23FEI64305 - ESTW Wendlingen-Ulm; Bauzustand KISA-ESTW Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64305
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/aktuell/
Abschnitt II: Gegenstand
23FEI64305 - ESTW Wendlingen-Ulm; Bauzustand KISA-ESTW
23FEI64305 - ESTW Wendlingen-Ulm; Bauzustand KISA-ESTW
Ulm
Elektonisches Stellwerk (ESTW) Simis D Wendlingen-Ulm; Bauzustand Kommunikationsinfrastruktur für sicherheitsrelevante Anwendungen KISA-ESTW
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava
Korridor Rhein - Donau im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TENtec), hier: Abschnitt Wendlingen-Ulm"
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend mit öffentlichen Mittel aus einer Einzelfinanzierung zum Projekt Stuttgart-Ulm. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu
den Bedingungen des Modulvertrag 5. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ("wenn der Auftrag aus technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann."). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden ESTW. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden, u.a. wegen der Änderung und
Anpassung von bestehender Hard- und Software. Desweiteren sind EBA-Zulassungen für die Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
23FEI64305 - ESTW Wendlingen-Ulm; Bauzustand KISA-ESTW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.