bezüglich der funktionalen Anforderungen an das EU-Taxonomietool hat der Auftragnehmer zu beachten, dass sowohl der regulatorische Rahmen als auch die Definition der technischen Spezifikationen der Ausgestaltung und Anwendung der EU-Taxonomie noch nicht abgeschlossen sind. Das EU-Taxonomietool muss daher die Erfüllung zukünftiger Vorgaben und entsprechende Umsetzung der sich entwickelnder Marktpraxis im Kontext der EU-Taxonomie ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise (nicht abschließend) die Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung (aktuell „Non Financial Reporting Directive“ (NFRD), zukünftig „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), deren nationale Umsetzung sowie die delegierten Rechtsakte zur Spezifikation der technischen Bewertungskriterien der Umweltziele und die ggfs. veröffentlichten Verlautbarungen der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Übergreifende wesentliche Anforderungen an das EU-Taxonomietool sind:

- Das EU-Taxonomietool ermöglicht der KfW und der Unternehmen des KfW-Konzerns die verpflichtende und freiwillige Offenlegung von Taxonomie-bezogenen Daten. Dabei muss das EU-Taxonomietool die Erfüllung der Vorgaben für Kreditinstitute („credit institutions“) aus Annex V / Annex VI der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 unterstützen.

- Das EU-Taxonomietool unterstützt insbesondere die prüfungssichere Erfassung, Analyse, Einordnung, Dokumentation und Ermittlung der für das regulatorisch erforderliche oder freiwillige Reporing relevanten Merkmale und Informationen der durch Unternehmen des KfW-Konzernsfinanzierten Aktivitäten.

- Das EU-Taxonomietool beinhaltet sowohl die Prüfung einzelner finanzierter Aktivitäten auf Taxonomiefähigkeit als auch auf Taxonomiekonformität und liefert benötigte Daten zur Erhebung der Green Asset Ration (GAR) sowie der darüber hinaus zu berichtenden Komponenten der Meldebögen gemäß den Vorgaben für die verpflichtende Berichterstattung in einem exportierbaren Format.

- Das EU-Taxonomietool muss eine externe Datenanbindung über automatisierbare Schnittstellen ermöglichen.

- Die Software wird als SaaS (Software as a Service) bereitgestellt und auf der Infrastruktur des Auftragnehmers oder seiner Unterauftragnehmer (bspw. Cloud-Plattformen der Hyperscaler) betrieben.

Der Auftragnehmer schuldet die folgenden Leistungen:

- Bereitstellung einer Software mindestens im Funktionsumfang, wie in der Leistungsbeschreibung und im Kriterienkatalog ("Muss- und Kann-Kriterien") als Teil der Vergabeunterlagen beschrieben

- Erstellung eines Einführungskonzepts und Durchführung eines Projekts zur Einführung des EU-Taxonomietools bei der KfW

- Betrieb des EU-Taxonomietools als „Software as a Service“, inkl. fachlicher und technischer Unterstützung, insbesondere Aktualisierungen der Software entsprechend der Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens (Taxonomieverordnung und delegierte Rechtsakte)

- Fachliche und technische Unterstützung während der Betriebsphase

- Weitere Anpassungsleistungen nach Go-Live.

Nähere Einzelheiten sind der "Leistungsbeschreibung" als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Automatische Verlängerung des Vertrages um je 1 Jahr, wenn er nicht vom Auftragnehmer mit einer Frist von einem Jahr oder der KfW mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1) Nettojahresumsatz in den drei (3) Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022

2) Anzahl der Beschäftigten im Anwendungssupport der Software-Lösung

3) Anzahl der Beschäftigten in der Weiterentwicklung der Software-Lösung

4) Anzahl der Mitarbeiter mit der Qualifikation eines/einer Senior IT-Beraters/in

5) Anzahl der Mitarbeiter mit der Qualifikation eines/einer IT-Administrators/in / Technikspezialisten/in

6) Vergleichbarkeit der Referenzen

Um in die Angebotsphase zu gelangen, muss der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft mindestens 40 Punkte erreichen. Falls die 40 Punkte nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Funktionserweiterungen: Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW zusätzliche Funktionalitäten und ergänzende Produkte, soweit diese nicht im Rahmen der Pflege des EU-Taxonomietools (einschließlich Anpassungen aufgrund von regulatorischen Änderungen) bereitgestellt werden, anbieten, soweit diese zum jeweiligen Zeitpunkt vom Hersteller bspw. als zusätzliche Module oder Use Cases angeboten werden.

Nachfolgeprodukte und Produktnachfolge: Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW Nachfolgeprodukte oder Produktnachfolge der in seinem Angebot aufgeführten Software einschließlich dazugehöriger Pflege bereitstellen.

Mengenerweiterung oder Mengenreduktion:

Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW die in seinem Angebot aufgeführten Software und dazu-gehörige Pflege für eine uneingeschränkte Anzahl an User oder Transaktionen und Mandanten bei gleich-bleibenden Metriken bereitstellen.

Bei einer Lizensierung nach Anzahl der User kann die KfW Mengenerweiterungen je weitere 100 User anfordern. Bei einer Lizensierung nach Anzahl der Prüfungen kann die KfW Mengenerweiterungen nach eigenem Ermessen in folgenden Tranchen anfordern:

- 500 Prüfungen, oder

- 5.000 Prüfungen, oder

- 25.000 Prüfungen.

Bei einer Lizensierung nach Anzahl der Mandanten kann die KfW Mengenerweiterungen um je einen zusätzlichen Mandanten anfordern. Die KfW ist berechtigt, Mengenerweiterungen mehrfach und ggfs. kumuliert entsprechend den im Leistungsverzeichnis genannten Konditionen auszuüben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nettojahresumsatz im Geschäftsjahr 2022

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Nettojahresumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in dem Geschäftsjahr 2022 muss mindestens 1 Mio. EUR netto betragen haben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Anzahl der Beschäftigten (gesamt) für 2020, 2021,2022

2. Anzahl der Beschäftigten im Anwendungssupport der Software-Lösung

3. Anzahl der Beschäftigten in der Weiterentwicklung der Software-Lösung

4. Ein/e (1) qualifizierte/r Senior IT-Berater/in als Kernteammitglied

5. Ein/e (1) qualifizierte/r IT-Administrator/in / Technikspezialisten/in als Kernteammitglied

6. Referenzen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. Die durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft muss in jedem der drei (3) Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 mindestens sechs (6) betragen haben.

zu 2. Die Anzahl der Beschäftigten, die im Anwendungssupport für die Software-Lösung zur EU-Taxonomie zur Verfügung stehen muss mindestens zwei (2) betragen.

zu 3. Die Anzahl der Beschäftigten, die für die Weiterentwicklung der Software-Lösung zur EU-Taxonomie zur Verfügung stehen muss mindestens vier (4) betragen.

zu 4. Ein (1) Senior IT-Berater/in für das Softwareeinführungsprojekt mit den nachfolgenden Qualifikationen muss eingesetzt werden:

a) Ausbildung: abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften / Wirtschaftsinformatik, Informatik, Mathematik, Physik, Ingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung.

(b) Berufserfahrung:

- mindestens dreijährige relevante Berufserfahrung in der Beratung und Begleitung zur Umsetzung von IT/Software-Projekten, insb. in der Erfassung und Analyse von fachlichen Anforderungen, in der Aufwands- / Machbarkeitsuntersuchung und der Bewertung des Nutzens einer technischen Lösung;

- Berufserfahrung über mindestens zwei (2) erfolgreich abgeschlossene Projekte mit insgesamt mindestens 150 AT Projektumfang zur Bereitstellung und Anpassung der angebotenen oder einer vergleichbaren Software in der Rolle IT-Berater/in oder einer vergleichbaren Rolle;

- Berufserfahrung in komplexen Integrationsprojekten mit verschiedenen Umsystemen und Schnittstellen;

- Berufserfahrung in agilen IT/Software-Projektkontexten;

- Berufserfahrung in IT/Software-Projekten durchgeführt in Kreditinstituten.

(c) Fähigkeiten und Kenntnisse:

- Sehr gute Kenntnisse über die fachlichen und technischen Aspekte der einzuführenden und zu betreibenden Software "EU-Taxonomietool";

- Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Einrichtung, technischen Administration bzw. Betrieb, Wartung, Überwachung und Anbindung der angebotenen oder vergleichbaren Software;

- Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung in der Modellierung des Soll-Zustands in der angebotenen oder vergleichbaren Software auf Basis der fachlichen Anforderungen;

- Kenntnisse über die Bewertung von Anforderungen bei der Bereitstellung und Anpassung der angebotenen oder vergleichbaren Software Tools vor dem Hintergrund der Umsetzbarkeit, Kosten- Nutzenbetrachtungen und möglicher Alternativen;

- Kenntnisse in der Erstellung von technischen Designs;

- Umfassende Kenntnisse über die fachlichen, technischen und prozessualen Anforderungen inkl. Datensicherheit, Anbindung, aufsichtsrechtliche Vorgaben für Kreditinstitute i.S.d. EU-Taxonomieverordnung bei der Einführung neuer Software, insbesondere für off-premise gehostete SaaS Lösungen;

- Fließende Deutsch- und/oder Englischkenntnisse in Wort und Schrift;

- Sehr gute verbale und schriftliche Kommunikation verbunden mit der Eigenschaft, Zusammenhänge leicht verständlich und adressatengerecht darzustellen;

- Ausgeprägte Fähigkeit komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und nachvollziehbar zu dokumentieren;

- Ausgeprägte Fähigkeit im Team zu arbeiten;

- Gute Kenntnisse im Umgang mit agiler Projektmethodik (z.B. Scrum).

zu 5. Ein/e (1) IT-Administrator/in / Technikspezialisten/in für das Softwareeinführungsprojekt mit den nachfolgenden Qualifikationen muss eingesetzt werden:

(a) Ausbildung: abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium in einer relevanten Fachrichtung wie beispielsweise Wirtschaftsinformatik, Informatik, Mathematik, Physik, Ingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung.

(b) Berufserfahrung:

- Mindestens dreijährige relevante Berufserfahrung in der Umsetzung von IT/Software-Projekten und Betrieb von IT/Software-Lösungen;

- Mindestens einmalige Mitarbeit bei der Einführung oder Pilotierung der angebotenen Softwarelösung bei einem Kreditinstitut i.S.d. EU-Taxonomieverordnung in der Rolle als IT Administrator/in / Technikspezialist/in oder einer vergleichbaren Rolle;

(c) Fähigkeiten und Kenntnisse:

- Fundierte Kenntnisse in der Einrichtung, technischen Administration bzw. Betrieb, Wartung, Überwachung und Anbindung der angebotenen Software;

- Sehr gute Kenntnisse über die technischen Aspekte der einzuführenden und zu betreibenden Software "EU-Taxonomietool";

- Grundlegende Kenntnisse über die technischen und prozessualen Anforderungen inkl. Datensicherheit, Anbindung, aufsichtsrechtliche Vorgaben für Kreditinstitute bei der Einführung neuer Software, insbesondere für off-premise gehostete SaaS Lösungen;

- Fließende Deutsch- und/oder Englischkenntnisse in Wort und Schrift;

- Sehr gute verbale und schriftliche Kommunikation verbunden mit der Eigenschaft, Zusammenhänge leicht verständlich und adressatengerecht darzustellen;

- Fähigkeit komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und nachvollziehbar zu dokumentieren;

- Fähigkeit im Team zu arbeiten;

- Kenntnisse im Umgang mit agiler Projektmethodik (z.B. Scrum).

Für die beiden obigen Kernteammitglieder gilt: Doppelzählungen sind dabei unzulässig, d.h. eine natürliche Person, kann nicht auf mehrere Anforderungsprofile angerechnet werden.

zu 6. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens 3 vergleichbare Referenzen verfügen.

- Mindestens eine (1) Referenz muss die Pilotierung oder die komplette Einführung inkl. Anbindung der von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft angebotenen Software "EU-Taxonomietool" umfassen.

- Die weiteren zwei (2) Referenzen müssen entweder ebenfalls einen Bezug zum "EU-Taxonomietool", oder einen anderweitigen thematischen Bezug zu Nachhaltigkeit / Environmental, Social, Governance (ESG)-Kriterien aufweisen.

- Alle Referenzen müssen folgende Anforderungen kumulativ erfüllen:

a) Die Erbringung der Referenzleistung erfolgt(e) für ein Kreditinstitut und beinhaltet(e) ein Software/IT-Projekt.

b) Der Zeitraum der erbrachten Referenzleistung liegt in bzw. nach 2019.

c) Der Umfang der erbrachten Referenzleistung liegt bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto Auftragswert.

Falls ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen einreicht, werden nur die ersten drei (3) bewertet. Alle weiteren Referenzen bleiben unberücksichtigt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Durch den Auftragnehmer sind Vorgaben zu ISMS, AV und Datenschutz einzuhalten.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/06/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/01/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage "Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb". Für die Abgabe des Teilnahmeantrages müssen Sie sich registrieren und einloggen.

2.) Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, welche die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten, sowie in den externen Anlagen „Kurzlebensläufe“ und "Referenzen" eintragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2023

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