Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43198
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4
Köln
Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); Planungsabschnitt 4 ; Verkehrsanlagenplanung von 4 Objekten (Strecke, Tunnel, Bf Kall, Bahnübergänge) inkl. technischer Ausrüstung (alle Fachgewerke) zur Elektrifizierung, Anpassungen der Bestandsanlagen (Erdung der Bahnübergänge, Ingenieurbauwerke und Sanierung Bestandstunnel), Planung SSW einschließlich Tragwerksplanung, jeweils die Leistungsphasen (Lph) 1-2 , Tragwerksplanung Lph 2, und als Option jeweils die Lph‘en 3-4/ BIM-Vermessungsleistungen, Leistungsstufe (Lst) 1-7, optional Teile der Lst 3+5/ landschaftspflegerischer Begleitplan optional Lph 1-4 / FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie, Teile der Lph 1-2; optional Lph 1-8/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Lph 1, optional Lph 2-4 / Fachbeitrag zum Artenschutz, Lph 1, optional Lph 2-5 / faunistische Planungsraumanalyse, Lph 1-5 / Schalltechnische Untersuchung, optional Lph 1-2 / planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2 und optional Lph 3-4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau Knoten Köln-Westspange und Eifelstrecke: Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); PA 4, BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Elektrifzierung der Eifelstrecke Euskirchen (ausschließlich) bis Kall (einschließlich); Planungsabschnitt 4 ; Verkehrsanlagenplanung von 4 Objekten (Strecke, Tunnel, Bf Kall, Bahnübergänge) inkl. technischer Ausrüstung (alle Fachgewerke) zur Elektrifizierung, Anpassungen der Bestandsanlagen (Erdung der Bahnübergänge, Ingenieurbauwerke und Sanierung Bestandstunnel), Planung SSW einschließlich Tragwerksplanung, jeweils die Leistungsphasen (Lph) 1-2 , Tragwerksplanung Lph 2, und als Option jeweils die Lph‘en 3-4/ BIM-Vermessungsleistungen, Leistungsstufe (Lst) 1-7, optional Teile der Lst 3+5/ landschaftspflegerischer Begleitplan optional Lph 1-4 / FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie, Teile der Lph 1-2; optional Lph 1-8/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Lph 1, optional Lph 2-4 / Fachbeitrag zum Artenschutz, Lph 1, optional Lph 2-5 / faunistische Planungsraumanalyse, Lph 1-5 / Schalltechnische Untersuchung, optional Lph 1-2 / planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2 und optional Lph 3-4
Planung von Weichenverbindung (4 Weichen) in Satzvey einschließlich der technischen Ausrüstungen und Oberleitungsanlagen
(MKA 06_04)
m Zuge der neuen Ergebnisse der EBWU wurde festgestellt, dass zur Erhöhung der Restleistungsfähigkeit der Eifelstrecke u. a. eine zusätzliche Überleitstelle in Satzvey zu planen ist. Dieser war im Hauptvertrag nicht vorgesehen.
Der jetztige Planer hat bereits die Grundlagenermittlung durchgeführt. Ein neuer Planer müsste dies wiederholen, was extra Kosten verursachen würde. Eine Beauftragung eines zweiten AN würde darüber hinaus die Zuteilung der Verantwortlichkeiten erschweren und die sehr kurzfristige Terminschiene gefährden. Darüber hinaus ist DB E&C u.a. für die Planung der Verkehrsanlagen, LST und Oberleitungsanlagen beauftragt worden. Außerdem plant DB E&C die Trassierung und erstellt die Planungsmodelle mittels BIM-Methode. Durch die Abhängigkeit der Planung der Weichenverbindung an die von E&C durchgeführte Planung, ist es technisch nicht möglich diesen Auftrag an einen anderen AN zu geben.