München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
007 - Änderung Lieferant LWL-Komponenten, Verteiler.
Erforderlicher Lieferantenwechsel für die Vertragsleistungen "Montagearbeiten TK-Betonschalthaus Raum 2", hier HLV-Pos. 04.02.0020 bis 04.02.0070 (LWL-Schrank / ODF und Spleiß- und Patchbaugruppen). Gleichzeitig sind in Abstimmung mit DB-KT einzelne Komponenten in zum Vertrag abweichender Stückzahl erforderlich, u.a. auf Grund geänderter bzw. zusätzlicher Anforderungen an die Ausstattung des TK-Betonschalthauses.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
Grundsätzlich hatte der AN im Rahmen seiner Angebotslegung und mit Vertragsbeginn einen Lieferanten (Fa. Commscope FIST) gebunden. Auf Grund von Verzögerungen aus der Risikosphäre des AG, hier verspätete Übergabe der erforderlichen TK-Planung) konnten die ursprünglichen, dem Bauvertrag zugrunde gelegten Preise nicht mehr gehalten werden, da die entsprechende Bindefrist abgelaufen war. Zudem hatten sich im Rahmen der weiteren Abstimmungen zusätzliche Anforderungen an die Ausstattung des TK-Schalthauses ergeben, die zu einer Veränderung der Vertragsmengen geführt haben.