LAN-Leitungen zwischen den GIZ-Standorten Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 7200074709
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
LAN-Leitungen zwischen den GIZ-Standorten Deutschland
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Einrichtung und der Betrieb der LAN-Leitungen zwischen den GIZ-Standorten Deutschland.
Leitungen zu allen GIZ Standorten
00000 Standorte der GIZ in Deutschland
Die Leistung umfasst die Einrichtung und den Betrieb der LAN-Leitungen zwischen den GIZ-Standorten Deutschland. Aus Redundanzgründen wurde die Leistung in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1 (Leitungen zu allen GIZ Standorten) und Los 2 (Leitung Bonn-Berlin).
Leitung Bonn-Berlin
00000 Standorte der GIZ in Deutschland
Die Leistung umfasst die Einrichtung und den Betrieb der LAN-Leitungen zwischen den GIZ-Standorten Deutschland. Aus Redundanzgründen wurde die Leistung in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1 (Leitungen zu allen GIZ Standorten) und Los 2 (Leitung Bonn-Berlin).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe byon gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.byon.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe NTTCable Deutschland KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.nttcable.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYRNL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.