Beratungs- und Unterstützungsleistung im SAP-Umfeld sowie Umstellung auf S/4 HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 20-2023-00012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 69-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Unterstützungsleistung im SAP-Umfeld sowie Umstellung auf S/4 HANA
BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG IM SAP-UMFELD sowie Umstellung auf S/4HANA
Stadt Frankfurt am Main, Stadtkämmerei, Abteilung 20.5, Paulsplatz 9, 60311 Frankfurt am Main
Um den Produktivbetrieb für das SAP ECC 6.08 mit PSCD System der Stadt Frankfurt am Main sicherzustellen sowie dessen Ausbau, Optimierung, Weiterentwicklung und den Umstieg auf S/4HANA zu gewährleisten, benötigt die Stadt Frankfurt am Main die Unterstützung eines Beratungsunternehmens mit entsprechend fundiertem, langjährigem Fachwissen insbesondere in den Bereichen S/4HANA (FI/CO), PSCD und KM-StA, SAP Basis sowie BW/4HANA.
Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Dienstvertrags geschlossen werden, die es dem CCOE (Customer Center of Expertise) der Stadt Frankfurt am Main ermöglicht, nach Bedarf Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Basis eines Festpreises pro Beratungsstunde abzurufen.
Für den Umstieg auf S/4HANA wird gemeinsam ein Projektplan entwickelt und der Beratungseinsatz entsprechend geplant.
Die Unterstützungsleistung muss für alle genannten SAP-Module sowie deren Schnittstellen zu Vorsystemen gewährleistet sein und umfasst u. a.:
• Beratung, Optimierung und Weiterentwicklung der bestehenden Systeme
• insbesondere Beratung bei der Umstellung auf S/4HANA
• Übernahme von Projektverantwortung (Teilprojektleitung)
• Erarbeitung von Konzepten
• Vorbereitung und Abhalten von Schulungsveranstaltungen
• Begleitung von Releasewechseln und Upgrades
• Einbindung von OSS-Flinweisen
• Begleitung von Roll-Out-Prozessen
• Lösen von Anwendungsfehlern
Laufzeit des Vertrages: 01.01.2024 bis 31.12.2025 zuzüglich einer Vertragsverlängerungsoption wie folgt: einmalig um weitere zwei Jahre bis maximal 31.12.2027
Es werden drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der vorgelegten Unterlagen und insbesondere anhand der vorgelegten Referenzen im Teilnahmewettbewerb.
Die genauen Kriterien entnehmen Sie bitte der Anlage "Einteilung_Punktevergabe_TW".
Die Stadt Frankfurt am Main behält sich vor, bei Punktgleichheit auch vier Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Der Auftragswert von 8,8 Mio. Euro brutto stellt die Obergrenze des Rahmenvertrages bei Ausschöpfung der Verlängerungsoption dar. Eine Abrufverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe hierzu insbesondere die Datei "Anforderungen an Unternehmen"
Buchstabe A) Erklärung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften;
Buchstabe E) Erklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB; Buchstabe F) Eigenerklärung zum Eintrag ins Berufs- und Handelsregister sowie Eigenerklärung zur strategischen SAP-Partnerschaft mit mindestens Status "Silber".
siehe hierzu insbesondere die Datei "Anforderungen an Unternehmen"
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend);
Buchstabe G):
Der Bewerber hat den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) bzw. seit Unternehmensgründung erzielten Gesamtumsatz in Deutschland, Netto, anzugeben.
Ebenso hat er eine Eigenerklärung bezüglich der Eigenkapitalrendite im gleichen Zeitraum anzugeben.
Des Weiteren erklärt bzw. verpflichtet sich der Bewerber, eine ausreichende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen zu haben bzw. im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen:
• 4.500.000,00 € für Personenschäden,
• 4.500.000,00 € für Sachschäden,
• 4.500.000,00 € für Vermögensschäden
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen. Dieser Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der geforderten Versicherung mit den zuvor genannten Mindest-Deckungssummen zu erbringen, oder durch die Bestätigung des Versicherers über dessen Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit den zuvor genannten Mindest-Deckungssummen bereitzustellen, zu erbringen. In letzterem Fall ist diese avisierte Deckungszusage des Versicherers spätestens einen Monat nach Auftragsbeginn in Form einer Bestätigung des Versicherers über den geschlossenen Versicherungsvertrag nachzuweisen.
s. o. bei Mindest-Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung
siehe hierzu insbesondere die Datei "Anforderungen an Unternehmen"
Buchstaben B) Unterauftragnehmer (falls zutreffend);
Buchstabe C) Eignungsleihe (falls zutreffend);
Buchstabe D) Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten sich der Bewerber bedient (falls zutreffend);
Buchstabe H):
1. Darstellung des Unternehmens inklusive Standorte, Organisationsstrukturen und Leistungsspektrum (max. 2 DIN A4-Seiten) sowie Auskünfte über die wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen und die auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Gesellschafterstruktur/Konzernzugehörigkeit); der Fokus sollte auf den für die Ausschreibung relevanten Geschäftsbereichen liegen.
2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) durchschnittlich festangestellten Beschäftigten in Deutschland. Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen, nicht aber Praktikanten, studentische Hilfskräfte oder vergleichbare Beschäftigungsverhältnisse.
3. Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl nach Modulen in Deutschland.
Durch den Beratungsvertrag müssen alle bei der Stadt Frankfurt eingesetzten SAP-Module sowie KmStA abgedeckt werden - ausgenommen sind PM, BCS/4HANA und xFlow.
Angabe der Anzahl der Mitarbeiter:innen im Bereich SAP-Beratung in Deutschland unterteilt nach Modulen und nach Berater:innen und Entwickler:innen:
SAP-Basisadministration (BC), S/4HANA, HANA-DB, Solution Manager, PSCD (IS-PS), KM-StA (ehem. TFA), FI / FI-AA, BW/4HANA mit BCS/4HANA*, CO, EC-PCA, SD, PS, PSM, xFlow*, WebDynpro, IM, MM, PM*
4. Angabe von Referenzen
Es muss mindestens jeweils eine geeignete Referenz für ein vergleichbares Projekt
a. im kommunalen Umfeld
und
b. die Unterstützung bei der Umstellung eines SAP-ERP-Systems auf S/4HANA
vorgelegt werden.
Das Beratungsunternehmen muss über weitreichende Erfahrung im Bereich der kommunalen Ausprägung des SAP-Verfahrens (kommunale Musterlösung der SAP "Integrierte Doppik") im Bereich der öffentlichen Hand verfügen.
Das Beratungsunternehmen muss über Erfahrungen im Umstieg auf S/4HANA verfügen.
Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert fließt in die Bewertung ein.
Die entsprechenden Angaben zu allen eingereichten Referenzen sind zwingend über das Formblatt "Referenzbogen" vorzunehmen, welches bei Bedarf zu vervielfältigen ist.
Der Referenzbogen sollte möglichst bereits mit der Wertung des Kunden versehen sein.
Soweit die genannten Referenzen von der Stadt Frankfurt nicht nachprüfbar sind, können diese nicht berücksichtigt werden.
5. Der Bewerber legt zum Nachweis besonderer Erfahrungen des Unternehmens weitere relevante Unterlagen vor (z. B. Vorlage von Zertifikaten für Projektmanagement, eigene Schulungsabteilung für SAP etc.).
s. o. bei H 3. sowie H 4.
• Die Unterstützungsleistung muss deutschsprachig erfolgen.
• Nach Bedarf kann durch die AG für bestimmte Unterstützungsleistungen die Anwesenheit der AN, nach vorheriger Absprache, vor Ort (Frankfurt - Paulsplatz 9) gefordert werden. Die entsprechenden Arbeitsplätze werden von der AG zur Verfügung gestellt.
• Sämtlicher Schriftverkehr, Dokumentationen, Konzepte und Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen.
• Die Stadt Frankfurt am Main legt Wert auf ein beständiges Beraterteam.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt, da der Vier-Jahreszeitraum nicht überschritten wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens einzureichen.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).