Dienstleistungen mit technologieübergreifender Anwendungsentwicklung mit .NET und Java-Technologien Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen mit technologieübergreifender Anwendungsentwicklung mit .NET und Java-Technologien
Beschaffung von Dienstleistungen mit technologieübergreifender Anwendungsentwicklung mit .NET und Java-Technologien Abt. D, B und P
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
In der Vergangenheit ergaben sich zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - Entwicklungs- und Beratungsbedarfe in einzelnen Aufträgen zur Anwendungsentwicklung für unterschiedliche Themen und Fachgebiete im Rahmen der Digitalisierung des Landes Hessen. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD daher vorliegend den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anwendungsentwicklung (.NET und Java) an. Für die Unterstützung in der Anwendungsentwicklung wird entwicklungs- als auch fachübergreifendes Know-how benötigt.
Neben der Unterstützung in der Anwendungsentwicklung in den unten benannten Technologien wird von dem Auftragnehmer die qualifizierte Unterstützung in querschnittlichen, technologieunabhängigen Leistungsfeldern eines Anwendungsentwicklungsprojektes von der Initialisierung bis zur Betriebseinführung erwartet. Die Leistungen sind grundsätzlich als Dienstleistung mit eigenständigen Ausarbeitungen bzw. Umsetzungen zu erbringen.
Zur Erfüllung der Aufgabenfelder ist der Auftragnehmer in der Lage, je nach Anforderung des Einzelauftrags Personen mit den nachfolgenden Qualifikationsprofilen und Berufserfahrung zu stellen.
Projektsprache ist Deutsch. Entsprechende Sprachkenntnisse (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen mindestens gemäß Stufe C1) werden in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Unter "Berufserfahrung" sind durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches.
Im Folgenden sind stets Personen weiblichen und männlichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet.
Technologien
Der Auftragnehmer muss die gesamte Bandbreite der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Technologien und derer Nachfolgeprodukte abdecken. Angegebene Versionen von Technologien sind als Mindestanforderungen zu verstehen und beinhalten auch die jeweiligen Nachfolgeprodukte. Konkrete Bedarfe richten sich nach den anfordernden Projekten. Eine Prognose für die Verteilung auf die genannten Technologieschwerpunkte kann nicht erfolgen.
- .NET Microsoft-Technologien im Enterprise-Umfeld
- JAVA -Technologien im Enterprise-Umfeld
- Web (Frontend)-Entwicklungen
- App-Entwicklung
- Begleitende Technologien
Qualifikationsprofile
Lead Developer
Unter dem Qualifikationsprofil "Lead Developer" wird eine entwicklungsspezifische Projektleitung verstanden, die die Ergebnis- und Kostenziele eines Softwareentwicklungsprojektes durch ein sehr hohes Maß an persönlicher Kompetenz, technischer Erfahrung und Expertise sicherstellt.
Der "Lead Developer" agiert als Bindeglied zwischen den Stakeholdern und dem Entwicklungsteam und vertritt das Projekt nach außen.
Hinzu kommen spezifische fachliche Kompetenzen für die Einrichtung, Konzeption, Realisierung sowie Übergabe von Projekten vom Typ Anwendungsentwicklung.
Ein "Lead Developer" muss zur Leistungserfüllung über folgende Grundkompetenzen verfügen:
Ausbildung/Fortbildung:
Hochschul- oder Universitätsabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (z.B. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Naturwissenschaften, Mathematik) und/oder ein anerkannter Ausbildungsberuf in den Fachbereichen Informatik und Informationstechnologie und/oder in der Praxis erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten.
Berufserfahrung:
Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzten Personen müssen tiefgehende, in mindestens 8-jähriger Berufserfahrung erworbene Erfahrungen und Kenntnisse in Technologien der Anwendungsentwicklung und davon in mindestens 3-jähriger Berufserfahrung erworbene Erfahrungen als "Lead Developer" oder in der Entwicklungsleitung/fachlichen Koordination in Softwareentwicklungsprojekten besitzen. Diese Voraussetzungen müssen bei jedem "Lead Developer" vollständig vorliegen.
Darüber hinaus wird für die einzusetzenden Personen Berufserfahrung in folgenden Tätigkeitsfeldern erwartet:
• Softwareentwicklung im .NET-Umfeld oder im Java-Umfeld
• Erstellung von Anwendungsarchitekturen, Anwendungsdesigns, Datenbankdesigns
• Erstellung von Projektplänen
• Beratung von Stakeholdern
• Erstellung von Anforderungsanalysen
• Ausübung der Rollen Scrum Master oder Product Owner nach Scrum
• Dokumentation von Systemspezifikationen und Entwurfsentscheidungen
• Planung und Durchführung von Tests (Komponenten-, Integrations- und Abnahmetests)
• Inbetriebnahme von Anwendungen
• Migration von Altsystemen
Senior Frontend Entwickler
Ein Senior-Entwickler ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software maßgeblich und führend mitarbeitet. Er ist Experte für bestimmte Technologien in der Anwendungsentwicklung, wobei der Schwerpunkt der Erfahrungen und Kenntnisse des Senior Frontend Entwicklers auf der Gestaltung und Entwicklung von Benutzeroberflächen liegt.
Ein Senior Frontend Entwickler muss zur Leistungserfüllung über folgende Grundkompetenzen verfügen:
Ausbildung/Fortbildung:
Hochschul- oder Universitätsabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (z.B. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Naturwissenschaften, Mathematik) und/oder ein anerkannter Ausbildungsberuf in den Fachbereichen Informatik und Informationstechnologie und/oder in der Praxis erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten.
Berufserfahrung:
Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzten Personen müssen tiefgehende, in mindestens 6-jähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in Technologien der Anwendungsentwicklung und Entwicklungserfahrungen in Softwareentwicklungsprojekten besitzen. Diese Voraussetzungen müssen bei jeder einzelnen Person vollständig vorliegen.
Darüber hinaus wird für die einzusetzenden Personen Berufserfahrung in folgenden Tätigkeitsfeldern erwartet:
• Frontend-Entwicklung mit:
o Angular, Ionic, JSF oder
o Blazor, WPF, Windows Forms, WinUI 3
• Entwicklung mit Javascript und Typescript
• Erstellen von UI Desings und UX Designs
• Umsetzung der IT-Sicherheit, insbesondere im Bereich des Frontends
• Erstellung von Anforderungsanalysen
• Sourcecode-Verwaltungssysteme GIT oder Azure DevOps Server
• Durchführen von Aufwandschätzungen für Frontend-Entwicklungsaufgaben
• Nutzung von REST-Schnittstellen
• Entwicklung und Durchführung von Oberflächentests
• Ausübung der Arbeit nach SCRUM
Senior Backend Entwickler
Ein Senior-Entwickler ist ein Projektmitarbeiter, der bei Entwurf, Entwicklung, Test und Integration der Software maßgeblich und führend mitarbeitet. Er ist Experte für bestimmte Technologien in der Anwendungsentwicklung, wobei der Schwerpunkt der Erfahrungen und Kenntnisse des Senior Backend Entwicklers auf dem Design und der Entwicklung von serverseitigen Komponenten und deren Schnittstellen liegt.
Ein Senior Backend Entwickler muss zur Leistungserfüllung über folgende Grundkompetenzen verfügen:
Ausbildung/Fortbildung:
Hochschul- oder Universitätsabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (z.B. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Naturwissenschaften, Mathematik) und/oder ein anerkannter Ausbildungsberuf in den Fachbereichen Informatik und Informationstechnologie und/oder in der Praxis erworbene vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten.
Berufserfahrung:
Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzten Personen müssen tiefgehende, in mindestens 6-jähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in Technologien der Anwendungsentwicklung und Entwicklungserfahrungen in Softwareentwicklungsprojekten besitzen. Diese Voraussetzungen müssen bei jeder einzelnen Person vollständig vorliegen.
Darüber hinaus wird für die einzusetzenden Personen Berufserfahrung in folgenden Tätigkeitsfeldern erwartet:
• Backend-Entwicklung im
o Java Umfeld oder
o .NET Umfeld
• Entwurf von Anwendungsarchitekturen und des Datenbankdesigns
• Umsetzung der IT-Sicherheit, insbesondere im Bereich des Backends
• Erstellung von Anforderungsanalysen
• Sourcecode-Verwaltungssysteme GIT oder Azure DevOps Server
• Durchführen von Aufwandschätzungen für Frontend-Entwicklungsaufgaben
• Entwurf und Entwicklung von REST-Schnittstellen
• Entwicklung und Durchführung von Tests (Komponenten-, Integrations- und Abnahmetests)
• Ausübung der Arbeit nach SCRUM
• Erfahrungen bei der Migration von Altsystemen
Zu Details siehe die Datei "Leistungsbeschreibung".
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 25.555.200 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
• Art: Einsatz mindestens eines der Qualifikationsprofile Lead Developer, Senior Frontend Entwickler oder Senior Backend Entwickler (entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung)
• Umfang: mindestens 220 Personentage des jeweiligen Profils pro Referenz
Jedes Qualifikationsprofil muss mindestens einmal in der Gesamtheit aller eingereichten Referenzen nachgewiesen werden.
Die Summe der Auftragswerte (aus der lfd. Nr. 4) aller eingereichten, geeigneten Referenzen muss mindestens 2 Mio. Euro betragen.
Die jeweilige Referenz ist in einer zusätzlichen Anlage (max. 1 DIN-A4-Seite) zu Beschreiben. Hierbei ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen:
1. Ziel / Aufgabenstellung
2. Rollen des Bieters im Projekt / eingesetzte Qualifikationsprofile
3. Systemumgebung / Architektur / eingesetzte Software
Der Dateiname der Anlage ist unter lfd. 7 der nachfolgenden Tabelle anzugeben.
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Bei den hier genannten Kriterien handelt es sich um Mindestanforderungen.
Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 20. Juli 2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird:
Gesamtpunkte = Preispunkte + Leistungspunkte
Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit der höheren Preispunktzahl den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.
Preis
Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt (Datei "Preisblatt").
Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (42), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert.
Leistung
Jeder Bieter hat mit seinem Angebot den Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog") ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 42 Punkte erhalten werden. Diese setzen sich aus den Bewertungen der einzelnen Fragen zusammen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.