Druckleistungen für das SVLFG Mitgliedermagazin „LSV kompakt“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckleistungen für das SVLFG Mitgliedermagazin „LSV kompakt“
Der Auftragsgegenstand betraf Druckleistungen für das SVLFG Mitgliedermagazin „LSV kompakt“.
Standort des Auftragnehmers
Gegenstand der Leistung ist der Druck und die Konfektionierung sowie ab 01.01.2024 die Adressierung, Portooptimierung, Freimachung und Versandvorbereitung des Mitgliedermagazin LSV kompakt der SVLFG. Es erscheint viermal jährlich mit einer jährlichen Gesamtauflage von ca. 5,2 Mio. Exemplaren und enthält aktuelle Informationen rund um die Themen Arbeitssicherheit, Gesundheit bzw. Gesundheitsvorsorge, Pflege und Rente.
Bei dem unter Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert. Der genaue Auftragswert, zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des jeweils bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der genaue Auftragswert nicht mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druckleistungen für das SVLFG Mitgliedermagazin „LSV kompakt“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75181
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages kann nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht wird.