Mengenkontrakt zur Lieferung von Funktionsoverall Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008_21-2022-0008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mengenkontrakt zur Lieferung von Funktionsoverall
Mengenkontrakt zur Lieferung von Funktionsoverall für die Jahre 2023 bis 2025
Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW), Siemensstraße 27, 71254 Ditzingen
Festmenge Funktionsoverall 2023 bis 2025 = 1.000 Stück
Rahmenvertragsmenge Funktionsoverall 2023 bis 2025 = 2.000 Stück
Rahmenvertragsmenge Brustschilder 2023 bis 2025 = 350 Stück
Rahmenvertragsmenge Rückenschilder 2023 bis 2025 = 350 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
/
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck)
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck)
- Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an
andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den
Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer (beigefügter Vordruck).
Der Aufftraggeber behätl sich vor, eine Begutachtung der
Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des
Bieters durchzuführen.
- Erklärung zu "Gütesicherungsmaßnahmen/
Qualitätssicherungssystemen". Darin ist anzugeben, welche
Gütesicherungsmaßnahmen wärhend der Produktion, welche
Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches
Qualitätssicherungssystem angewandt wird/werden.
Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN
EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten
sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck)
- Darstellung des "Firmenprofils" mit Angaben zu
Mitarbeiterzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausstattung
sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag
verantwortlichen betrauten Mitarbeiter (beigefügter Vordruck).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen
Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und
zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die
bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmer im
EU Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland
erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehemer
zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.