G.016181851 SÜ-Holdereggenpark in Lindau (Bodensee) - Objektplanung VA/Ingenieurbauwerke Lph 1+2, opt. 3+4, opt. 6+7 sowie TWP Lph 2, opt. 3, opt. 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63299
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
G.016181851 SÜ-Holdereggenpark in Lindau (Bodensee) - Objektplanung VA/Ingenieurbauwerke Lph 1+2, opt. 3+4, opt. 6+7 sowie TWP Lph 2, opt. 3, opt. 6
G.016181851 SÜ-Holdereggenpark in Lindau (Bodensee) - Objektplanung VA/Ingenieurbauwerke Lph 1+2, opt. 3+4,
opt. 6+7 sowie TWP Lph 2, opt. 3, opt. 6
Lindau (Bodensee)
Das Projektgebiet befindet sich in Lindau, Ortsteil Aeschach nördlich der Bahn-, Rad- und Fußgängererschließung der Lindauer Insel. Aktuell erschließt die kommunale Straße „Hasenweidweg“ über Bahnübergänge das sog. „Gleisdreieck“. Dieses wird im Norden durch die Strecke 5421, im Süden durch die Str. 5420 und im Westen durch die Str. 5362 allseitig durch Bahnlinien umschlossen. Der Bahnübergang „Hasenweidweg West“ quert dabei die Str. 5362, der BÜ „Hasenweidweg Ost“ die Str. 5420.
Um auch im Fall von Mehrverkehren auf der Str. 5420 die Erreichbarkeit des „Gleisdreiecks“, insbesondere für den Blaulicht- und Rettungsverkehrs sicherstellen zu können, werden in Abstimmung mit der Stadt Lindau die drei Bahnübergänge
- Strecke 5420: BÜ Hasenweidweg Ost
- Strecke 5362: BÜ Hasenweidweg West
- Strecke 5362: BÜ Holdereggenstraße
nachlaufend zum vorliegenden Projekt aufgelassen werden. Dies ist nicht teil der Vergabe.
Folgende Neubauobjekte sind dafür zu planen (siehe Anlagen 16 und Anlagen 17.1-17.16 zum Vertrag):
- Neubau einer Straßenüberführung über die Strecke 5421 bei km 0,146
- Neubau einer Fußgänger- und Radwegüberführung über die Strecke 5362 bei km 151,6 mit Neubau einer Treppen- und Rampenanlage westl. der Strecke 5362 bei km 151,6
- Neubau von drei Stützwänden
- Erneuerung der Verkehrsanlage inkl. technischer Ausstattung im Projektumgriff
Die übertragene Leistung beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungsteile:
Stufe I; Objektplanung Lph 1+2, Tragwerksplanung Lph 2
Objektplanung Verkehrsanlage einschließlich Technischer Ausstattung
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Die Option beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungsteile:
Stufe II; Objektplanung Lph 3+4, Tragwerksplanung Lph 3
Objektplanung Verkehrsanlage einschließlich Technischer Ausstattung
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Stufe III; Objektplanung Lph 6+7, Tragwerksplanung Lph 6
Objektplanung Verkehrsanlage einschließlich Technischer Ausstattung
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Hinweis:
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.
- Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
- Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außer-dem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizu-legen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
- Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
- Referenznachweise des Bewerbers
Der Bewerber hat 3 Referenzen für die Erbringung vergleichbarer Leistungen nachzuweisen, welches unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens bearbeitet und innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrags abgenommen wurde.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind:
1. Planung einer innerstädtischen Straßenüberführung über Gleisanlagen der Eisenbahninfrastruktur in den Leistungsphasen (Lph) 2 und 3 der Objektplanung Verkehrsanlage und der Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie der Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke.
2. Berücksichtigung von Natur- und Artenschutzrechtlichen Belangen im Rahmen der Planung.
- Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
- Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 22FEI63299 ist auf dem Vergabeportal der DBAG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
- Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
- Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. 08/16 PROJEKTMANAGEMENT
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
- Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
- Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
- Erklärung, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben.
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
1. Projektleitung
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke
3. Objektplanung Verkehrsanlagen
Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Angaben zur vorgesehenen Projektleitung:
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing(FH)/ Msc oder vergleichbar)
2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen.
Referenzen zur vorgesehenen Projektleitung
3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages bearbeitet wurden, in denen der Mitarbeiter als Projektleiter tätig war, nachzuweisen:
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind:
1. Koordinierung der Planung einer innerstädtischen Straßenüberführung im Bereich von Gleisanlagen der Eisenbahninfrastruktur in den Leistungsphasen LPH 2 und LPH 3 der Objektplanung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke sowie der Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
2. Berücksichtigung von Natur- und Artenschutzrechtlichen Belangen im Rahmen der Planung.
3. Abschluss* mindestens LPH 3 - Entwurfsplanung
4. Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs im Rahmen der Planung
*Als abgeschlossen gilt die Lph3 der Objektplanung, wenn die Entwurfsplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde.
Angaben zum Objektplaner Ingenieurbauwerke:
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing. (FH)/ Bachelor/ Master) oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen.
Referenzen zum Objektplaner Ingenieurbauwerke
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen der Mitarbeiter als Objektplaner tätig war mit mind. folgendem Leistungsbild:
1. Planung von innerstädtischen Brückenbauwerken
2. Abschluss* mindestens LPH 3 - Entwurfsplanung
*Als abgeschlossen gilt die Lph3 der Objektplanung, wenn die Entwurfsplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde.
Angaben zum Objektplaner Verkehrsanlagen:
Qualifikationsanforderung
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Bauingeni-eurwesen (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing(FH)/ Ba/ Msc) oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Planungs- oder Projektingenieur
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen sowie Referenzen einzureichen.
Referenzen zum Objektplaner Verkehrsanlagen
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen der Mitarbeiter als Objektplaner VA tätig war mit mind. folgendem Leistungsbild:
1. Planung von innerstädtischen Verkehrsanlage
2. Abschluss* mindestens LPH 3 - Entwurfsplanung
*Als abgeschlossen gilt die Lph3 der Objektplanung, wenn die Entwurfsplanung zur Prüfung beim AG eingereicht und mitgezeichnet wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.