81287588-Kurzzeitexpertenpool zur Unterstützung von Arbeitsrechts- und Arbeitsverwaltungsreform sowie sozialer Sicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 81287588
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 619679
Fax: +49 61967980
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81287588-Kurzzeitexpertenpool zur Unterstützung von Arbeitsrechts- und Arbeitsverwaltungsreform sowie sozialer Sicherung
Das TZ-Modul stärkt die strategischen Kapazitäten des Arbeitsministeriums zur Gestaltung von Arbeitsrechtsreformen und erhöht Transparenz, Einheitlichkeit und Effizienz der Rechtsanwendung durch Organisationsentwicklung und Prozessberatung der Arbeitsverwaltung sowie durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitsinspekteur*innen und Arbeitsrichter*innen. Zudem unterstützt das Modul bei der Ausweitung der sozialen Sicherung auf den informellen Sektor. Dadurch werden einerseits das Geschäfts- und Investitionsklima und somit die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie nationale und internationale Investoren erleichtert. Andererseits wird teilweise auch die Formalisierung bisher informeller Beschäftigungsverhältnisse befördert. Beide Mechanismen führen langfristig dazu, dass die Anzahl menschenwürdiger (sozialversicherter und arbeitsrechtlich kontrollierter) Beschäftigungsverhältnisse in Senegal zunimmt.
Der Auftragnehmer trägt zur Erreichung des Modulziels "Arbeitsrechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen für die Schaffung menschenwürdiger Beschäftigung sind verbessert" und zur Erreichung aller fünf Outputs durch die Bereitstellung und das Management von Kurzzeitfachkräften bei.
00000 Senegal
Die übergreifende Aufgabenstellung für den Auftragnehmer ist:
- Bereitstellung von qualitativ hochwertiger Fach- und Methodenexpertise und -beratung in den Bereichen:
o Arbeitsrechtsreform und strategische Kapazitätsstärkung des Arbeitsministeriums
o Organisationsentwicklung, Change Management und Prozessoptimierung in den Arbeitsinspektionen
o Aus- und Fortbildung von Personal der Arbeitsverwaltung
o Kompetenzstärkung der Arbeitsrichter*innen
o Ausweitung der sozialen Sicherung auf den informellen Sektor
o Moderation, Managementberatung und Prozessbegleitung
Um zur Erreichung des genannten Modulziels und der Outputs beizutragen, übernimmt der Auftragnehmer Aufgaben in den folgenden Arbeitspaketen (die den Outputs des Vorhabens entsprechen):
Arbeitspaket 1: Arbeitsrechtsreform und strategische Kapazitätsstärkung des Arbeitsministeriums
Arbeitspaket 2: Prozessoptimierungen in den regionalen Arbeitsinspektionen
Arbeitspaket 3: Aus- und Fortbildungsangebote für Personal der Arbeitsverwaltung
Arbeitspaket 4: Stärkung der Kompetenzen der Arbeitsrichter*innen
Arbeitspaket 5: Unterstützung der Ausweitung der sozialen Sicherung auf den informellen Sektor
Benötigte Inputs:
Teamleitung - 200 Fachkrafttage
Fachkraft Soziale Sicherung - 100 Fachkrafttage
Internationale KZE - 600 Fachkrafttage
Nationale KZE - 900 Fachkrafttage
plus Reise- und Workshopkosten
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GFA Consulting Group GmbH
Postanschrift: Eulenkrugstraße 82
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y7WP
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.