SPGK_EÜ Ergenzingen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61481
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_EÜ Ergenzingen
Erneuerung der innerstädtischen, flachgegründeten, aus zwei Stahltragwerken bestehenden Eisenbahnüberführung durch einen flachgegründeten, einzuschiebenden Halbrahmen mit 10,8 m Überbaulänge und 11,45 m Breite
Errichtung von 4 flachfundierten L-Fertigteilstützwänden
72108 Rottenburg am Neckar-Ergenzingen
L V 01
01. Allgemeine Teile
01.01. Technische Bearbeitung
01.02. Baustelleneinrichtung
01.03. Freimachung des Baubereiches
01.04. Verkehrssicherung
02. Brückenobjekt
02.05. Rückbau / Abbruch Bestand
02.07. Erdarbeiten und Hinterfüllungen
02.08. Verbauten und Behelfe
02.09. Wasserhaltungsmaßnahmen
02.10. Rahmen und Flügelwände
02.11. Stützwände
02.12. Einbauteile und Ausstattung Rahmen
02.13. Einbauteile und Ausstattung Stützwände
02.14. Entwässerungsanlagen Rahmen und Stützwände
02.15. Randweg
02.16. Zugangstreppe
02.17. Oberbau
02.18. Gartenmauer
02.19. Kabelarbeiten Bauphase 3
03. Landschaftsbau
04. Kabeltiefbau Bauphase 1B
05. Kabeltiefbau Bauphase 2
06. Oberleitungsanlagen
07. Straßenbau
08. Entsorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_EÜ Ergenzingen
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.