Theatrium 2023 - 2025 Bereitstellung Infrastruktur in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 60154-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Theatrium 2023 - 2025 Bereitstellung Infrastruktur in 2 Losen
Theatrium 2023 - 2025 Bereitstellung Infrastruktur in 2 Losen
Infrastruktur Strom
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH, als Veranstalterin des Theatrium, beabsichtigt die Einrichtung der Infrastruktur für Strom, Wasser und Abwasser für die Veranstaltungen für die Jahre 2023 - 2025 (optional für das Jahr 2026) zum Straßenfest mit ca. 100.000 Besuchern los-weise zu vergeben.
Los 1 (Infrastruktur Strom) umfasst die Bereitstellung der Energieversorgung durch Strom auf dem gesamten Veranstaltungsgelände des Theatrium. Der Auftragnehmer hat den Strom für die Stände des Theatrium sowie für Leistungs-Strukturaufbauten einzurichten und bereitzustellen
Die unter Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit definiert die maximal mögliche Laufzeit (einschließlich aller
Verlängerungsoptionen).
Infrastruktur Trinkwasser und Abwasser
Wiesbaden
Los 2 (Infrastruktur Trinkwasser und Abwasser) umfasst die Bereitstellung von Trinkwasseranlagen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände des Theatrium. Für die Trinkwasserversorgung sind u. a. 190 Stück GEKA Trinkwasseranschlüsse zu verlegen. Darüber hinaus ist die Abwasserentsorgung für das gesamte Veranstaltungsgelände des Theatrium einzurichten. Für die Entsorgung des Abwassers sind nur begrenzte Einleite-Punkte vorhanden.
Die unter Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit definiert die maximal mögliche Laufzeit (einschließlich aller Verlängerungsoptionen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S6SZ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.