Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Stadt Friedberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-FB-10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06440003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-vilbel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabezentrum-bad-vilbel.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabezentrum-bad-vilbel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Stadt Friedberg
Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr der Stadt Friedberg, Stadtteil Ossenheim
Fahrgestell für ein mittleres Löschfahrzeug
Lieferung eines Fahrgestells für ein mittleren Löschfahrzeug (MLF)
Fahrzeugaubau eines mittleren Löschfahrzeuges
Fahrzeugausbau eines mittleren Löschfahrzeuges
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Berufs- und Haftpflichtversicherung
* Vorlage von Referenzen vergleichbarer Leistungen
* Zertifizierung oder Eignungsnachweis "Qualitätsanforderung gemäß
DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig"
* Zertifizierung oder Eignungsnachweis "Umweltmanagementsystem gemäß
DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig"
- Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung
der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden 5 Kriterien herangezogen, die nacheinander bewertet werden. Als Voraussetzung müssen die Angebote den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen. Die jeweilige maximale Zuschlagspunktzahl pro Kriterium ist die Anzahl der gültig abgegeben Angebote mal dem Faktor 10.
Preis (30 % Gewichtung)
Der niedrigste Angebotspreis wird mit der höchsten Anzahl an Zuschlagspunkten bewertet, die aufgrund der abgegebenen gültigen Anzahl an Angeboten definiert wird (s.o.). Nachfolgend erhalten die anderen Angebote jeweils die absteigende Zuschlagspunktzahl in der Reihenfolge des ansteigenden Preises, bis alle Angebote bewertet wurden.
Erfüllung des Leistungsverzeichnis (25 % Gewichtung)
Eine erfüllte Position des Leistungsverzeichnis wird mit einem Bewertungspunkt bewertet (Zusicherung des Bieters), bei Nichterfüllung einer Position, wird diese mit null Bewertungspunkten bewertet. Das Angebot mit den meisten Bewertungspunkten im Leistungsverzeichnis erhält die höchste Anzahlt an Zuschlagspunkten. Die Anzahl der Zuschlagspunkte richtet sich hierbei nach der Anzahl der abgegebenen gültigen Angebote.
Technischer Wert / Qualität (25 % Gewichtung)
Diverse Positionen im Leistungsverzeichnis sind mit einer Mehrfachauswahl oder einer freien Angabe des Bieters versehen, die durch den Bieter auszufüllen ist. Je nach Wertigkeit der Umsetzung werden Bewertungspunkte vergeben, die zum Schluss die Qualität und den technischen Wert des Produktes widerspiegeln. Die maximale Anzahl an Zuschlagspunkten richtet sich nach dem erreichten technischen Wert. Das Angebot mit dem höchsten technischen Wert erhält die höchste Punktzahl für die Berechnung des Zuschlags (Zuschlagspunkte). Die technische Qualität wird durch ein Fachgremium bewertet und anhand, der vom Bieter beigestellten, technischen Beschreibung durchgeführt.
Kundendienst und Service (10 % Gewichtung)
In diesem Kriterium wird die Verfügbarkeit des Kundendienstes und Service für das Fahrgestell und den Aufbau in getrennten Bewertungen betrachtet. Zur Bewertung kommen hier die Entfernungen zu den jeweiligen Servicepartnern, sowie die garantierten Zeiten, die bis zum Eintreffen des Kundendienstes (z.B. Notdienst) angegeben werden (für Tages- und Nachtzeit). Für die drei genannten Unterkriterien ist die maximale Bewertungspunktzahl die Anzahl der abgegebenen gültigen Angebote. Entscheidend für die Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungspunkte aus den drei Unterkriterien. Das Angebot mit dem höchsten Mittelwert der Bewertungspunkte erhält die höchste Anzahl an Zuschlagspunkten für das jeweilige LOS. Nachfolgend erhalten die anderen Angebote jeweils die absteigende Zuschlagspunktzahl in der Reihenfolge der ansteigenden Entfernungen bzw. Reaktionszeiten, bis alle Angebote bewertet wurden. Hierbei beziehen sich die Angaben für das Fahrgestell nur auf die Zuschlagspunkte für LOS 1 und die Angaben des Fahrzeugausbaus auf die Zuschlagspunkte für LOS 2. Die Angaben sind im Anhang (Angabe von Service und Gewährleistung für das Fahrgestell (LOS 1) und Angabe von Service und Gewährleistung für den Fahrzeugausbau (LOS 2)) einzutragen.
Voraussichtliche Lieferzeit Gesamtfahrzeug (10 % Gewichtung)
Dieses Kriterium betrachtet die Lieferzeit des Gesamtfahrzeuges des jeweiligen Angebots. Die maximale zu erreichende Punktzahl ist die Anzahl der abgegebenen gültigen Angebote. Die kürzeste voraussichtliche Lieferzeit des Gesamtfahrzeugs erhält die höchste Punktzahl. Nachfolgend erhalten die anderen Angebote jeweils die absteigende Zuschlagspunktzahl in der Reihenfolge der ansteigenden Lieferzeit, bis alle Angebote bewertet wurden. Die voraussichtliche Lieferzeit für das Fahrgestell bzw. das Gesamtfahrzeug ist im Anhang (Angabe der Liefertermine) einzutragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)