Beschaffung einer Abbundmaschine und einer Schwellensäge für Brückenschwellen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA63286
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Abbundmaschine und einer Schwellensäge für Brückenschwellen
Beschaffung einer Abbundmaschine mit Absaugeinrichtung (Los1) und einer Schwellensäge für Brückenschwellen (Los 2) für die DB Netz AG im Werk Schwandorf.
Beschaffung einer Abbundmaschine mit Absauganlage
- Bearbeitungsmaschine für Abläng-, Bohr- und Fräsarbeiten,
- Zuführungsstrecke und Abtransportstrecke für die Brückenschwellen vor und nach Bearbeitungsmaschine,
- Absauganlage inklusive Filter für die Bearbeitungsmaschine und die Keilschwellensäge.
Beschaffung einer Schwellensäge für Brückenschwellen
Schwandorf
- Keilschwellensäge für Längsschnitte,
- Zuführungsstrecke und Abtransportstrecke für die Brückenschwellen vor und nach Keilschwellensäge.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Nach §13 SektVO kann der Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit
Teilnahmewettbewerb keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags
nicht grundlegend geändert werden. Im Vorherigen Vergabeverfahren 22FEA61140 sind keine Teilnahmeanträge eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Abbundmaschine mit Absauganlage
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Schwellensäge für Brückenschwellen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 2 wurde ebenfalls an den Selben Auftragnehmer vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.