Systemtrennwände / Neu- und Umbau Berufsbildungswerk Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 345.05 / BBW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Arolsen
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34454
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bathildisheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemtrennwände / Neu- und Umbau Berufsbildungswerk Kassel
Das Berufsbildungswerk Nordhessen erweitert den Standort in Kassel. Dafür wird innerhalb der geplanten Baumaßnahme der weitgehend eingeschossige Bestand in Teilbereichen abgerissen, umgebaut und um einen Neubau für Werkstätten, Verwaltungs- und Klassenbereiche an der Wolfhager Straße erweitert.
Neubau Berufsbildungswerk Kassel Sickingenstraße 28 34131 Kassel
Systemtrennwände:
Glastrennwand 840 m²;
Türelement 1-flg. 62 St.;
Türelement 2-flg. 2 St.;
Schalterblenden 60 St.;
Schwellholz 280 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Systemtrennwände
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://Lichte-Systemwand.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen müssen bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626ZYZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.