ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 9.0, SÜ B378 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55492
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 9.0, SÜ B378
Rückbau und Abbruch bestehende Straßenüberführung
-Rückbau Widerlager 1000m³
-Abbruch Überbau 200m²
-Rückbau Straßen + Wege 6.400m³
Neubau der Straßenüberführung
-Bohrpfähle 400 lfm
-Neubau Straßenüberführung 1370m³
-Erdarbeiten 125.500m³
-Straßenbelag 13.650m²
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 9.0, SÜ B378
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 9.0, SÜ B378
Rückbau und Abbruch bestehende Straßenüberführung
-Rückbau Widerlager 1000m³
-Abbruch Überbau 200m²
-Rückbau Straßen + Wege 6.400m³
Neubau der Straßenüberführung
-Bohrpfähle 400 lfm
-Neubau Straßenüberführung 1370m³
-Erdarbeiten 125.500m³
-Straßenbelag 13.650m²
LÄA 18 - Mehraufwand durch zeitlich getrennten Straßenanschluss neu-alt
Die beantragte halbseitige Sperrung der B378 zum Herstellen der Anschlüsse wurde aufgrund einer parallen Baumaßnahme der K4946 von der unteren Verkehrsbehörde abgelehnt. Somit ist die Herstellung vorerst provisorisch Herzustellen um den Brückenrückbau wie geplant durchführen zukönnen um die Sperrpausen zu halten und die Gesamt IBN der NBS zu gewährleisten. Im Nachgang wird eine erneute BE notwendig um die Straßenanschlüsse endgültig herzustellen. Die Arge ist mit dem Straßenbau beauftragt und somit auch mit dem Herstellen der Straßenanschlüsse in zwei Phasen.