München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
008 - Bauzeitliche Stromversorgung der BSH Netz und S&S.
Herstellung einer provisorischen / bauzeitlichen Stromversorgung der Schalthäuser TK als erforderliche Grundlage der Montagearbeiten in den Schalthäusern ab KW 38 2022 (u.a. Betrieb von Heizungen um TK-Kabel auch bei niedrigen Termperaturen verlegen zu können).
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
Die provisorische / bauzeitliche Stromversorgung der Schalthäuser wurde ursprünglich dem AN-50 Hz/EEA als zusätzliche Leistung angeordnet, von diesem aber aus Kapazitätsgründen abgelehnt. Da die erforderlichen zusätzlichen Leistungen sehr kurzfristig auszuführen waren, wurde dem AN-TK in der Baubesprechung vom 15.09.2022 mündlich und per Mail vom 21.09.2022 durch die Projektleitung die Herstellung einer provisorischen / bauzeitlichen Stromversorgung der Schalthäuser angeordnet. Da diese Leistung sehr kurzfristig zum Beginn der vertraglichen Leistungen des AN-TK erforderlich wurden, u.a. weil die zuvor erfolgten Abstimmungsversuche / Anordnungen an den AN-50 Hz/EEA bereits den zeitlichen Puffer reduziert haben, ist ein Unternehmerwechsel hinsichtlich zusätzlicher Kosten und Einhaltung der Gesamtbauzeiten im Projekt äußerst risikoreich. Zudem ist der AN-TK bereits im Baufeld tätig gewesen und hatte sowohl die personellen als auch techn. Kapazitäten, die Leistung umgehend auszuführen.