Segmentierungs-Firewall Referenznummer der Bekanntmachung: 0290-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-finanzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Segmentierungs-Firewall
Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern. Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Erfüllungsorte sind die Standorte des Auftraggebers. Neben dem Bürostandort der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH sind zwei externe Rechenzentren Erfüllungsorte. Alle drei Erfüllungsorte befinden sich in Frankfurt am Main.
Dem Auftraggeber sind zwei Segmentierungs-Firewalls (ein Cluster) und die zur Implementierung erforderlichen SFP+ Interface-Module (Transceiver-Module) inklusive Hardware-Support sowie die notwendigen Software-Lizenzen inklusive Software-Pflege zu liefern.
Die erforderlichen Interface Module umfassen je Gateway mindestens 5x40 GE QSFP+, 5x10 GE SFP+ sowie zusätzlich die erforderlichen Interface Module für die HA-Verbindungen, welche rechenzentrums-übergreifend (DWDM Strecke) innerhalb des Clusters erforderlich sind. Zusätzlich zur Firewall-Hardware ist eine produkteigene, virtualisierte Appliance als Firewall Management System, inklusive zentraler Firewall Logging Instanz zu liefern. Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.
Das zu liefernde System ist als Appliance-Lösung zu liefern und enthält daher auch Software.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind Gegenstand des mit diesem Verfahren ausgeschriebenen EVB-IT-Systemlieferungsvertrags. Aus diesem Grund ist der Auftrag als Lieferauftrag klassifiziert. Der Auftragnehmer agiert als zentraler Ansprechpartner für das zu liefernde interne Firewall-System. Er ist verpflichtet, Systemserviceleistungen zu erbringen, beginnend mit dem Tag der Herstellung der Betriebsbereitschaft.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ab Herstellung der Betriebsbereitschaft eine Nutzungsdauer des Systems von 7 Jahren möglich ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 60 Monaten und kann vom Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoptionen um 24 Monate.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sofern der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht, endet der Vertrag 84 Monate nach Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sofern der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption keinen Gebrauch macht, endet der Vertrag bereits 60 Monate nach Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber hat eine einmalige einseitige Verlängerungsoptionen um 24 Monate gemäß obiger Beschreibung in Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.
Sofern der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht, legt er gleichzeitig in Textform fest, ob er hierbei die Servicezeiten für die Leistungen des laufenden Supports (Systemservice) wie in den ersten Phase der Vertragslaufzeit unverändert in Anspruch nehmen will (24/7) oder ob er die Verfügbarkeit des Supports im Verlängerungszeitraum von 24 Monaten von 24/7 auf eine Servicezeit von 8/5 reduzieren will. Für diese beiden Möglichkeiten (Optionen) sind zwei unterschiedliche Preisangaben zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) (Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist - eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird (siehe Formblatt B_04);
b) Eigenerklärung des Bieters, dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird (siehe Formblatt B_04);
c) Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland (siehe Formblatt B_05).
[Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden.
Es werden Formblätter vorgegeben (Teil B der Vergabeunterlagen), welche zu verwenden und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Für die Eigenerklärungen sind Formblätter wie bspw. das Formblatt B_04 (Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen) vorgegeben. Neben den hier aufgeführten (stets unternehmensbezogenen) Eignungskriterien kommen zusätzlich leistungsbezogene Ausschlusskriterien zur Anwendung. Diese sind im Kriterienkatalog B_07 aufgeführt und dort wahrheitsgemäß zu beantworten.]
d) Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz des Bieters für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens) (siehe Formblatt B_04);
e) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz des Bieters für die letzten drei vor dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Dienstleistungen, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens) (siehe Formblatt B_04);
f) Eigenerklärung zur Bilanzsumme oder (alternativ) Angabe zur KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission:
Entweder ist eine Eigenerklärung zur Bilanzsumme für die letzten drei Geschäftsjahre abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens) ODER es ist alternativ eine Angabe zu machen, ob das Unternehmen gemäß KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission der Größenkategorie "kleinst", "klein", "mittel" oder "groß" angehört (siehe Formblatt B_04);
g) Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zum Bestehen einer Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt;
Zu g): Die Industriehaftpflichtversicherung muss mindestens den Anforderungen der Ziffer 17 der EVB-IT Systemlieferungs-AGB entsprechen. Für den Fall, dass keine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung besteht, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgegebenen Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden (siehe Formblatt B_04).
h) Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl oder (alternativ) Angabe zur KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission:
Entweder ist sowohl eine Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl abzugeben; jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens) ODER es ist alternativ eine Angabe zu machen, ob das Unternehmen gemäß KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) der Europäischen Kommission der Größenkategorie "kleinst", "klein", "mittel" oder "groß" angehört (siehe Formblatt B_04).
i) Referenzliste über vergleichbare Leistungen
Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts (B_06) angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als drei Jahre zurückliegen und sollen folgenden Inhalt haben:
---- Name des Auftraggebers,
---- Branche des Auftraggebers,
---- Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands,
---- Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Falls die Angabe des Namens eines Referenzunternehmens wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht angegeben werden kann, ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts einzureichen, aus der sich ergibt, dass dieser den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen.)
Zu i): Die Referenzen müssen sich auf die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren vollständig erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Bieter haben mit dem Angebot gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie
-- bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (Formblatt B_01).
-- sicherstellen, dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet (Formblatt B_01). Eine Ausnahme ist nur zulässig, sofern
--- a) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) innerhalb des Europäische Wirtschaftsraum (EWR) erfolgt,
--- b) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) in einem Drittland erfolgt, für das ein angemessenes Datenschutzniveau durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission festgestellt wurde oder aber
--- c) die Datenverarbeitung (bzw. der Datenzugriff) außerhalb der EU durch den Auftragnehmer im konkreten Fall individuell durch die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde (BfDI) zeitlich nach dem EuGH "Schrems II"-Urteil ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
-- sicherstellen, dass sämtliche Rechnungen elektronisch und ausschließlich über die Rechnungseingangs-Plattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) übermittelt und hierbei die Nutzungsbedingungen der OZG-RE beachtet werden (Formblatt B_01).
Abschnitt IV: Verfahren
Beim Auftraggeber (elektronisch).
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5V6SN8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.