Physikalisch / chem. Analyse Altschotter Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65725
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Physikalisch / chem. Analyse Altschotter
Physikalisch / chem. Analyse Altschotter
Erstellung eines Gutachtens und Beratung des Auftraggebers – Los 1-7
Ortsbesichtigungen und Besprechungen – Los 1-7
Umfang des Gutachtens – Los 1-7
Aufschlussarbeiten mit und ohne unterstützende Technik – Los 1-7
Probeentnahme im Gleis und Probeentnahme an der Großmaschine – Los 1-7
Durchführung der Laboruntersuchungen – Los 1-7
Sonstige Vergütungen für nicht vorhersehbare Leistungen – Los 1-7
Regionallos Ost - Bundesländer: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen
Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können, werden jährlich ca. 800 Kilometer Gleis mit Großmaschinentechnik (Bettungsreinigungsmaschine und Umbauzug) erneuert. Damit die Gleiserneuerungen qualitätsgerecht und nachhaltig durchgeführt werden können, sind Untersuchungen des Schotters bezüglich Schotterqualität, Schotterzusammensetzung und Schotterverunreinigung vor der Maßnahme erforderlich. Für die Abnahme der Bettungsreinigungs- und Bettungsaufbereitungsarbeiten nach Umsetzung der Maßnahme müssen ebenfalls Schotteruntersuchungen durchgeführt werden, um den Reinigungserfolg gemäß der Richtlinie 824.1001 dokumentieren zu können.
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 400.000€
Regionallos Mitte - Bundesländer: Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen
Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können, werden jährlich ca. 800 Kilometer Gleis mit Großmaschinentechnik (Bettungsreinigungsmaschine und Umbauzug) erneuert. Damit die Gleiserneuerungen qualitätsgerecht und nachhaltig durchgeführt werden können, sind Untersuchungen des Schotters bezüglich Schotterqualität, Schotterzusammensetzung und Schotterverunreinigung vor der Maßnahme erforderlich. Für die Abnahme der Bettungsreinigungs- und Bettungsaufbereitungsarbeiten nach Umsetzung der Maßnahme müssen ebenfalls Schotteruntersuchungen durchgeführt werden, um den Reinigungserfolg gemäß der Richtlinie 824.1001 dokumentieren zu können.
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 450.000€
Regionallos Nord - Bundesländer: Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können, werden jährlich ca. 800 Kilometer Gleis mit Großmaschinentechnik (Bettungsreinigungsmaschine und Umbauzug) erneuert. Damit die Gleiserneuerungen qualitätsgerecht und nachhaltig durchgeführt werden können, sind Untersuchungen des Schotters bezüglich Schotterqualität, Schotterzusammensetzung und Schotterverunreinigung vor der Maßnahme erforderlich. Für die Abnahme der Bettungsreinigungs- und Bettungsaufbereitungsarbeiten nach Umsetzung der Maßnahme müssen ebenfalls Schotteruntersuchungen durchgeführt werden, um den Reinigungserfolg gemäß der Richtlinie 824.1001 dokumentieren zu können.
Verlängerungsoption 2x6 Monate
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Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 450.000€
Regionallos Süd-Ost - Bundesländer: Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Hessen, Bayern
Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können, werden jährlich ca. 800 Kilometer Gleis mit Großmaschinentechnik (Bettungsreinigungsmaschine und Umbauzug) erneuert. Damit die Gleiserneuerungen qualitätsgerecht und nachhaltig durchgeführt werden können, sind Untersuchungen des Schotters bezüglich Schotterqualität, Schotterzusammensetzung und Schotterverunreinigung vor der Maßnahme erforderlich. Für die Abnahme der Bettungsreinigungs- und Bettungsaufbereitungsarbeiten nach Umsetzung der Maßnahme müssen ebenfalls Schotteruntersuchungen durchgeführt werden, um den Reinigungserfolg gemäß der Richtlinie 824.1001 dokumentieren zu können.
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 400.000€
Regionallos Süd - Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen
Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können, werden jährlich ca. 800 Kilometer Gleis mit Großmaschinentechnik (Bettungsreinigungsmaschine und Umbauzug) erneuert. Damit die Gleiserneuerungen qualitätsgerecht und nachhaltig durchgeführt werden können, sind Untersuchungen des Schotters bezüglich Schotterqualität, Schotterzusammensetzung und Schotterverunreinigung vor der Maßnahme erforderlich. Für die Abnahme der Bettungsreinigungs- und Bettungsaufbereitungsarbeiten nach Umsetzung der Maßnahme müssen ebenfalls Schotteruntersuchungen durchgeführt werden, um den Reinigungserfolg gemäß der Richtlinie 824.1001 dokumentieren zu können.
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 450.000€
Regionallos Südwest - Bundesländer: Baden-Württemberg (zuzüglich der deutschen Strecken auf Schweizer Hoheitsgebiet), Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Bayern, Thüringen
Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können, werden jährlich ca. 800 Kilometer Gleis mit Großmaschinentechnik (Bettungsreinigungsmaschine und Umbauzug) erneuert. Damit die Gleiserneuerungen qualitätsgerecht und nachhaltig durchgeführt werden können, sind Untersuchungen des Schotters bezüglich Schotterqualität, Schotterzusammensetzung und Schotterverunreinigung vor der Maßnahme erforderlich. Für die Abnahme der Bettungsreinigungs- und Bettungsaufbereitungsarbeiten nach Umsetzung der Maßnahme müssen ebenfalls Schotteruntersuchungen durchgeführt werden, um den Reinigungserfolg gemäß der Richtlinie 824.1001 dokumentieren zu können.
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 450.000€
Regionallos West - Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen
Um einen sicheren und störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können, werden jährlich ca. 800 Kilometer Gleis mit Großmaschinentechnik (Bettungsreinigungsmaschine und Umbauzug) erneuert. Damit die Gleiserneuerungen qualitätsgerecht und nachhaltig durchgeführt werden können, sind Untersuchungen des Schotters bezüglich Schotterqualität, Schotterzusammensetzung und Schotterverunreinigung vor der Maßnahme erforderlich. Für die Abnahme der Bettungsreinigungs- und Bettungsaufbereitungsarbeiten nach Umsetzung der Maßnahme müssen ebenfalls Schotteruntersuchungen durchgeführt werden, um den Reinigungserfolg gemäß der Richtlinie 824.1001 dokumentieren zu können.
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Verlängerungsoption 2x6 Monate
Der Höchstwert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 450.000€
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bietererklärung/Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister/ Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist; Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine Versicherung, entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, Versicherung, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder
Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, Versicherung, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine
wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu
übermitteln. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat.
Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte
Eignungsprüfung ist die Folge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder:
Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Probenahme- oder Analyseleistungskapazitäten beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO), sind bei Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise des/ der fremden Unternehmen(s) vorzulegen: Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für die Ausschreibung zu benennen und dass er im Falle der Zuschlagserteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung stellen wird
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine Versicherung, entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU- Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, Versicherung, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder
Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, Versicherung, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
Die im Steckbriefaufgeführten Erklärungen und Nachweise (z.B. Akkreditierungszertifikate Probenahme und/oder Analyse- und Laborleistungen), soweit relevant.
Ohne gültige Akkreditierungen/Zertifikate und Genehmigungen wird der Bieter nicht zur Angebotsabgabe zugelassen. Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufenhat, gelten als verbindlich benannt.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner, Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung,
soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit der Angebotsabgabe vorzulegenden
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen (Montag bis Freitag) vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.