EU-P 0803-22EK3 Landseitiger Terminal-Busshuttle auf dem Flughafen Frankfurt Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0803-22EK3
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0803-22EK3 Landseitiger Terminal-Busshuttle auf dem Flughafen Frankfurt
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Die Aufgabe des Auftragnehmers ist die eigenverantwortliche und selbstständige Durchführung aller Tätigkeiten des Shuttlebusverkehrs am Flughafen Frankfurt/Main unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen.
Der Leistungsumfang umfasst den Regelverkehr zwischen Terminal 1 und 2 sowie benötigte Ersatzverkehre bei ungeplanten und geplanten Ausfällen des PTS.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 01.11.2023
Ausführungsende: ca. 28.03.2026
Terminal-Busshuttle zwischen Terminal 1 und Terminal 2:
Der Regelbetrieb des Terminalshuttles wird täglich in der Zeit von 05:00 – 23:00 Uhr durchgeführt. Für den Regelbetrieb wird maximal nachfolgende Anzahl an Bussen (netto) angefordert:
Einsatz im Regelbetrieb: bis zu 5 Gelenkbusse gleichzeitig
Im Rahmen einer Feinplanung werden die benötigten Mengen im Tagesverlauf konkretisiert und bei dem Auftragnehmer mit einem Vorlauf von 3 Monaten für eine Flugplanperiode (Sommer- und Winterflugplan) bestellt.
Ein ungeplanter Ersatzverkehr (z.B. Notbetrieb bei ad-hoc Ausfällen) kann zu jeder Zeit des Tages und in der Nacht erfolgen und dient dazu, die Kapazitäten des Terminalshuttles zu erweitern. Dabei hat der Auftragnehmer eine Reaktionszeit von 60 Minuten nach einer entsprechenden Aufforderung von Fraport für die Umsetzung einzuhalten.
zusätzlich zum jeweiligen Regelbetrieb bis zu 2 Gelenkbusse
Geplanter Ersatzverkehr zwischen Terminal 1 und Terminal 2:
Geplante Ersatzverkehre sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu erbringen. Gründe für einen geplanten Ersatzverkehr sind i. d. R. anberaumte Wartungs-, Instandhaltungsarbeiten und Baumaßnahmen an dem PTS sowie an anderen Infrastrukturobjekten am Flughafen Frankfurt, die den Regelbetrieb nicht zulassen. Hauptsächlich wird der Ersatzverkehr einberufen, um die Kapazitäten im Regelbetrieb zu erweitern und einen reibungslosen Passagiertransport gewährleisten zu können.
Mindestens sechs Wochen im Voraus informiert Fraport den Auftragnehmer über den anstehenden geplanten Ersatzverkehr im Sinne einer Feinplanung. Diese beinhaltet die Anzahl der erforderlichen Busse, die Streckenführung sowie den Zeitraum und die Einsatzzeiten. Jeder Ersatzverkehr mit einer Vorlaufzeit von weniger als sechs Wochen gilt als ungeplanter Ersatzverkehr.
Geplante Ersatzverkehre werden in der Regel rund um die Uhr benötigt. Folgende Einsatzmengen werden dafür abgerufen:
Während des Regelbetriebs zusätzlich bis zu 3 Gelenkbusse
Außerhalb des Regelbetriebs bis zu 3 Gelenkbusse
Clean Vehicle Directive (SaubFahrzeugBeschG)
Keine Anforderungen hinsichtlich sauberer schwerer Nutzfahrzeuge der Klasse M3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0803-22EK3, Landseitiger Terminal-Busshuttle auf dem Flughafen Frankfurt/Main
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trebur
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens
Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen.
Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sowie der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) inkl. der darin geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei der Bewerbung einzureichen.
Die Übermittlung der Bewerbung bzw. des Teilnahmeantrags per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Zu beachten ist, dass für die Angebotsabgabe die Installation des Programms "ava.sign", welches Sie kostenfrei über iTWO tender herunterladen können, zwingend erforderlich ist.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zum Verfahren
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente "Teilnahmeantrag" sowie die entsprechenden Anlagen 1 bis 4 heruntergeladen und in einem externen Programm (z. B. Adobe Reader) geöffnet und bearbeitet werden müssen. Die Dokumente lassen sich nicht im Browser (z. B. Chrome, Firefox) öffnen und bearbeiten.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Hinweis:
Bewerbungen können testweise vor Ablauf der entsprechenden Bewerbungsfrist abgegeben werden. Diese können dann zurückgezogen werden und die finalisierte Version kann abgegeben / hochgeladen werden.?Siehe hierzu auch die Online-Hilfe von RIB - Teilnahmeantrag zurückziehen (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmew_zurueckziehen.html).
Wenden Sie sich bei techn. Problemen bitte rechtzeitig an den RIB Support.
Die Hotline ist in der Zeit von Mo - Do von 08.00 - 18.00 Uhr und Fr. 08.00 - 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: 09001 / 1 44 33 0 für 1,95€/min. (aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen.)
Alternativ können Sie die kostenfreie "Support-Anfrage-Funktion" Ihres iTWO tender Accounts nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]