Evaluation der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Referenznummer der Bekanntmachung: Z23 / BfEE 2023-03
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 065-195356)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Der Beschluss der Bundesregierung bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, wirkt sich auch auf die Dekarbonisierung des Wärmesektors aus. Im Koalitionsvertrag 2021 - 2025 der Bundesregierung ist vorgesehen, dass ein sehr hoher Anteil Erneuerbarer Energien in der Wärme erreicht wird und bis 2030 50 % der Wärme klimaneutral erzeugt wird. Für die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien bei der Wärme ist der Ausbau von Wärmenetzen ein entscheidender Faktor. Derzeit dominieren in den Wärmenetzen allerdings noch die fossilen Energieträger. Somit ist eine Dekarbonisierung von Wärmenetzen erforderlich. Auch die europäische Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II) hält die Mitgliedstaaten dazu an, Maßnahmen zu treffen, die eine jährliche Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien und Abwärme in Wärmenetzen bewirken . Daneben gibt § 58 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) die Schaffung eines Förderprogramms zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme vor. Auch mit dem vom Klimakabinett in 2021 beschlossenen Klimaschutzsofortprogramm wurde der Aus- und Umbau von Wärmenetzen festgeschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen