Neubau Lichtbergschule Eiterfeld, Schulgebäude N1-N5 - Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 122/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Lichtbergschule Eiterfeld, Schulgebäude N1-N5 - Elektrotechnik
Neubau Lichtbergschule Eiterfeld, Schulgebäude N1-N5 - Elektrotechnik
36124 Eiterfeld, Schulstraße 20
Neubau Schulgebäude (N1-5): Beschreibung der technischen Elektroinstallationsarbeiten
Im Zuge des Projektes "Neubau Lichtbergschule in Eiterfeld" erfolgt der elektrotechnische Neubau der neu entstehenden Schulgebäude der Lichtbergschule.
Die Elektroinstallationen erfolgen als Aufputz- und Unterputzmontage. Die Verkabelung erfolgt ausschließlich mit halogenfreien Leitungen.
Die Kabelverlegung erfolgt generell über Kabeltrassen, Sammelhalter und Schlaufendübel in den Zwischen- und Abhangdecken. Die Versorgung der einzelnen Etagen erfolgt über Steigtrassen in den neu zu errichtenden Schächten.
Alle Leitungsführungssysteme wie Brüstungskanäle, Kabelkanäle und Kunststoffrohre werden als halogenfreie Leitungssysteme ausgeführt.
Die Beleuchtungs- und Sonnenschutzsteuerung erfolgt über ein KNX-System.
Die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege erfolgt über Zentralbatterieleuchten mit Unterstationen.
Für die Steuerung der RWA-Abzugsanlagen werden elektrische RWA-Steuerungen eingesetzt.
Der Neubau wird mit einer Blitzschutzanlage gemäß Blitzschutzklasse 3 ausgerüstet.
Das Schulgebäude wird mit der bestehenden BMA- und ELA-Anlage vernetzt. Im Leistungsumfang ist nur die BMA- und ELA-Verkabelung für die Cluster N1-5 beinhaltet. Die BMA- und ELA- Komponenten, sowie deren Inbetriebnahme erfolgt bauseits.
Das Schulgebäude N1-5 wird aus der örtlichen Technikzentrale über eine sternförmig strukturierte Verkabelung angebunden.
Im Schulgebäude werden hierzu neue Datenschränke zur Versorgung des Gebäudes in die Ebenen -1 bis 2 installiert.
Das Tertiärkabelnetz wird als Kupfernetz mit S-STP-Kabel (Kat. 7a) ausgeführt. Das Netzwerk wird jeweils sternförmig von dem Verteilerschrank zu den Anschlussdosen aufgebaut.
Die strukturierte EDV-Verkabelung wird für die Telekommunikation- und die Datenanschlüsse genutzt.
Folgende elektrotechnische Leistungsbereiche sind beinhaltet:
- Niederspannungsschaltanlagen
- Niederspannungsinstallationsanlagen
- Beleuchtungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Blitzschutzanlage
- Elektroakustische Anlagen (nur Verkabelung)
- Brandmeldeanlagen (nur Verkabelung)
- Rauchwärmeabzugsanlagen
- Übertragungsnetze (EDV)
- Automatisierungssystem KNX
- Sonnenschutz
- Verkabelung HLS/ GLT-Technik
Elektrotechnische Leistungsumfänge:
- ca. 23x Niederspannungsverteilungen (1x GHV, 22x UV)
- ca. 10x Datenschränke
- ca. 800m Erdkabel (1,5mm² bis 16mm²)
- ca. 1.200m Erdkabel (25mm² bis 250mm²)
- ca. 150m LWL-Leitung erdverlegt
- ca. 500m Steuerleitungen erdverlegt
- ca. 43.000m Installationsleitungen (1,5mm² bis 16mm²)
- ca. 1.000m Installationsleitungen (25mm² bis 95mm²)
- ca. 8.000m Steuerleitungen
- ca. 400m Brüstungskanal
- ca. 1.000m Kabelpritsche
- ca. 2.000 Stk. Schalter und Steckdosen
- ca. 600x Rasterleuchten, ca. 300x Downlights, ca. 140x Lichtkanalleuchten, ca. 150x Anbau- + Außenleuchten und ca. 340x Sicherheits- + Rettungszeichenleuchten
- ca. 1.600m Fang- und Ableitungen, ca. 100x Fangstangen + Trennstellen
- ca. 3.500m ELA-Leitungen
- ca. 8.000m BMA-Leitungen
- ca. 18.000m Netzwerkdatenleitung, ca. 400x Datendosen
- ca. 1.500m LWL-Leitung
- KNX-System mit ca. 1.000x Busteilnehmern zur Steuerung der Beleuchtung
und des Sonnenschutzes
- ca. 7.000m KNX-Leitung
- ca. 120x Sonnenschutzanschlüsse
Weitere vertragliche Einzelfristen zu II.2.7:
Montage Blitzschutzableitungen vor WDVS Finger 1 // 17.07.23 - 21.07.23
Baubeginn Finger 1 // 24.07.2023
Ende Kabelzug Wände ELT Finger 1 // 21.08.23
Ende ELT Finger 1 Rohmontage // 30.10.23
Beginn ELT Finger 3 // 30.10.2023
Ende Kabelzug Wände ELT Finger 3 // 17.11.23
Ende ELT Finger 3 Rohmontage // 29.02.24
Beginn ELT Aula / Bühne // 15.01.24
Ende Kabelzug Wände ELT Aula / Bühne // 29.01.24
Ende ELT Finger Aula / Bühne Rohmontage // 23.02.24
ELT-Installation an Rohdecken Aula fertig // 29.04.24
Beginn ELT Finger 2 // 29.01.24
Ende Kabelzug Wände Finger 2 // 22.02.24
Ende ELT Finger 2 Rohmontage // 10.06.24
Ende Kabelzug Wände Magistralen // 07.03.24
Ende ELT Magistralen Rohmontage // 03.05.24
Installation Außenfassade fertig, Rückbau Gerüst für Außenanlage Schulhof // 21.06.24
Installation Außenfassade fertig, Rückbau Gerüst Innenhöfe für Außenanlage // 01.10.24
Installation Außenfassade fertig, Rückbau Gerüst für Außenanlage Schulhof // 20.06.24
Montage Schalteinsätze und Verdrahtung in Wand +Decken // 25.07.24 - 29.11.24
Montage Leuchten / Einbauten Abhangdecke // 11.11.24 - 07.02.25
TÜV // ab 31.03.2025
Sachverst. Abnahme ELT // 17.04.2025
Techn Inbetriebnahme // 13.05.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Zuständigen Industrie- und Handwerkskammer;
- Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register).
Diese Nachweise können über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer;
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Berufsgenossenschaft;
- Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung /Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- mind. 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge in den letzten 5 Jahren, die jeweils in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, durch Vorlage einer schriftlichen Beschreibung zu jeder Referenz.
Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
- Vorlage einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842); soweit der Betrieb nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, eine gültige Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. (War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig und nicht verpflichtet, an einem Sozialkassenverfahren teilzunehmen, muss er eine Eigenerklärung vorlegen, wonach er in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen hat.)
- Vorlage der vollständig ausgefüllten Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu den bestehenden Sanktionen gegen Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis FuldaWörthstraße 1536037 FuldaDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen.
- Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
- Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) auch
vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert.
- Die Verpflichtungserklärung zu Mindestentgelt und Tariftreue ist von nationalen Bietern vorzulegen.
- Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschultnerisch haftend
- Datenschutzhinweis: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Postleitzahl: 64283
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