DC Ladeinfrastruktur
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eam.de
Abschnitt II: Gegenstand
DC Ladeinfrastruktur
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Ladeinfrastruktur inklusive nötiger Fundamente für den eige-nen Aufbau oder Vermarktung in Dienstleistungsbereich.
20 Ladesäulen in einer Leistungsklasse von mindestens 50 kW (1xCCS und 1x Typ 2)
20 Ladesäulen in einer Leistungsklasse bis zu 200 kW (2xCCS)
80 Ladesäulen in einer Leistungsklasse von mindestens 300 kW (2xCCS)
Eine Übersicht die Konfigurationen befindet sich in Anlage 3 – Leistungsverzeichnis der Teilnahmeunterlagen.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Ladeinfrastruktur inklusive nötiger Fundamente für den eige-nen Aufbau oder Vermarktung in Dienstleistungsbereich.
20 Ladesäulen in einer Leistungsklasse von mindestens 50 kW (1xCCS und 1x Typ 2)
20 Ladesäulen in einer Leistungsklasse bis zu 200 kW (2xCCS)
80 Ladesäulen in einer Leistungsklasse von mindestens 300 kW (2xCCS)
Eine Übersicht die Konfigurationen befindet sich in Anlage 3 – Leistungsverzeichnis der Teilnahmeunterlagen.
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum
Verhandlungsverfahren verwiesen. Die Unterlagen können bei der unter I.1) angegebenen Adresse abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend als Eigenerklärung vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote wird nicht akzeptiert. Es sind nur die geforderten Nachweise/Unterlagen einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen
Kopie des Handelsregisterauszuges des Herkunftslandes des Unternehmens, jeweils nicht älter als 12 Monate. Bankenerklärung (Bonitätsauskunft) mit positivem Bescheid nicht älter als 3 Monate. Wir behalten uns vor, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zudem anhand von uns veranlasster Recherchen zu überprüfen (z.B. Abfrage bei einer Wirtschaftsauskunftsgesellschaft wie z.B. Credit Reform).
2.1 Eigenerklärung Zuverlässigkeit/Sozialversicherung §§ 123, 124 GWB
2.2 Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
2.3 Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
2.4 Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit
2.5 Übersicht Nachunternehmen
2.6 Übersicht Nachunternehmen im Sinne der Eignungsleihe nach §47 SektVo
2.7 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen Dritter
2.8 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestlohn und Arbeitsschutz
Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und den Vordruck aus Anlage 2.3 Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft auszufüllen.
Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis
nicht, so werden der betreffende Einzelbewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen, denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an
verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Die Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist aus Ziffer 1.8. ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen zur Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen sind ausschließlich über die elektronische Plattform im Bereich Projektforum und bis zum
11.05.2023 12:00 Uhr. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Vertragspartner des erfolgreichen Bieters wird die EAM Natur Energie GmbH.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder
einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist ist
unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes mindestens zwei und maximal sieben
geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als zwei
Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer nach Maßgabe
der in den Vergabeunterlagen dargestellten Bewertungsskala. Bei mehr als drei grundsätzlich geeigneten
Bewerbern ist die Vergabestelle nicht verpflichtet, alle Bewerber bis zur Maximalzahl (höchstens sieben) zur
Angebotsabgabeaufzufordern.
5. Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge wird, soweit gesetzlich
zulässig, keine Entschädigung gewährt.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch die EAM Natur Energie
GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen.
7. Die Ausschreibung wird gemäß §§ 97 ff GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]