RahmenvereinbarungGaLaBau-Arbeiten 2023-2025_Bezirke Nord, Ost und Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2023-00042
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
RahmenvereinbarungGaLaBau-Arbeiten 2023-2025_Bezirke Nord, Ost und Mitte
Landschaftsbauarbeiten
Bezirk Ost
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich überwiegend um kleinere Aufträge (Garten- und Landschaftsbauarbeiten) im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Aussenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, im
Straßenbegleitgrün, sowie städtischen Liegenschaften im
Stadtgebiet Frankfurt am Main.
Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Die angegebenen Mengen sind die durchschnittlich anfallenden Massen pro Los (jeweils für einen Bezirk) für den Zeitraum von einem Jahr.
Es ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren, dass u.a. auch Kleinflächen / Kleinmengen pro Arbeitsabruf beauftragt werden können.
Die angegebenen Mengen sind Massenansätze über den ein Jahr und werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit geringeren Mengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt.
Die genauen Massen ergeben sich während der laufenden Ausführung.
Der beauftragte Leistungsumfang kann sich aus verschiedenen
Positionen zusammensetzen.
Den Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor, diese Einzelfristen sind zwingend einzuhalten.
Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht.
Ausführungszeitraum:
03.07.2023 - 31.03.2025 mit Verlängerungsoption bis 31.03.2026.
Ausführungszeit:
Teilleistungen mit Einzelfristen, jeweils nach Vereinbarung.
Ausführungsbeginn:
Spätestens 10 Tage nach Beauftragung bzw. der beauftragten
Einzelfrist zum Ausführungsbeginn.
Die Grünanlagenunterhaltung ist in Frankfurt in 4 Bezirke
gegliedert. Die Arbeiten für einen Bezirk bilden jeweils ein Los.
Somit ergeben sich insgesamt 4 Teillose für die gesamte
Ausschreibung, jedoch wurde das Teillos 4, Bezirk West bereits in einer vorangegangenen Ausschreibung vergeben.
Die ausgeschriebenen Leistungen je Los sind identisch.
LOS 1 (Titel 1. bis 6.) Bezirk Ost
LOS 2 (Titel 1. bis 6.) Bezirk Mitte
LOS 3 (Titel 1. bis 6.) Bezirk Nord
Die Ausschreibung erfolgt in Losen. Dem AN bleibt es
überlassen, einzelne Lose anzubieten. Es sind jedoch alle
Titel eines Loses komplett zu bepreisen.
Jedoch wird eine Firma / AN nur für max. zwei LOSE beauftragt.
Sollte eine Firma bei mehreren Losen die günstigste sein, erhält
sie das für den AG wirtschaftlichere Los. Das heißt sie bekäme in
diesem Fall das Los mit dem höheren prozentualen Abstand zum
Zweitbieter.
Bezirk Mitte
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich überwiegend um kleinere Aufträge (Garten- und Landschaftsbauarbeiten) im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Aussenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, im
Straßenbegleitgrün, sowie städtischen Liegenschaften im
Stadtgebiet Frankfurt am Main.
Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Die angegebenen Mengen sind die durchschnittlich anfallenden Massen pro Los (jeweils für einen Bezirk) für den Zeitraum von einem Jahr.
Es ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren, dass u.a. auch Kleinflächen / Kleinmengen pro Arbeitsabruf beauftragt werden können.
Die angegebenen Mengen sind Massenansätze über den ein Jahr und werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit geringeren Mengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt.
Die genauen Massen ergeben sich während der laufenden Ausführung.
Der beauftragte Leistungsumfang kann sich aus verschiedenen
Positionen zusammensetzen.
Den Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor, diese Einzelfristen sind zwingend einzuhalten.
Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht.
Ausführungszeitraum:
03.07.2023 - 31.03.2025 mit Verlängerungsoption bis 31.03.2026.
Ausführungszeit:
Teilleistungen mit Einzelfristen, jeweils nach Vereinbarung.
Ausführungsbeginn:
Spätestens 10 Tage nach Beauftragung bzw. der beauftragten
Einzelfrist zum Ausführungsbeginn.
Die Grünanlagenunterhaltung ist in Frankfurt in 4 Bezirke
gegliedert. Die Arbeiten für einen Bezirk bilden jeweils ein Los.
Somit ergeben sich insgesamt 4 Teillose für die gesamte
Ausschreibung, jedoch wurde das Teillos 4, Bezirk West bereits in einer vorangegangenen Ausschreibung vergeben.
Die ausgeschriebenen Leistungen je Los sind identisch.
LOS 1 (Titel 1. bis 6.) Bezirk Ost
LOS 2 (Titel 1. bis 6.) Bezirk Mitte
LOS 3 (Titel 1. bis 6.) Bezirk Nord
Die Ausschreibung erfolgt in Losen. Dem AN bleibt es
überlassen, einzelne Lose anzubieten. Es sind jedoch alle
Titel eines Loses komplett zu bepreisen.
Jedoch wird eine Firma / AN nur für max. zwei LOSE beauftragt.
Sollte eine Firma bei mehreren Losen die günstigste sein, erhält
sie das für den AG wirtschaftlichere Los. Das heißt sie bekäme in
diesem Fall das Los mit dem höheren prozentualen Abstand zum
Zweitbieter.
Bezirk Nord
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich überwiegend um kleinere Aufträge (Garten- und Landschaftsbauarbeiten) im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Aussenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, im
Straßenbegleitgrün, sowie städtischen Liegenschaften im
Stadtgebiet Frankfurt am Main.
Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Die angegebenen Mengen sind die durchschnittlich anfallenden Massen pro Los (jeweils für einen Bezirk) für den Zeitraum von einem Jahr.
Es ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren, dass u.a. auch Kleinflächen / Kleinmengen pro Arbeitsabruf beauftragt werden können.
Die angegebenen Mengen sind Massenansätze über den ein Jahr und werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit geringeren Mengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt.
Die genauen Massen ergeben sich während der laufenden Ausführung.
Der beauftragte Leistungsumfang kann sich aus verschiedenen
Positionen zusammensetzen.
Den Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor, diese Einzelfristen sind zwingend einzuhalten.
Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht.
Ausführungszeitraum:
03.07.2023 - 31.03.2025 mit Verlängerungsoption bis 31.03.2026.
Ausführungszeit:
Teilleistungen mit Einzelfristen, jeweils nach Vereinbarung.
Ausführungsbeginn:
Spätestens 10 Tage nach Beauftragung bzw. der beauftragten
Einzelfrist zum Ausführungsbeginn.
Die Grünanlagenunterhaltung ist in Frankfurt in 4 Bezirke
gegliedert. Die Arbeiten für einen Bezirk bilden jeweils ein Los.
Somit ergeben sich insgesamt 4 Teillose für die gesamte
Ausschreibung, jedoch wurde das Teillos 4, Bezirk West bereits in einer vorangegangenen Ausschreibung vergeben.
Die ausgeschriebenen Leistungen je Los sind identisch.
LOS 1 (Titel 1. bis 6.) Bezirk Ost
LOS 2 (Titel 1. bis 6.) Bezirk Mitte
LOS 3 (Titel 1. bis 6.) Bezirk Nord
Die Ausschreibung erfolgt in Losen. Dem AN bleibt es
überlassen, einzelne Lose anzubieten. Es sind jedoch alle
Titel eines Loses komplett zu bepreisen.
Jedoch wird eine Firma / AN nur für max. zwei LOSE beauftragt.
Sollte eine Firma bei mehreren Losen die günstigste sein, erhält
sie das für den AG wirtschaftlichere Los. Das heißt sie bekäme in
diesem Fall das Los mit dem höheren prozentualen Abstand zum
Zweitbieter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Auf Grund des Umfangs der Arbeiten, sollte der Bieter in der Lage sein pro Los mind. eine Kolonne vollumfänglich vorzuhalten.
Die Eignungsprüfung erfolgt diesbezüglich über das VHB 124 und die genannten Jahresumsätze. Diese sollten pro Jahr mind. rund 1 Mio Euro betragen.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Auf Grund des Umfangs der Arbeiten, sollte der Bieter in der Lage sein pro Los mind. eine Kolonne vollumfänglich vorzuhalten.
Die Eignungsprüfung erfolgt diesbezüglich über das VHB 124 und die genannten Jahresumsätze. Diese sollten pro Jahr mind. rund 1 Mio Euro betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).