Erweiterung des ORBIS KIS – Anpassung der Notaufnahme Referenznummer der Bekanntmachung: IT_ZNA
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kliniken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lahn-dill-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des ORBIS KIS – Anpassung der Notaufnahme
Die Lahn-Dill-Kliniken GmbH beabsichtigen, das bestehende ORBIS KIS-System um ein Modul der Notaufnahme zu erweitern. Im Vordergrund steht die technische Integrierbarkeit in das bestehende System, besonders im Hinblick auf eine unterbrechungsfreie Übermittlung relevanter medizinischer Daten und die Steuerung von Prozessen der Notfallversorgung.
Wetzlar
Die Lahn-Dill-Kliniken GmbH beabsichtigen, das bestehende ORBIS KIS-System um ein Modul der Notaufnahme zu erweitern. Im Vordergrund steht die technische Integrierbarkeit in das bestehende System, besonders im Hinblick auf eine unterbrechungsfreie Übermittlung relevanter medizinischer Daten und die Steuerung von Prozessen der Notfallversorgung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Da an dieser Stelle eine technisch bedingte Zeichenbegrenzung gilt, finden Sie die vollständige Begründung unter:
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung des ORBIS KIS – Anpassung der Notaufnahme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht
dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39
Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen
Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2
GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt,
wird der Betrag 1 EUR eingegeben.
B) Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses
angegeben werden. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-
Transparenzbekanntmachung.
C) "Die vollständige Begründung passt auf Grund der Zeichenbegrenzung nicht in das
Erläuterungsfeld von Anhang D1 Nr.3. Die vollständige Begründung findet sich unter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland