Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: ESTW Baden-Baden, Bühl und Appenweier Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51067
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: ESTW Baden-Baden, Bühl und Appenweier
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU - ESTW Baden-Baden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU - ESTW Baden-Baden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW Baden-Baden, Bühl und Appenweie
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU - ESTW Baden-Baden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
NT02: Koordinierung der La-Planerstellung, Abstimmung für La-Abschnitte und Aufnahme in bestehende Betra-Anträge sowie zusätzliches Personal für La-Stellen für den Zeitraum 01.09.-31122022
Im Zuge des Projekts ESTW-A Bühl sind Langsamfahrstellen für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Die LA-Stelle führt dazu, dass für den jeweiligen Gleisabschnitt der Bahnstrecke, der nicht mit der für diesen Streckenabschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden darf. Im Rahmen der Betra-Bearbeitung, welche durch die BÜW erfolgt, müssen Leistungen für die Umsetzung der entsprechenden LA-Stellen erfolgen. Diese vorübergehenden LA-Stellen werden mittels Langsamfahrsignale (Lf) angekündigt und begrenzt. Die La-Stellen wechseln in jeder Schicht und bedürfen deshalb einer ständigen Koordination. Die Erbringung die Leistung ist zur Überwachung der Leistung zwingend notwendig. Die Erbringung der Nachtragsleistung Leistung durch die BÜW führt zu erheblichen Synergieeffekte. Darüber hinaus führt der Entfall einer weiteren Schnittstelle mit einem externen Ingenieurbüro und die damit einhergehende Kommunikationsfluss dazu, dass bei dieser sicherheitsrelevanten Tätigkeit, es zu weniger Fehler und Schwierigkeiten im Ablauf kommt