Erdgasliefervertrag Land Hessen Bereich Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2023-0717
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasliefervertrag Land Hessen Bereich Mitte
Gasliefervertrag Land Hessen;
Land Hessen
Erdgaslieferung von 64,5 GWh/a für den Zeitraum 2024 und 2025
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz ( EnWG ) als Gasversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
''Eigenerklärung zur Eignung'' ist erhätlich: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124_LD_2019.pdf
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie in seiner Zuverlässigkeit den hohen Anforderungen genügt , die an die Vollversorgung größerer Liegenschaften mit Erdgas gestellt werden.
Dies ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
Umsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Hinweis: Der Mindestumsatz muss das Zweifache des geschätzten Nettoauftrgawertes (Energielieferung frei Abnahmestelle incl. aller Steuern u. Abgaben lediglich ohne Umsatzsteuer) betragen.
Angabe Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind 3 Referenzen für durchgeführten Energielieferungen an Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeit mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2021 und 2022 mit Nennung des Auftraggebers, Ansprechpartner, Ausführungszeitraum, Liefermenge (kWh/a), vertragliche Bindung (Auftragnehmer oder Nachunternehmer) anzugeben.
siehe Nr. III.1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.