ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49777
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
NT24: Inhalt des Bauvertrags ist die Herstellung des zweiten Teilbauwerks der Straßenüberführung A66 nach der
Inbetriebnahme des ersten Teilbauwerks im Frühjahr 2023. Der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin
der SÜ A66 (Gesamtbauwerk) ist auf den 01.04.2024 datiert.
Für den Abbruch der A66-Brücke Bauwerk Richtungsfahrbahn Hanau (insbesondere für den Aushub des
Überbaus) war gemäß Vertrag (Rahmenterminplan) eine Totalsperrung und anschließende eingleisige
Sperrungen des angrenzenden Gleises 303 (Gegenrichtungsgleis) im Zeitraum Ostern 2023 vorgesehen. Die
Sperrpause gliederte sich in
- 124 h Totalsperrung für Abbrucharbeiten und Verbauarbeiten
- 120 h Eingleisige Sperrung für weitere Verbauarbeiten am Mittelpfeiler
Mit Schreiben des AG vom 02.12.2022 hat dieser den AN darüber in Kenntnis gesetzt, dass die geplante
Totalsperrung an Ostern 2023 für Bauaktivitäten dieses Projekts nicht zur Verfügung steht und der Abriss
des Überbaus damit nicht möglich sei. Eine weitere Sperrpause als Totalsperrung mit einer ausreichenden
Länge steht erst wieder über Ostern 2024 zur Verfügung.
Die hieraus entstehenden Mehrkosten für den Baustopp der Straßenüberführung A66 von Ostern 2023 bis
Ostern 2024 hat der AN im vorliegenden Nachtrag 24 zusammengefasst.
Ursache der Vertragsänderung ist die Absage der vertraglich vereinbarten Totalsperrung während Ostern 2023 (zusammenhängend ca. 120h) infolge Priorisierung zugunsten des Projektes der Deutschen Bahn „S6“. Somit ist der vertraglich geplante Bauablauf auf der Basis der nun zur Verfügung stehenden restlichen
Sperrpausen nicht mehr umzusetzen. Der AG hat dem AN in seinem Schreiben vom 02.12.2022 den o.g. Sachverhalt dargelegt und eine Verschiebung der geplanten Bauaktivitäten um 1 Jahr angezeigt. Dies hat zur Konsequenz, dass die
vertraglich vereinbarte Leistung (Abbruch und Herstellung der A66-Brücke) nun in zwei getrennten zeitlichen Abschnitten erfolgen muss:
1. Abschnitt: Abbruch und Herstellung der Fahrbahn Fahrtrichtung Hanau-Fulda von 09/2021 bis 03/2023
(gemäß Vertrag)
2. Abschnitt: Abbruch und Herstellung der Fahrbahn Fahrtrichtung Fulda-Hanau von 03/2023 bis 04/2024
(gemäß Vertrag)
2. Abschnitt: Abbruch und Herstellung der Fahrbahn Fahrtrichtung Fulda-Hanau von 03/2024 bis 09/2025