Bauüberwachungsleistungen für MSTH Qualifizierungszentrum in München Steinhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65903
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für MSTH Qualifizierungszentrum in München Steinhausen
Bauüberwachungsleistungen für MSTH Qualifizierungszentrum in München Steinhausen
Bei der Wertung wird die wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle Lose herangezogen. Dabei ist jegliche Loskombination möglich.
BÜB Ob/KIB, BÜB E und BÜB TK, BÜ Gebäude und BÜ Techn. Gebäudeausrüstung
München Steinhausen
Bauüberwachungsleistungen für ein Qualifizierungszentrum wie folgt:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 01.01 Los 1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 01.02 Los 1
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 01.03 Los 1
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden gemäß Anlage 01.05 Los 1
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude gemäß Anlage 01.06 Los 1
Verkehrsanlagen
Straßen
Die Zufahrt zum Qualifizierungszentrum erfolgt über die Kronstadter Straße und die Straßenzufahrt zur bestehenden Werkstatt Steinhausen. Die vorhandene Straßenzufahrt ist asphaltiert (Bauklasse 3,2). Der aktuelle Zustand der Fahrbahn ist ausreichend.
Für direkten Lieferverkehr (Baustellenverkehr, Betriebsstoffe, Paketdienste etc.) ist der Hauptzugang in Norden unmittelbar erreichbar. Alle anderen Flächen dienen als Freiflächen sowie als Zufahrt zu temporären Parkplätzen.
Neue befestigte Flächen (Außenanlagen um das Gebäude Qualifizierungszentrum), die mit Straßenfahrzeugen erreicht werden können (Bereich Haupteingang), werden in Belastungsklasse 0,3 ausgeführt.
Parkplätze
Aktuell befindet sich östlich des neuen Schulungsgebäudes die Parkplätze für die S-Bahn Werk Steinhausen. Diese Parkplätze sind nur erreichbar nachdem eine Anmeldung beim Pförtner erfolgte. Das Pförtnergebäude befindet sich auf der Baufläche des Schulungsgebäudes und muss verlegt werden.
Damit zukünftig alle Parkplätze (Schulungsgebäude und Werk Steinhausen) geordnet werden können, wird in einer ersten Baustufe nur ein temporärer Parkplatz auf dem alten Sportplatz der S-Bahn München nordöstlich des geplanten Schulungsgebäudes errichtet. Auf diesem Parkplatz sind Parkflächen für das Betriebswerk und das neue Schulungsgebäude situiert. Insgesamt werden dort temporär 127 Parkflächen errichtet. Das vorhandene Pförtnergebäude wird ebenfalls in diesen Bereich umgezogen.
Der Aufbau der temporären Parkplatzfläche ist wie folgt geplant:
Stellplätze: Frostschutz und wassergebundene Decke (der Fahrbahnbelag besteht aus einem abgestuften Mineralgemisch aus gebrochenem Naturstein Splitt oder Schotter)
Zufahrten zu den Stellplätzen: Frostschutz und Asphaltoberbau Belastungsklasse 0,3;
Die vorhandene Parkplatzfläche, die sich direkt östlich der Baustelle befindet, wird als Baustelleneinrichtungsfläche während der Bauzeit genutzt.
Wege und Zaunanlagen / Objektschutz
Die Anlage wird zu den Nachbargrundstücken im Norden und Süden mit einem Zaun gesichert. Dieser endet ca. am Bahnübergang der bestehenden Werkstattzufahrt und führt vom Bahnübergang bis zur Einfahrschranke. Da sich das Schulungsgebäude im unmittelbaren Sichtbereich des Pförtnergebäudes der Werkstatt Steinhausen befindet, kann voraussichtlich auf weitere Objektschutzmaßnahmen zunächst verzichtet werden.
Gebäude
Gebäudetypologie
Das gewählte Layout des Schulungsgebäudes entspricht der Typologie eines Blocks. Um einen zentralen Kern mit gemeinschaftlichen Funktionen, gliedern sich die sämtlichen Räume die das Tageslicht benötigen. Um der Nutzung die Möglichkeit zu bieten die Geschosse flexibel zu belegen, wurde die kompakte Gebäudeform mittels zweier sich gegenüberliegender Treppenhäuser in zwei Teile geteilt. Somit könnte die Zugänglichkeit nicht nur geschossweise reguliert, sondern zusätzlich in jedem Geschoss in zwei Bereiche geteilt werden.
Im Erd- und erstem Obergeschoss befinden sich die Schulungsräume, welche sich um einen zentralen Kern mit Aula gruppieren. Die Aula verbindet mittels einer flexibel zu nutzender Freitreppe die beiden Geschosse und ist mit ihrem Oberlicht der zentrale Raum im Gebäude.
Um den Gebäudekern mit Tageslicht zu versorgen werden die Türen zu den Schulungsräumen mit seitlichen feststehenden Glaselementen zu den inneren Erschließungsfluren versehen. Pausenbereiche, Lounges und innen liegende Freiflächen verschmelzen mit den Fluren und werden somit zu öffentlichen Kommunikations- und Pausenflächen.
Ab dem zweiten Obergeschoss springt die äußere Gebäudeform immer weiter zurück, so dass Dachterrassen mit extensiv begrünten Bereichen zu weiteren Pausen- und Freiflächen transformieren. An diesen Terrassen liegen die geforderten Ruheräume.
Im 3. Obergeschoss sind die Büros untergebracht. Diese bilden somit einen eigenen Bereich innerhalb des Gebäudes.
Auf der Dachfläche des dritten Obergeschosses ist die Lüftungstechnik des Gebäudes untergebracht. Eine horizontal verlaufende Lamellenfassade dient als Sichtschutz.
Das Schulungsgebäude ist freistehend, nicht unterkellert und viergeschossig mit folgenden Abmessungen in der größten Ausdehnung geplant:
Länge (EG) ca. 42 m
Breite (EG) ca. 28 m
Höhe FFB 3.OG ca. 12 m (Technikgeschoss ca. 16 m)
Höhe Attika: ca. 20 m
Grundflächen (Brutto) EG,
1.OG ca. 1176 m²
2.OG ca. 860 m²
3.OG, Technik ca. 500 m²
Das Gebäude ist grundsätzlich ist massiver Bauweise aus Stahlbeton geplant.
Das Technikgeschoss (4.OG) dient im Wesentlichen als Witterungsschutz und wird aus einer Stahlkonstruktion mit einer Stahlblech-Lamellenverkleidung errichtet. Innenwände sind aus Stahlbeton, Mauerwerk oder Trockenbau geplant. Teilweise sind Verglasungen vorgesehen.
Die Obergeschosse 2 und 3 sowie das Technikgeschoss sind als gestaffelte Geschosse mit einer geringeren Grundfläche vorgesehen als das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss.
Dachflächen sind als Flachdach, teilweise mit Begrünung bzw. Dachterrasse geplant.
Bauakustik
Die Trenndecken bestehen aus ≥ 25 cm Stahlbeton (m‘ ≥ 600 kg/m²) mit ≥ 6 cm schwimmendem Estrich (m‘ ≥ 120 kg/m²) auf einer ≥ 3 cm Trittschalldämmung (dynamische Steifigkeit: s‘ ≤ 30 MN/m³). Mit diesem Aufbau werden die festgelegten Anforderungen R’w ≥ 55 dB und L’n,w ≤ 46 dB an die Trenndecken eingehalten.
Die Trennwände werden zum einen in Stahlbetonbauweise (≥ 25 cm mit m‘ ≥ 600 kg/m²) sowie in Trockenbauweise Rw ≥ 53 dB (Wert mit gleitendem Deckenanschluss) ausgeführt. Zudem sind die Wände der Büros bzw. Unterrichtsräume zu den Fluren als Systemtrennwände aus Glas mit Rw ≥ 47 dB geplant.
Für die Flurtrennwände der Ruheräume ist eine Norm-Schallpegeldifferenz Dn,w ≥ 53 dB für die Lüftungsdurchlässe erforderlich. Für die Flurtrennwände der anderen schutzbedürftigen Räume ist ein Dn,w ≥ 48 dB der Lüftungsdurchlässe einzuhalten. ELT-Trassen in den Trennwänden zu schutzbedürftigen Räumen müssen geschottet (z.B. Fa. Hilti Brandschott CP 673, Fa. Zapp-Zimmermann ZZ-Steine oder Fa. Wichmann Akustikbox S) ausgeführt werden (Dn,w ≥ 52 dB). Die Anforderung an Türen zwischen schutzbedürftigen Räumen und Fluren beträgt erf. Rw ≥ 32 dB (Rw,P ≥ 37 dB) und für Türen zwischen Unterrichtsräumen erf. Rw ≥ 37 dB (Rw,P ≥ 42 dB). Alle Fenster im gesamten Gebäude benötigen das Schalldämm-Maß Rw ≥ 42 dB (entspricht dem erforderl. bewerteten Schalldämm-Maß des im Prüfstand eingebauten Fensters inkl. der Fugen - Rw,P ≥ 42 dB). Treppenläufe sind vom Baukörper zu entkoppeln; Treppenpodeste erhalten ≥ 6 cm schwimmendem Estrich (m‘ ≥ 120 kg/m²) auf einer ≥ 3 cm Trittschalldämmung (dynamische Steifigkeit: s‘ ≤ 30 MN/m³)
Raumakustik
Es wurden die Anforderungen bzw. Empfehlungen nach DIN 18041 bzw. ASR A3.7 beachtet. Für die Räume wurden zunächst jeweils zwei Varianten mit unterschiedlichen Deckenmaßnahmen betrachtet. Für die Schulungsräume wird eine Rasterdecke mit einem umlaufenden Fries angesetzt. Im notwendigen Flur werden Metalldeckenplatten anstelle der Rasterdecke angesetzt. In den sonstigen Fluren, im Besprechungsraum und der Aula werden abgehangene Gipskartondecken vorgesehen sowie zusätzliche schallabsorbierende Wandmaßnahmen mit Akustikplatten.
Gründung
Die Gründung des Gebäudes erfolgt über eine Fundamentplatte aus Stahlbeton, die in Teilbereichen verstärkt ausgeführt wird und flächig die Eigengewichts-/ und Nutzlasten in den Baugrund abträgt. Die Tragfähigkeit des Baugrundes wird über eine Baugrundverbesserung mittels Rüttelstopfsäulen (RSV-Säulen) und ein Kiespolster mit 50 cm Stärke gewährleistet.
Durch die Nähe zur Speiseleitung (15kV / 16,7 Hz) ist diese für die Baugrundverbesserung zweitweise abzuschalten und zu erden.
Tragwerk
Die Dachkonstruktion wird als Flachdach mit einer Stahlbetondecke vorgesehen. Die vertikale Lastabtragung erfolgt über Stahlbetondecken in Verbindung mit Unterzügen, sowie Stahlbetonwänden und Stützen. Die horizontale Gebäudeaussteifung wird über eine ausreichende Anzahl an Stahlbetonwänden gewährleistet. Die Außenwände werden ebenfalls in Stahlbetonbauweise vorgesehen, um zum einen die vertikale als auch die Horizontallasten aufnehmen zu können. Im Bereich von Fensteröffnungen wird, wo möglich, der Sturz bzw. die Brüstung zum Lastabtrag mit herangezogen.
Dach
Das Dach wird in den nicht genutzten Bereichen als Gründach ausgebildet. Dachterrassen sind jeweils bei den Büros sowie den Schulungsräumen vorgesehen.
Fassade
Die Fassade wird als Wärmedämmverbundsystem ausgebildet. Ein Modellierputz zwischen den Stockwerken gliedert die Fassade in horizontal verlaufende Bänder.
Um die Öffnungen in der Fassade optisch zu unterstreichen erhalten die Fenster Laibungsbleche.
Weitere Informationen entnehme man den Ausschreibungsunterlagen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator SiGeKo
München Steinhausen
Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 01.04 der Ausschreibungsunterlagen
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- sonstige elektrotechnische Anlagen
- Gebäude
- TA-Gebäude
- Telekommunikation
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
-- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
-- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention und, dass sich der Bewerber/Bieter einem unbeschränkten Wettbewerb bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt;
-- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat.
-- Erklärung, dass der Bewerber / Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehaltenwerden.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz desvorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden.
-- Erklärung, dass der Umsatz von 3,5 Mio. € im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 1,0 € Netto betrug.
-- Erklärung, dass in den genannten Fachbereichen mindestens untenstehende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigt haben (nach Berufsgruppen gegliedert):
2 Mitarbeiter BÜ Gebäude, 2 Mitarbeiter BÜ TGA, 1 Mitarbeiter BÜB Ob/KIB, 1 Mitarbeiter BÜB E-Technik
-- Erklärung, dass in den genannten Fachbereichen mindestens untenstehende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigt haben (nach Berufsgruppen gegliedert):
2 Mitarbeiter BÜ Gebäude, 2 Mitarbeiter BÜ TGA, 1 Mitarbeiter BÜB Ob/KIB, 1 Mitarbeiter BÜB E-Technik
Referenznachweise des Bewerbers
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, sind nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Bauüberwachung von Industriebauten mit einem Bauvolumen von mindestens 15 Mio €
2. Bauüberwachungsleistungen TGA
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o Bauüberwacher bei Gebäuden Los 1
o Bauüberwacher für Technische Gebäudeausrüstung Los 1
o Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Los 2
Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funk-tion.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Qualifikationsanforderung und Angaben zum vorgesehenen Bauüberwachung Gebäude Los 1
1. Abschluss: mind. Dipl. -Ing (FH), Master oder vergleich-bar
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Geforderte Referenz
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Bauüberwachung Gebäude tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Bauüberwachung von Industriebauten mit einem Bauvolumen von mindestens 10 Mio. €
Qualifikationsanforderung und Angaben zum vorgesehenen Bauüberwacher Technische Gebäudeausrüstung Los 1
1. Abschluss: mind. Dipl. -Ing (FH), Master oder vergleich-bar
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Geforderte Referenz
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Bauüberwachung Gebäude tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Bauüberwachung von Industriebauten mit einem Bauvolumen von mindestens 10 Mio. €
Qualifikationsanforderung und Angaben zum vorgesehenen SiGeKo Los 2
1. Abschluss: Befähigung Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30 Anlage B und C
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Geforderte Referenz
1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teil-nahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als SiGeKo tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
SiGeKo bei Baumaßnahmen mit einem Bauvolumen von mindestens 10 Mio. €
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Bitte ergänzen Sie im Teilnahmeantrag alle Angaben (gelb markierte Felder), die vom Bewerber zu machen sind, sorgfältig und vollständig. Durch den Bewerber sind als Teilnahmebedingung alle Erklärungen/Nachweise, welche im Teilnahmeantrag gefordert sind, einzureichen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Formular des Teilnahmeantrags, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter
https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ
zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben denunterIII.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen /Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und inwieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. Quadra Ingenieure GmbH
2. DB Engineering & Consulting GmbH
3. Joswig Ingenieur
4. Dr. Schober
5. DB Kommunikationstechnik
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.