Segmentierungs-Firewall Referenznummer der Bekanntmachung: 0290-22

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-finanzagentur.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5V6SN8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5V6SN8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH im Bundeseigentum
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Segmentierungs-Firewall

Referenznummer der Bekanntmachung: 0290-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern. Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32422000 Netzkomponenten
32428000 Netzwerkaufrüstung
32412000 Kommunikationsnetz
32400000 Netzwerke
32410000 Lokales Netz
50312610 Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen
50312310 Wartung von Datennetzeinrichtungen
48730000 Sicherheitssoftwarepaket
48732000 Datensicherheitssoftwarepaket
50324100 Systemwartung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Erfüllungsorte sind die Standorte des Auftraggebers. Neben dem Bürostandort der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH sind zwei externe Rechenzentren Erfüllungsorte. Alle drei Erfüllungsorte befinden sich in Frankfurt am Main.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern.

Die erforderlichen Interface Module umfassen je Gateway mindestens 5x40 GE QSFP+, 5x10 GE SFP+ sowie zusätzlich die erforderlichen Interface Module für die HA-Verbindungen, welche rechenzentrums-übergreifend (DWDM Strecke) innerhalb des Clusters erforderlich sind. Zusätzlich zur Firewall-Hardware ist eine produkteigene, virtualisierte Appliance als Firewall Management System, inklusive zentraler Firewall Logging Instanz zu liefern. Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.

Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Gegenstand des mit diesem Verfahren ausgeschriebenen EVB-IT-Systemlieferungsvertrags. Aus diesem Grund ist der Auftrag als Lieferauftrag klassifiziert. Der Auftragnehmer agiert als zentraler Ansprechpartner für das zu liefernde interne Firewall-System. Er ist verpflichtet, Systemserviceleistungen zu erbringen, beginnend mit dem Tag der Herstellung der Betriebsbereitschaft.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ab Herstellung der Betriebsbereitschaft eine Nutzungsdauer des Systems von 7 Jahren möglich ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 60 Monaten und kann vom Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoptionen um 24 Monate.

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sofern der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht, endet der Vertrag 84 Monate nach Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Sofern der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption keinen Gebrauch macht, endet der Vertrag bereits 60 Monate nach Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoptionen um 24 Monate gemäß obiger Beschreibung in Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.

Sofern der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht, legt er gleichzeitig in Textform fest, ob er hierbei die Servicezeiten für die Leistungen des laufenden Supports (Systemservice) wie in den ersten Phase der Vertragslaufzeit unverändert in Anspruch nehmen will (24/7) oder ob er die Verfügbarkeit des Supports im Verlängerungszeitraum von 24 Monaten von 24/7 auf eine Servicezeit von 8/5 reduzieren will. Für diese beiden Möglichkeiten (Optionen) sind zwei unterschiedliche Preisangaben zu machen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) (Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist - eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird (siehe Formblatt B_04);

b) Eigenerklärung des Bieters, dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird (siehe Formblatt B_04);

c) Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland (siehe Formblatt B_05).

[Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden.

Es werden Formblätter vorgegeben (Teil B der Vergabeunterlagen), welche zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Für die Eigenerklärungen sind Formblätter wie bspw. das Formblatt B_04 (Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen) vorgegeben. Neben den hier aufgeführten (stets unternehmensbezogenen) Eignungskriterien kommen zusätzlich leistungsbezogene Ausschlusskriterien zur Anwendung. Diese sind im Kriterienkatalog B_07 aufgeführt und dort wahrheitsgemäß zu beantworten.]

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

d) Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bieters für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens) (siehe Formblatt B_04);

e) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz des Bieters für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Dienstleistungen, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens) (siehe Formblatt B_04);

f) Eigenerklärung zur Bilanzsumme oder (alternativ) Angabe zur KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission:

Entweder ist eine Eigenerklärung zur Bilanzsumme für die letzten drei Geschäftsjahre abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens) ODER es ist alternativ eine Angabe zu machen, ob das Unternehmen gemäß KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission der Größenkategorie "kleinst", "klein", "mittel" oder "groß" angehört (siehe Formblatt B_04);

g) Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zum Bestehen einer Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt;

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu g): Die Industriehaftpflichtversicherung muss mindestens den Anforderungen der Ziffer 17 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB entsprechen. Für den Fall, dass keine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung besteht, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgegebenen Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden (siehe Formblatt B_04).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

h) Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl oder (alternativ) Angabe zur KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission:

Entweder ist sowohl eine Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl abzugeben; jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens) ODER es ist alternativ eine Angabe zu machen, ob das Unternehmen gemäß KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission der Größenkategorie "kleinst", "klein", "mittel" oder "groß" angehört (siehe Formblatt B_04).

i) Referenzliste über vergleichbare Leistungen

Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts (B_06) angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben:

---- Name des Auftraggebers,

---- Branche des Auftraggebers,

---- Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands,

---- Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung.

(Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Falls die Angabe des Namens eines Referenzunternehmens wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht angegeben werden kann, ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts einzureichen, aus der sich ergibt, dass dieser den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen.)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu i): Die Referenzen müssen sich auf die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren vollständig erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bieter haben mit dem Angebot gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie

-- bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (Formblatt B_01).

-- sicherstellen, dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet (Formblatt B_01). Eine Ausnahme ist nur zulässig, sofern

--- a) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) innerhalb des Europäische Wirtschaftsraum (EWR) erfolgt,

--- b) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) in einem Drittland erfolgt, für das ein angemessenes Datenschutzniveau durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission festgestellt wurde oder aber

--- c) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) außerhalb der EU durch den Auftragnehmer im konkreten Fall individuell durch die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde (BfDI) zeitlich nach dem EuGH "Schrems II"-Urteil ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

-- sicherstellen, dass sämtliche Rechnungen elektronisch und ausschließlich über die Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) übermittelt und hierbei die Nutzungsbedingungen der OZG-RE beachtet werden (Formblatt B_01).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/05/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Beim Auftraggeber (elektronisch).

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

-

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5V6SN8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2023

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