Erneuerung Kreuzungsbauwerk Darmstadt, Strecke 3557, km36,240; Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27790
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Kreuzungsbauwerk Darmstadt, Strecke 3557, km36,240; Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Das bestehende, eingleisige Kreuzungsbauwerk der elektrifizierten Strecke 3557 Darmstadt Hbf – Aschaffenburg Hbf in km 36,240 über das Gegenrichtungsgleis der Strecke über das in beiden Richtungen befahrbare Gleis der ebenfalls elektrifizierten Strecke Goddelau-Erfelden – Darmstadt Hbf (3541) soll instand gesetzt werden. Das Kreuzungsbauwerk wurde im Jahr 1910 erstellt und besteht aus zwei hintereinander liegenden Fachwerktrogüberbauten mit Stutzweiten von je 40,0 m. Vergeben werden hier Planungsleistungen der LPH 3+4 für Objektplanung und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung Kreuzungsbauwerk Darmstadt, Strecke 3557, km36,240; Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Darmstadt
Das bestehende, eingleisige Kreuzungsbauwerk der elektrifizierten Strecke 3557 Darmstadt Hbf – Aschaffenburg Hbf in km 36,240 über das Gegenrichtungsgleis der Strecke über das in beiden Richtungen befahrbare Gleis der ebenfalls elektrifizierten Strecke Goddelau-Erfelden – Darmstadt Hbf (3541) soll instand gesetzt werden. Das Kreuzungsbauwerk wurde im Jahr 1910 erstellt und besteht aus zwei hintereinander liegenden Fachwerktrogüberbauten mit Stutzweiten von je 40,0 m. Vergeben werden hier Planungsleistungen der LPH 3+4 für Objektplanung und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke.
NT07: Planungsleistungen Neubau Überbau als geschweißte Fachwerkkonstruktion Lph 6
Infolge der detaillierten Bauwerksuntersuchungen (Sicht- und Röntgenuntersuchungen) durch das Prüfinstitut Dr. Möll und
dem Ausbau von Nieten wurden weitere diverse Mängel an den geplanten zu verbleibenden Stäben/Stahlbauteilen festgestellt. An
über der Hälfte der An-schlusspunkte weisen je Anschlusspunkt jeweils mehrere Bohrlöcher gravierende Abweichungen auf.
Daraus resultiert, dass alle Bauteile, die Teil dieses Anschlusses sind, erneuert werden müssen. Das wären die Knotenbleche, die
Stoßlaschen, die Fachwerkpfosten sowie die Untergurtstäbe. Ein lokales Heraustrennen eines Knotens ist angesichts der
aufwendigen Anschlussdetails (Schweißen ist nicht möglich) nicht möglich. Damit würden in Untergurtebene faktisch fast alle
Bauteile erneuert werden müssen. Ein durch das Prüfinstitut Dr. Möll festgestellter Riss im Fachwerkuntergurt untermauert diese
Notwendigkeit. Angesichts der gravierend veränderten Randbedingungen, der bereits weit vorangeschrittenen Zeit und der nicht
kalkulierbaren Kosten ist eine Instandsetzung wie ursprünglich geplant nicht mehr sinnvoll und technisch kaum ausführbar. Daher
muss auf eine baugleiche Neubaukonstruktion umgeplant werden. Der Nachtrag 7 beinhaltet die Lph 6: Erstellung LV für den
Neubau als Grundlage für den Nachtrag BauAN Neubau.