Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53404
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310
Mikropfähle: 80 m3
Großbohrpfähle: 270 m3
Stahlbetonfertigteile: 130 m3
Ortbetonbauteile: 280 m3
Magerbeton: 230 m3
Baustahl: 740 t
Anker: 160 m
Schotter: 520 m3
Erdaushub: 1830 m3
Verfüllung: 1650 m3
Abbruch Stahlbeton: 400 m3
Abbruch Stahlbrücken: 340 t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ Werner-von-Siemens-Straße Bruchsal– Strecke 4000 – km 51,310
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erneuerung EÜ Werner-Siemens-Straße Bruchsal - Stecke 4000 - km 51,310
Mikropfähle: 80 m3
Großbohrpfähle: 270 m3
Stahlbetonfertigteile: 130 m3
Ortbetonbauteile: 280 m3
Magerbeton: 230 m3
Baustahl: 740 t
Anker: 160 m
Schotter: 520 m3
Erdaushub: 1830 m3
Verfüllung: 1650 m3
Abbruch Stahlbeton: 400 m3
Abbruch Stahlbrücken: 340 t
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
LÄA 26 - Mikropfahlarbeiten nach Bauzeitverschiebung um mehr als 3 Monate
Für die Mikropfahlarbeiten hat der gebundene NU auf Grund der Bauzeit-Verschiebung von mehr als 3 Monaten gekündigt. Die Verschiebung ist nicht durch den AN zu vertreten. Um die Fertigstellungstermine der Maßnahme nicht zu gefährden, hat der AG daher angeordnet, die Mikropfahlarbeiten an einen neuen NU zu
vergeben. Durch die kurzfristige Bindung dieses NU und auf Grund des
geänderten Ausführungszeitraums ergeben sich für die Ausführung der
Leistung Mehrkosten. Die Ausführung der Bauleistung bleibt unverändert. Es ändert sich nur
der Ausführungszeitpunkt auf Grund von Gründen, die der AN nicht zu
vertreten hat und die vom AG trotz Sorgfalt nicht vorausgesehen werden
konnten.