A.0455.162304, A.0455.162304, B-HSGeisenh.HSP2020 Invest III,Praktikum
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0455.162304, A.0455.162304, B-HSGeisenh.HSP2020 Invest III,Praktikum
Das Land Hessen plant am Standort der Hochschule Geisenheim die Errichtung eines neuen Gebäudes Praktikum Lebensmittelsicherheit. Das Gebäude wird als kompaktes 2-geschossiges Bauwerk (ca. 19,00 m x 26,50 m) mit Teilunterkellerung (18,70 m² x 18,80 m²) und einfachem Satteldach errichtet. Um einen Kern mit Nebenräumen und die Erschließung liegen die Praktikums- bzw. Laborräume der Sicherheitsstufe S1/S2 an den umliegenden Fassaden, dadurch entstehen kurze Wege und eine gute Orientierung im Gebäude. Der Dachraum oberhalb der Büros wird für die Anlagen der Raumlufttechnik genutzt. Der Raum über dem teilbaren Seminarraum bleibt dagegen ungenutzt, wodurch ein großzügiger Raumeindruck entsteht.
Des Weiteren entstehen Büros, die z. T. als offene Bürolandschaft genutzt werden können, Sanitär und Sozialräume, sowie weitere Technikräume im UG.
Kenndaten des Gebäudes:
BGF "a" 1.414 m² (1.413,90 m²)
BRI "a" 5.605 m³ (5.604,83 m³)
Es werden Vergabeverfahren nach Fachlosen durchgeführt.
65366 Geisenheim, von-Lade-Str. 1
Es werden Vergabeverfahren nach Fachlosen durchgeführt. Nähere Angaben zu den einzelnen Fachlosen sind den bekanntmachungen dieser Fachlose zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.