Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Heizöl Referenznummer der Bekanntmachung: 23F/RV_Heizöl 2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Heizöl
1. Ausgangslage und Zielsetzung
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt Heizöl EL schwefelarm für eine Abnahmestelle, die sich derzeit in Erstellung befindet. Die Abnahmestelle ist ein Heizöltank mit 60.000 Liter Fassungsvermögen auf der gesicherten Liegenschaft der GSI in der Planckstraße 1, 64291 Darmstadt. Die Heizanlage für die Ölfeuerung soll bis 31.05.2023 errichtet werden.
Für das Jahr 2023 beträgt der Bedarf rund 120.000 Liter, für 2024 rund 240.000 Liter. Diese Menge wird von GSI garantiert abgenommen.
Die Abrufmenge für diesen Vertrag wird auf 1.000.000 Liter insgesamt begrenzt. Darüber hinaus wird kein Abruf erfolgen.
Die Initialbestellung hat einen Umfang von 60.000 Liter.
Die weiteren Lieferungen sind in Tranchen zu je ca. 45.000 Liter geplant.
2. Ablauf der Ausschreibung, und Inhalt der Rahmenvereinbarung inkl. Initialbestellung
a) Ablauf und Bewertung der Ausschreibung
Zur Deckung dieses Bedarfs soll im Rahmen dieser Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden.
Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand des Preises für die Initialbestellung von 60.000 Liter Heizöl.
Letztendlich ausschlaggebend für die Wertung der Angebote ist der Preis für den Dienstleistungspreis, der zum Börsenpreis für Heizöl (ausgehend von https://www.boersefrankfurt.de/rohstoff/heizoel-nymex) für Gemeinkosten, Lieferkosten, etc. (sog. Formelpreis) addiert wird.
Der Dienstleistungspreis ist in EUR pro Liter anzugeben und gilt sowohl für die Initialbestellung als auch für jeden weiteren getätigten Abruf innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit inkl. aller Verlängerungsoptionen (also bis 31.12.2026) als fix vereinbart.
Für jede Lieferung ist mit der Rechnung der Börsenpreis am Liefertag nachzuweisen.
Heizölpreis, sowie Dienstleistungspreis und sämtliche energiebezogenen Steuern und Abgaben sind ebenfalls auf der Rechnung auszuweisen.
Der Zuschlag für Rahmenvertrag und Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt.
Die Lieferzeit von 10 Werktagen ab Auftragserteilung für die Initialbestellung gilt dabei als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden.
Für die Bewertung der Angebote wird der auf dem Preisblatt ermittelte Wertungspreis zugrunde gelegt, der sich errechnet aus dem Börsenpreis am Tag der Angebotsfrist (hier wird die Vergabestelle am Tag der Angebotsfrist den Literpreis in EUR ermitteln und dabei die Daten von https://www.boerse-frankfurt.de/rohstoff/heizoel-nymex heranziehen.
b) Ablauf der Abrufe
aa) Normalfall
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber ein Abrufschreiben mit der jeweils benötigten Liefermenge an den Vertragspartner senden.
Dabei gelten die im Angebotsformblatt/Preisblatt angegebenen Preise für den Dienstleistungspreis für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. aller Verlängerungsoptionen (also bis 31.12.2026) als fix vereinbart.
Bei jedem Abruf gelten 5 Werktage als fix vereinbartes Lieferdatum.
Für jede Lieferung ist mit der Rechnung der Börsenpreis am Liefertag nachzuweisen.
Heizölpreis, sowie Dienstleistungspreis und sämtliche energiebezogenen Steuern und Abgaben sind ebenfalls auf der Rechnung auszuweisen.
bb) Gasmangellage
Die Ölfeuerung wird als Absicherung für eine potentielle Gasmangellage aufgebaut. Unter Normalbedingung ist ein zyklischer Betrieb vorgesehen. Bei einer Gasnotlage (Das Energieversorgungsunternehmen (EVU) reduziert oder schließt die Gasversorgung auf Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)) erfolgt der
Erhaltungsbetrieb der GSI vollständig über die Ölheizungsanlage.
In diesem Fall wird der Bedarf auf bis zu 50.000 Liter/Woche geschätzt. Hierfür wird ein optionales Volumen von 240.000 Liter vereinbart, welches auf Abruf in wöchentlichen Tranchen angeliefert wird. Hierbei garantiert der Auftragnehmer die Lieferung innerhalb von 3 Werktagen nach Abruf.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Heizöltank mit 60.000 Liter Fassungsvermögen auf der gesicherten Liegenschaft der GSI in der Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
a) Inhalt der Rahmenvereinbarung
aa) Grundkonsens, Vertragsgegenstand und -bestandteile
(1) Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Heilöl EL schwefelarm.
(2) Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die grundsätzlich anfallenden Leistungen und Bedingungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten für die Einzelaufträge (Bestellungen) zu regeln, die im Laufe des Vertragszeitraumes erteilt werden.
(3) Die Berechtigung zum Abschluss von Einzelaufträgen (Bestellungen) unter Nutzung dieser Rahmenvereinbarung hat
- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Dabei sind zur Ausführung der einzelnen Abrufe, die alle unter Angabe der gleichen Bestellnummer (4500xxxxxx) fallen, ausschließlich GSI-Mitarbeitende der Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft berechtigt. Diese erfolgen per Abrufschreiben, das per Mail versendet wird.
(4) Der AG verpflichtet sich zum Abruf von 120.000 Litern (inkl. Initialbestellung) im Jahr 2023 und 240.000 Litern pro Kalenderjahr ab 2024.
(5) Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile in folgender Reihenfolge:
aaa) diese Leistungsbeschreibung
bbb) das auf dem Angebotsformblatt/Preisblatt des AG erstellte Angebot des AN für die Initialbeschaffung und alle Abrufe
ccc) Allgemeine Einkaufsbedingungen der GSI GmbH, Stand Juli 2022
ddd) VOL/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
(6) Maßgebend ist deutsches Recht.
(7) Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen.
(8) Erfüllungsort ist grds. der Öltank des AG.
(9) Vertragsänderungen und Aufträge bedürfen der Schriftform.
(10) Bestellberechtigt sind nur GSI-Mitarbeitende der Abteilung Einkauf.
(11) Vertrags- und Korrespondenzsprache ist deutsch.
bb) Vertragslauzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 01.06.2023 und läuft bis 31.12.2024.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.12.2026), wenn nicht eine Partei spätestens 3 Monate vor Ablauf (30. September) schriftlich kündigt.
(3) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende zu kündigen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
cc) Vergütung/Lieferbedingungen
(1) Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich Euro (EUR) als Währung.
(2) Rechnungsstellung erfolgt pro Einzelabruf nach Lieferung.
(3) Die Zahlung der Vergütung ist 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Die Lieferung erfolgt DAP, GSI Campus (Öltank).
(5) Der Öltank ist mit LKW bis 40 Tonnen anfahrbar. Für die Betankung ist eine versiegelte Aufstellfläche in unmittelbarer Nähe bereitgestellt.
(6) Der AN verpflichtet sich, die Lieferung gemäß Angabe in der Bestellung und zum dort genannten Liefertermin zu liefern. Dabei müssen die üblichen Dienstzeiten des Empfängers berücksichtigt werden.
dd) Service und Lieferzeiten
(1) Die Lieferung erfolgt im Regelfall während der Normalarbeitszeit des AG an Werktagen: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
(2) Die Termine für die Lieferung werden zwischen dem AG und dem AN bei jedem Abruf neu vereinbart. Die im Rahmen des vor Abruf durchgeführten Mini-Wettbewerbs angegebene Lieferzeit, gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden.
1. Ölbeschaffenheit
Das zu liefernde Heizöl EL schwefelarm entspricht den jeweils geltenden DIN-Norm (DIN 51603-1).
Das Heizöl EL hat einen Brennwert (Ho) von ca. 10,6 kWh/l.
Der Auftragnehmer behält sich vor, ganz oder teilweise Heizöl EL anderer Beschaffenheit zu liefern. Sind derartige Veränderungen vorgesehen, so ist der AN zur frühestmöglichen Anzeige verpflichtet. Das andere Heizöl muss für den Auftraggeber ohne Umstellung der Heizgeräte verwendbar sein, es sei denn, die Kosten der Umstellung werden vom AN übernommen.
Die Vertragslaufzeit beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 01.06.2023 und läuft bis 31.12.2024.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.12.2026), wenn nicht eine Partei spätestens 3 Monate vor Ablauf (30. September) schriftlich kündigt.
Die Vertragslaufzeit beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich am 01.06.2023 und läuft bis 31.12.2024.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre Gesamtlaufzeit (31.12.2026), wenn nicht eine Partei spätestens 3 Monate vor Ablauf (30. September) schriftlich kündigt.
Bei den beiden Verlängerungen handelt es sich um OPTIONEN.
Abschnitt IV: Verfahren
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlich Anfang 2026
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter der Nummer 2023 /S061 - 182657 wurde ein Offenes Verfahren aufgehoben und wird hier nach Änderung der Leistungsbeschreibung neu veröffentlicht.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Eignungskriterien
Hier sind alle geforderten Erkläreungen im Dokument "3 Eignung.docx" einzureichen
II. Leistungskriterien
100 % Preis für die Initialbestellung
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Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1YQCKDU5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bitte beachten Sie hierzu in der Bekanntmachung den Punkt VI. 3) Zusätzliche Angaben, der die gesamte Rechtsmittelbelehrung enthält, die hier aus Platzgründen nicht eingefügt werden kann.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland