DC Ladeinfrastruktur

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eam.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.eam.de/ueber-uns/aktuelle-ausschreibungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://eam.synertrade.com/ngp45/loginprocess
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

DC Ladeinfrastruktur

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31681500 Aufladegeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben wird die Lieferung von Ladeinfrastruktur inklusive nötiger Fundamente für den eige-nen Aufbau oder Vermarktung in Dienstleistungsbereich.

20 Ladesäulen in einer Leistungsklasse von mindestens 50 kW (1xCCS und 1x Typ 2)

20 Ladesäulen in einer Leistungsklasse bis zu 200 kW (2xCCS)

80 Ladesäulen in einer Leistungsklasse von mindestens 300 kW (2xCCS)

Eine Übersicht die Konfigurationen befindet sich in Anlage 3 – Leistungsverzeichnis der Teilnahmeunterlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31158000 Ladegeräte
31158100 Batterieladegeräte
31158200 Auflader
31610000 Elektrische Ausrüstung für Motoren und Fahrzeuge
31681500 Aufladegeräte
31158300 Turbolader
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE73 Kassel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wird die Lieferung von Ladeinfrastruktur inklusive nötiger Fundamente für den eige-nen Aufbau oder Vermarktung in Dienstleistungsbereich.

20 Ladesäulen in einer Leistungsklasse von mindestens 50 kW (1xCCS und 1x Typ 2)

20 Ladesäulen in einer Leistungsklasse bis zu 200 kW (2xCCS)

80 Ladesäulen in einer Leistungsklasse von mindestens 300 kW (2xCCS)

Eine Übersicht die Konfigurationen befindet sich in Anlage 3 – Leistungsverzeichnis der Teilnahmeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 2
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum

Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen können bei der unter I.1) angegebenen Adresse abgerufen werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend als Eigenerklärung vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote wird nicht akzeptiert. Es sind nur die geforderten Nachweise/Unterlagen einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Kopie des Handelsregisterauszuges des Herkunftslandes des Unternehmens, jeweils nicht älter als 12 Monate. Bankenerklärung (Bonitätsauskunft) mit positivem Bescheid nicht älter als 3 Monate. Wir behalten uns vor, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zudem anhand von uns veranlasster Recherchen zu überprüfen (z.B. Abfrage bei einer Wirtschaftsauskunftsgesellschaft wie z.B. Credit Reform).

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

2.1 Eigenerklärung Zuverlässigkeit/Sozialversicherung §§ 123, 124 GWB

2.2 Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung

2.3 Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

2.4 Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit

2.5 Übersicht Nachunternehmen

2.6 Übersicht Nachunternehmen im Sinne der Eignungsleihe nach §47 SektVo

2.7 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen Dritter

2.8 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestlohn und Arbeitsschutz

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und den Vordruck aus Anlage 2.3 Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft auszufüllen.

Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis

nicht, so werden der betreffende Einzelbewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen, denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an

verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.

Die Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist aus Ziffer 1.8. ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/06/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Fragen zur Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen sind ausschließlich über die elektronische Plattform im Bereich Projektforum und bis zum

11.05.2023 12:00 Uhr. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

2. Vertragspartner des erfolgreichen Bieters wird die EAM Natur Energie GmbH.

3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder

einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist ist

unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes mindestens zwei und maximal sieben

geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als zwei

Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer nach Maßgabe

der in den Vergabeunterlagen dargestellten Bewertungsskala. Bei mehr als drei grundsätzlich geeigneten

Bewerbern ist die Vergabestelle nicht verpflichtet, alle Bewerber bis zur Maximalzahl (höchstens sieben) zur

Angebotsabgabeaufzufordern.

5. Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge wird, soweit gesetzlich

zulässig, keine Entschädigung gewährt.

6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch die EAM Natur Energie

GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen.

7. Die Ausschreibung wird gemäß §§ 97 ff GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2023

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