KA-BA VP 5.00 – EÜ K4946 Bauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59257
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA VP 5.00 – EÜ K4946 Bauleistungen
Müllheim
Stahlbeton 1.300 m³
Erdarbeiten 7.000m³
Rückbau Bestandbauwerk 650m³
Entsorgung Boden 4.700 t
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA VP 5.00 – EÜ K4946 Bauleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Müllheim
Stahlbeton 1.300 m³
Erdarbeiten 7.000m³
Rückbau Bestandbauwerk 650m³
Entsorgung Boden 4.700 t
LÄA 05 - Rückbau des OLA-Fundaments und Betonhindernisses
Während der Kampfmittelsondierungen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit für den Gleislängsverbau wurde ein unvorhergesehenes Hinderniss im Baugrund in Form eines Betonkörpers vorgefunden. In dem Bereich befindet sich auch ein altes OLA-Fundament, dessen Maßen unbekannt sind, und das mit den Spundwand kollidiert. Um den Gleislangsverbau einzubauen, ist es erforderlich der Abbruch dieser Elementen. Diese müssen aufgrund der Nähe zu den Gleisen der Rtb mit einer Drehborhanlage entfernt werden, um sie nicht zu beeinträchtigen.