Kuvertierhüllen 2023-02 Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2023-0004

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187795c2725-63377a513b6561f5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Datenverarbeitung und ergänzende IT-Dienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kuvertierhüllen 2023-02

Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2023-0004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30199230 Briefumschläge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist das größte kommunale IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen und zählt zu den drei größten BSI-zertifizierten kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen in Deutschland mit Standorten in Darmstadt, Gießen und Kassel.

Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören rund 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien.

Für das zentrale Druckzentrum am Rechenzentrumsstandort Kassel ist die Beschaffung von Kuvertierhüllen in unterschiedlichen Formaten zur Anlieferung geplant.

Die Anschaffung der Kuvertiermaschine ist in einem Verhandlungsverfahren mit einem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ekom21 unterhält ihr zentrales Druckzentrum am Standort Kassel. Hierfür beabsichtigt die ekom21 die Beschaffung von Kuvertierhüllen in unterschiedlichen Formaten zur Anlieferung an das Druckzentrum am Rechenzentrumsstandort Kassel. Ausgeschrieben ist eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern, die Einzelaufträge für die Laufzeit von jeweils sechs (6) Monate werden jeweils in Mini-Wettbewerben vergeben. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung veranschlagt der Auftraggeber eine Abnahmemenge von insgesamt 136 Mio. Kuvertierhüllen in unterschiedlichen Formaten. Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.08.2023 und sind jeweils befristet bis zum 31.07.2027.

Die Zuschlagserteilung erfolgt nach erfolgreicher Testkuvertierung im Sinne der Leistungsbeschreibung. Kann der Auftraggeber keine Kompatibilität mit den eingesetzten Kuvertiermaschinen (BÖWE Marathon, Kern 2600 und Kern 1600) feststellen, hat der Auftragnehmer das Recht zur einmaligen Nachbesserung. Sollte auch die Nachbesserung erfolglos sein, kann keine Zuschlagserteilung erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung sowie den Vertragsunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu sechsmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,

— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,

— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.

Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),

2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.

Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.).

2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die

Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird.

3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten

drei Geschäftsjahre.

Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu III.1.2) 2.

Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:

Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz vorliegt. Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung mit folgenden Mindestdeckungssummen bei doppelter Jahreshöchstleistung aufrechterhalten werden:

- für Personenschäden: 1.000.000 €

- für Sachschäden: 1.000.000 €

- für Vermögensschäden: 500.000 €

Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Soweit sich aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine gültige und ungekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter als sechs Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S.338) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/05/2023
Ortszeit: 10:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bieterfragen können längstens bis zum 05.05.2023, 10.00 Uhr, gestellt werden.

2. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach erfolgreicher Testkuvertierung im Sinne der Leistungsbeschreibung. Kann der Auftraggeber keine Kompatibilität mit den eingesetzten Kuvertiermaschinen (BÖWE Marathon, Kern 2600 und Kern 1600) feststellen, hat der Auftragnehmer das Recht zur einmaligen Nachbesserung. Sollte auch die Nachbesserung erfolglos sein, kann keine Zuschlagserteilung erfolgen.

3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.

4. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.

5. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.

6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

7. Zum 01.01.2023 ist das LkSG (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) für Unternehmen in Kraft getreten, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigten; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst. Deshalb wird bei betroffenen Unternehmen eine zusätzliche Erklärung erforderlich, dass nach § 22 LkSG kein Grund für den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge vorliegt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2023

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