BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49778
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
BIM-Planung ABS Hagen-Siegen-Hanau (Los 3)
VA inkl. TSA
TA
Ing BW
TWP
Umwelt
Schall
Vermessung
Logistik
vertiefte Kostenschätzung
Bericht zur parlamentarischen Verfassung
üL Lph 1+2 (erweiterte Vorplanung) Option Lph 3/4, 6/7 für VA inkl. TSA, TA, Ing BW (Rest abweichend)
Die Biotoptypenkartierung ist für die Finalisierung des Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich. Der Generalplaner DB
E&C ist mit dem LBP hauptvertraglich beauftragt (vgl. Anlage 1.7 AU-Unterlagen 21FEI29778). Die Biotoptypenkartierung ist zum
Zeitpunkt der Ausschreibung in dieser Detailtiefe nicht mit ausgeschrieben worden. Das DB Standard- Leistungsbild “Anlage zum
Leistungsbild Fachbeitrag zum Artenschutz – Kartierung“, worunter auch die Detailbiotopkartierung unter 4.0 als Position gefasst
wird, war keine Anlage zur Ausschreibung 21FEI29778. Dadurch war die Anspruchsgrundlage der Detailbiotoptypenkartierung
nicht gegeben, da diese Anlage die Detailbiotopkartierung als Position vorsah. Im weiteren Verlauf der Umweltplanung ermittelte
sich die Erfordernis und somit das Nachtragsangebot.
(MKA 12_06)
Seitens des Generalplaners der gebundenen Planungsfirma werden in diesem Bereich bereits Leistungen durchgeführt. Ein
zusätzliches Umweltbüro würde zu erheblichen Mehrkosten führen, da zusätzliche Abstimmungen zwischen Generalplaner und
den neuen Umweltplanern erbracht werden müssen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführungen und
Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Die DB E&C ist hauptvertraglich mit der Umweltplanung beauftragt. Zu deren
Aufgaben zählen neben anderen Umweltberichten auch der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP). Für den Werkerfolg des
LBP ist die Detailbiotopkartierung, die mit beiliegendem Nachtragsangebot zusätzlich angeboten wurde, zwingend erforderlich.
Die Biotoptypenkartierung bildet die Basis der Bestands- und Konfliktpläne des LBP, sie dient der Definition von Bautabuzonen im
LBP und kann auch Hinweise für die Maßnahmenplanung geben.