Nagerkäfige mit Gestellen und Umsetzstation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nagerkäfige mit Gestellen und Umsetzstation
Das Universitätsklinikum Frankfurt - Anstalt des öffentlichen Rechts - schreibt die Lieferung und Installation von Nagerkäfigen mit Gestellen und Umsetzstation aus.
Nagerkäfige mit Gestellen und Umsetzstation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben eine Eigenerklärung Unternehmensdaten abzugeben mit folgenden Angaben:
- Rechtsform
- Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
- USt.ID-Nr.
- Adresse (Staat, Ort, Straße, Hausnr.)
- Ansprechpartner (Vorname, Name)
- Telefon
- Angaben für statistische Zwecke (VergStatVO)
.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem
Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise nach Ziff. III.1.2 dieser Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen.
Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, wird im Rahmen der Eignungsprüfung überprüft, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so behält sich der Auftraggeber vor, eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen.
Es wird ausdrücklich auf § 47 der Vergabeverordnung (VgV) hingewiesen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
6. Eigenerklärung Umsätze
7. Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
Zu 2:
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Zu 3:
Eigenerklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
- in den letzten zwei Jahren ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Zu 4:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt.
zu 6:
Eigenerklärung, über die Gesamtumsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und bezüglich der besonderen Leistungsart "Lieferung und Montage von Nagerkäfigen mit Gestellen und Umsetzstation mindestens 1.6 Mio € (netto) pro Jahr erwirtschaftet wurden.
zu 7:
Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in ausreichender Höhe abgeschlossen ist, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Berufs-/Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
Eigenerklärung über wesentliche Leistungen der letzten drei Jahre - Referenzprojekte.
Mindestanforderungen an die Referenzprojekte: Es müssen mind. 2 Referenzen im vorbenannten Zeitraum angegeben werden, die mit der zu erbringenden Leistung dieses Auftrags nach Art und Umfang vergleichbar ist. Vergleichbar sind Referenzen, die im technischen und organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.