20FEI46370_BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha_NT006 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46370_NT006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte
Adresse des Beschafferprofils: http://bieterportal.noncd.db
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI46370_BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha_NT006
Gotha
BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BIM-Planungsleistungen Verkehrsstation Erneuerung Themar und Bahnsteigverlängerung Gotha
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Änderung Entwässerung und Anpassung Oberleitung.
Die in der VEP geplante Entwässerung ist aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse und dem Zustand der Leitungen nichtumsetzbar und muss daher umgeplant werden. Die OL -Anlage muss aufgrund der notwendigen Versetzung von Signalenangepasst werden. Beides war bei der Beauftragung des AN nicht absehbar. Die Änderung stellt einen untrennbaren Teil derGesamtplanung dar und kann daher nicht an einen anderen AN übertragen werden.