Planungsleistungen (Generalplanung) Wärmespeicher HKW West Referenznummer der Bekanntmachung: MN1763/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainova.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen (Generalplanung) Wärmespeicher HKW West
Beschaffung von Planungsleistungen (Generalplanung) für das Projekt Wärmespeicher HKW West als europaweite Ausschreibung des AG als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Absatz 1 Var. 3 Sektorenverordnung (SektVO).
Frankfurt
Die Planungsleistungen erfolgen auf Grundlage der Vorplanungen des AG für die Projektumsetzung. Die derzeitige Projektkonfiguration und Schnittstellen basieren auf den Erkenntnissen der Grundlagenermittlungen und der abgeschlossenen Vorplanungen durch die Mainova. Diese sind nicht als gesetzt anzusehen und können im Rahmen der Planung durch den AN in Abstimmung mit dem AG noch angepasst und optimiert werden, sofern der AN dies für erforderlich hält. Leistungsumfang des Planers(im Folgenden auch GP oder AN) ist die vollumfängliche Planung des Wärmespeichers gemäß der nachfolgenden Leistungsbeschreibung mit allen dazugehörigen Komponenten und Systemen einschließlich der Einbindung in das Fernwärmenetz der Mainova und Einbindung in die Dampfversorgung (3,5 bar), 11 kV Schaltanlage und zentrales Leitsystem im HKW West.
Der GP hat alle erforderlichen Leistungen im Hinblick auf die Generalplanung zu erbringen, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung ausgenommen und explizit dem AG oder explizit Dritten, z.B. den ausführenden Unter-
nehmen, zugewiesen. Er hat die nachfolgenden Anforderungen zu beachten. Gibt es Widersprüche hinsichtlich der Planungsvorgaben hat er diese dem AG frühestmöglich schriftlich mitzuteilen, dies gilt auch für Widersprüche konkreter Vorgaben zu allgemeingeltenden Normen, Richtlinien oder Festlegungen.
3.1. Personaleinsatz und -qualifikation
Der GP benennt der Mainova einen Projektleiter und einen Stellvertreter, der für diesen Vertrag die Koordination auf Seiten des GP bis zur vollständigen Erfüllung dieses Vertrages wahrnimmt.
3.2. Anwesenheit vor Ort
Wo möglich, z.B. für Dokumentenerstellung, Planüberprüfung, etc. ist für die Abwicklung keine Anwesenheit vor Ort (HKW West) notwendig. Für Elemente der Generalplaner-Leistungen, wie z.B. Baustellenleitung, Bauüberwachung oder Abstimmung mit dem Bestand ist eine Vor-Ort Anwesenheit selbstverständlich.
Die ausgeschriebene Planungsleistung versteht sich für eine vollständige, betriebs- und funktionsfähige Wärmespeicheranlage und Einbindung in die Infrastruktur nach dem aktuellen Stand der Technik unter Beachtung aller erforderlichen Nebenanlagen. Der Planer wird aufgefordert nach kurzer Einarbeitung in die bereits vorhandenen Planungsunterlagen, die Planungen auf Basis dieser Aufgabenstellung vollständig durchzuführen. Die Planungsleistungen/-umfang sind vom AN so zu planen und zu koordinieren, dass
die Versorgungssicherheit zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt ist. Planungen und Leistungen sind vom AN derart zu erbringen, dass die Anlagen gemäß den Anforderungen an die bestehende Wärmeversorgung des Fernwärmeverbundnetzes betrieben werden können. Die technische Nutzungsdauer des Wärmespeichers muss mindestens 40 Jahre betragen. Der AN verpflichtet sich in jeder Leistungsphase zur Teilnahme an regelmäßigen Planungsbesprechungen zur Vorstellung und Abstimmung der Planungsergebnisse. Die zeichnerische Darstellung des Wärmespeichers mit zugehörigen Nebenanlagen und Anschlüssen erfolgt grundsätzlich in CAD im 3D-Modell. Abweichungen sind mit dem AG abzustimmen. Die vollständige Genehmigungsplanung zur Erlangung einer Baugenehmigung (Sonderbau), sowie für den Anlagenbetrieb ergänzend zu führende Verfahren, gehören zum
Leistungsumfang des AN. Kosten für erforderliche Gutachten übernimmt der AG. Die Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden erfolgt durch den AG. Inhalt des Genehmigungsantrages ist, sofern erforderlich, auch der Nachweis des
Brandschutzes (abhängig vom Bauvorhaben). Hierzu ist die Nachweispflicht im Rahmen der Genehmigungsplanung durch den AN zu ermitteln und wenn diese besteht, der geforderte Nachweis durch einen Nachweisberechtigten (ähnlich dem Bauvorlage-
berechtigten) des AN zu erbringen. Die geprüfte Statik / der Standsicherheitsnachweis muss spätestens zum Baubeginn vorliegen (welcher anzuzeigen ist), jedoch noch nicht zum Zeitpunkt der Einreichung der Antragsunterlagen zur Baugenehmigung. Unter diesen Prämissen sind alle hierfür erforderlichen Planungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung nicht explizit im Detail aufgeführt worden sind. Bei der gesamten Planung sind örtliche Gegebenheiten, Montagebedingungen und behördliche Auflagen zu beachten und einzuhalten. Die Planungsunterlagen sind dem AG jeweils zur Prüfung und Freigabe zu übergeben und hinsichtlich Bedienbarkeit, Wartung, Instandhaltung und Schnittstellen mit dem AG abzustimmen. Vom AN sind sinnvolle und nach Stand der Technik erforderliche Qualitätsstandards für die Errichtung, den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der neuen Anlage zu erarbeiten und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Die sich aus dem neuen Wärmespeicher mit zugehörigen Nebenanlagen ergebenden Aufgaben für den Betreiber sind zu dokumentieren (z. B. Betriebshandbuch o.ä.). Der AN soll die Aufstellungsplanung in der Be- und Entladestation unter Berücksichtigung der fabrikationsspezifischen Belange der Hauptkomponenten für alle gängigen Anbieter erstellen. Das heißt, dass z.B. die Be- und Entladestation so konzipiert werden soll, dass die gängigen Anbieter in der Lage sind, die jeweils notwendigen Komponenten bei der Errichtung und späteren Wartung dort unterzubringen. Anlagen und Anlagenteile sind so auszulegen, dass die geforderten Leistungen sicher erfüllt werden. Nicht zuletzt soll deshalb die Planung von Technik und Bau aus „einer Hand" erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen (Generalplanung) Wärmespeicher HKW West
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der durch einen veränderten Zeitrahmen deutlich veränderten Vertragsgrundlage wird dieses Ausschreibungsverfahren aufgehoben, welches durch die um ein Jahr verzögerter Verfügbarkeit der Aufstellungsfläche bedingt ist.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit veränderten Grundlagen neu durchzuführen; ein Zeitrahmen hierfür steht jedoch noch nicht fest.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]