Bauüberwachungsleistungen; ESTW Niebüll Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62758
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen; ESTW Niebüll
Bauüberwachungsleistungen; ESTW Niebüll
Bauüberwachung OB/KIB + 50 Hz + LST + SiGeKo
Niebüll
Bauüberwachungsleistungen; ESTW Niebüll - Los 1; Bauüberwachung OB/KIB + 50 Hz + LST + SiGeKo
umweltfachliche Bauüberwachung
Niebüll
Bauüberwachungsleistungen; ESTW Niebüll - Los 2: umweltfachliche Bauüberwachung
Abfallmanagement
Niebüll
Bauüberwachungsleistungen; ESTW Niebüll - Los 3; Abfallmanagement
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.1.3 und VI.3 .
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.1.3 und VI.3 .
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Folgende Nachweise sind für das Los 1 zu erbringen:
1. Präqualifikation Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau (BÜB)
2. Präqualifikation Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ)
3. Präqualifikation Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik,
Elektrotechnik, Telekommunikation)
4. Zertifikat für den SiGeKo
Folgende Nachweise sind für das Los 2 zu erbringen:
1. Zur Ausübung der umweltfachlichen Bauüberwachung müssen sie zu mindestens
drei Vorhaben von Infrastrukturunternehmen für Schienen und Straßen im Zeitraum
seit 2015 jeweils einen erfolgreich abgeschlossenen Planungsbeitrag vorweisen
können. Als Planungsbeitrag gilt die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS) bzw. eines Berichtes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPB) oder eines
Scoping-Papiers (SCP), eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), einer
Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), eines Artenschutz-
Fachbeitrags (AFB) oder eines landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP).
Als Vorhaben gelten hier Neubau, Ausbau und Ertüchtigung, die durch das
Eisenbahn-Bundesamt oder die Straußenbauämter genehmigt worden sind
(PF=Planfeststellung / PG=Plangenehmigung).
2. Für die Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) nach Teil VII des EBA Umweltleitfadens
muss jeweils ein/e Mitarbeiter/in entsprechend der Qualifikationen
gemäß Anlage 1 zu Teil VII des EBA-Umweltleitfadens zur Verfügung stehen.
Anerkennungsschreiben der Prüfungszulassung der DB oder entsprechende
Qualifikationsnachweise müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen.
Ein/e Mitarbeiter/in kann die Qualifikation und Erfahrung für unterschiedliche
Anforderungen erfüllen.
3. Eine umweltspezifische Ausbildung (Studium) mit mindestens zweijähriger
Berufserfahrung in einem Spezialgebiet (Naturschutz, Gewässerschutz,
Immissionsschutz, Boden/Abfall) oder eine mindestens fünfjährige einschlägige
Praxiserfahrung in einem Spezialgebiet (Naturschutz, Gewässerschutz,
Immissionsschutz, Boden/Abfall) muss nachweisbar vorliegen.
4. Eine mindestens zweijährige einschlägige Praxiserfahrung in mindestens einem
weiteren Spezialgebiet (Naturschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz,
Boden/Abfall) muss nachweisbar vorliegen.
5. Für die UBÜ Immissionsschutz muss die persönliche Zuverlässigkeit in Anlehnung an
§ 10 der 5. BImSchV nachweisbar vorliegen.
6. Eine gültige Qualifikation als Umweltfachkraft bzw. die Anerkennung der
Zeichnungsberechtigung für die Umwelterklärung beim Eisenbahn-Bundesamt sollte
nachweisbar vorliegen.
7. Eine Teilnahme am Grundkurs Umweltfachliche Bauüberwachung, Aufbaukurs
Screening/ Umweltfachliche Bauüberwachung bzw. Aufbaukurs Umweltfachliche
Bauüberwachung oder vergleichbare, von der Prüfungskommission anerkannte
Qualifikation muss nachweisbar vorliegen.
8. Eine praktische Erfahrung im Umweltschutz auf einer Baustelle von mindestens zwei
Jahren muss nachweisbar vorliegen.
9. Hinweis: Unter der Formulierung „muss nachweisbar vorliegen“ ist die Aufforderung
zu verstehen, a) entsprechende (Abschluss-)Zeugnisse, b) die Zugehörigkeit zum
Arbeitgeber bzw. ehemalige Arbeitgeber mit derselben Fachausrichtung und/oder
mindestens drei Referenzprojekten vorzulegen.
Folgende Nachweise sind für das Los 3 zu erbringen:
1. Dipl.-Geologe, Dipl.-Ing. Technischer Umweltschutz, Dipl. Umweltwissenschaftler
oder vergleichbare Qualifikation
2. Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Abfall- und Bodenmanagement
3. Mindestens 2 Jahre Praxiserfahrung als FBÜ-Abfall
4. Fachkunde als Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG oder § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV & § 5
AbfAEV
Die Nachweise sind in Form von mindestens drei einschlägigen Referenzen der letzten fünf
Jahre im Bereich der o.g. Themenschwerpunkte in Projekten der DB AG (oder vergleichbar)
oder einschlägiger Zertifikate über Qualifikationen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für folgende Leistungen (Los 1) muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
-keine-
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau (Los 1)
--Fachbauüberwacher Oberbau (Los 1)
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) (Los 1)
--Zertifikat für den SiGeKo (Los 1)
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.1.3 und VI.3 .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.