Bauüberwachung für die Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstraße 5) Los 1: BÜW KIB/OB // Los 2: BÜW E (50Hz) // Los 3: BÜW TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62368
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung für die Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstraße 5) Los 1: BÜW KIB/OB // Los 2: BÜW E (50Hz) // Los 3: BÜW TGA
Bauüberwachung für die Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstraße 5)
Los 1: BÜW KIB/OB // Los 2: BÜW E (50Hz) // Los 3: BÜW TGA
Alle Loskombinationen sind möglich. Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Loskombination erteilt.
Bauüberwachung für die Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstraße 5) Los 1: Bauüberwachung Hochbau inkl. Äußerer Blitzschutz, (Kabel-)Tiefbau, Abfallmanagement und SiGeKo
München
Gegenstand dieser Leistungsanfrage für Los 1: Bauüberwachung Hochbau inkl. Äußerer Blitzschutz, (Kabel-)Tiefbau, Abfallmanagement und SiGeKo ist die Bauüberwachung für die Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstraße 5). Die folgenden Leistungen sollen durchgeführt werden:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA
- Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase)
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden
- Abfallmanagement
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
- Gebäude
Bauüberwachung für die Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstraße 5) Los 2: BÜW 50 Hz und Ersatzstromversorgung
München
Gegenstand dieser Leistungsanfrage für Los 2: BÜW 50 Hz und Ersatzstromversorgung ist die Bauüberwachung für die Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstraße 5). Die folgenden Leistungen sollen durchgeführt werden:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- sonstige elektrotechnische Anlagen
- TA-Gebäude
Bauüberwachung für die Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstraße 5) Los 3: BÜW Technische Gebäudeausrüstung (HKLS, MSR, GLT, Löschanlage)
München
Gegenstand dieser Leistungsanfrage für Los 3: BÜW Technische Gebäudeausrüstung (HKLS, MSR, GLT, Löschanlage) ist die Bauüberwachung für die Verlegung TK-Anbindung BZ München (ehem. Richelstraße 5). Die folgenden Leistungen sollen durchgeführt werden:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW
- Fachtechnische Bauvertragl. BÜW bei Techn. Ausrüstung v. Gebäuden
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- sonstige elektrotechnische Anlagen
- TA-Gebäude
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind
im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein
Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der
beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der
Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung
verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen
herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet
und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche
Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur
gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in
deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Los 1:
Bauüberwachung
- Bauüberwacher Bahn Oberbau/konstruktiver Ingenieurbau
- Fachbauüberwacher Oberbau
Los 2:
Bauüberwachung:
- Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Für Los 1:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
- Leitender BÜB OB/KIB nach VV Bau
- BÜB OB/KIB nach VV Bau
Qualifikationsanforderung an den Leitenden BÜB OB/KIB nach VV Bau:
1. Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung als BÜB OB/KIB nach VV Bau
Als Nachweis sind gültige Befähigungsausweis(e) gemäß Ril 809.1000V13, Urkunden und ein Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen.
Referenzprojekt für den vorgesehenen Leitenden BÜB OB/KIB nach VV Bau:
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Eine vergleichbare, vollständig abgeschlossene Leistung, in denen er/sie als leitender koordinierender Bauüberwacher Ob/KIB nach VV Bau über den gesamten Zeitraum der Lph 8 tätig war oder eine vergleichbare noch nicht abgeschlossene Leistung, in denen er/sie als leitender koordinierender Bauüberwacher Ob/KIB nach VV Bau in der Lph 8 für mindestens 6 Monate durchgehend tätig war/ist.
Als abgeschlossen gilt die Leistung, wenn die Abnahme erfolgreich durchgeführt wurde.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1.Neubau TSO/BSO DSTW oder GSM-R Gebäude oder Kernnetzstandort oder Rechenzentrum oder vergleichbar. Als vergleichbare Baumaßnahme gilt die Errichtung eines Technikgebäudes in Massivbauweise zur Unterbringung elektrotechnischer Anlagen mit mindestens 200 m2 Grundfläche, Blitzschutzklasse 1 und Feuerwiderstandsklasse F90.
Als Nachweis reichen Sie bitte ein Referenzblatt. Das Referenzblatt soll eine Projektbeschreibung und die Vorstellung der Projektinhalte auf maximal 2 Seiten (DIN A4) enthalten und auf die angefragten Mindestanforderungen eingehen. Die Darstellung ist frei wählbar.
Qualifikationsanforderung an den BÜB OB/KIB nach VV Bau:
1. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als BÜB OB/KIB nach VV BAU
2. Eine Person des eingesetzten Personals BÜB Ob/KIB: Nachweislich befähigte Person für die Prüfung der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken gem. 046.2749
Als Nachweis sind gültige Befähigungsausweis(e) gemäß Ril 809.1000V13, Urkunden und ein Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen.
Für Los 2:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
- BÜB E (EEA)
Qualifikationsanforderung an den BÜB E (EEA):
1. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB E nach VV BAU STE
Als Nachweis sind gültige Befähigungsausweis(e) gemäß Ril 809.1000V13 und ein Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen.
Referenzprojekt für den vorgesehenen BÜB E (EEA):
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Eine vergleichbare, vollständig abgeschlossene Leistung, in denen er/sie als BÜB E-Technik nach VV Bau STE über den gesamten Zeitraum der Lph 8 tätig war oder eine vergleichbare noch nicht abgeschlossene Leistung, in denen er/sie als BÜB E-Technik nach VV Bau STE in der Lph 8 für mindestens 6 Monate durchgehend tätig war/ist.
Als abgeschlossen gilt die Leistung, wenn die Abnahme erfolgreich durchgeführt wurde.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1.Neubau TSO/BSO DSTW oder GSM-R Gebäude oder Kernnetzstandort oder Rechenzentrum oder vergleichbar. Als vergleichbare Baumaßnahme gilt die Errichtung eines Technikgebäudes mit mindestens 200 m2 Grundfläche, zur Unterbringung elektrotechnischer Anlagen. Das errichtete Gebäude verfügt über eine Notstromeinrichtung.
Als Nachweis reichen Sie bitte ein Referenzblatt. Das Referenzblatt soll eine Projektbeschreibung und die Vorstellung der Projektinhalte auf maximal 2 Seiten (DIN A4) enthalten und auf die angefragten Mindestanforderungen eingehen. Die Darstellung ist frei wählbar.
Für Los 3:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
- Bauüberwacher Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
Qualifikationsanforderung an den Bauüberwacher Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
1. Mindestens Berufserfahrung als Bauüberwacher mit Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung
Als Nachweis sind gültige Befähigungsausweis(e) gemäß Ril 809.1000V13, Urkunden und ein Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen.
Referenzprojekt für den vorgesehenen Bauüberwacher Technische Gebäudeausrüstung (TGA):
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Eine vergleichbare, vollständig abgeschlossene Leistung, in denen er/sie als BÜW TGA über den gesamten Zeitraum der Lph 8 tätig war oder eine vergleichbare noch nicht abgeschlossene Leistung, in denen er/sie als BÜW TGA in der Lph 8 für mindestens 6 Monate durchgehend tätig war/ist.
Als abgeschlossen gilt die Leistung, wenn die Abnahme erfolgreich durchgeführt wurde.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Neubau TSO/BSO DSTW oder GSM-R Gebäude oder Kernnetzstandort oder Rechenzentrum oder vergleichbar. Als vergleichbare Baumaßnahme gilt die Errichtung eines Technikgebäudes zur Unterbringung elektrotechnischer Anlagen mit mindestens 200 m2 Grundfläche, hohen Brandschutzanforderungen (Feuerwiderstandsklasse F90 und Feuerlöschanlage), Klima- und Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation (MSR, GLT).
Als Nachweis reichen Sie bitte ein Referenzblatt. Das Referenzblatt soll eine Projektbeschreibung und die Vorstellung der Projektinhalte auf maximal 2 Seiten (DIN A4) enthalten und auf die angefragten Mindestanforderungen eingehen. Die Darstellung ist frei wählbar.
Gilt für Los 1, Los 2 und Los 3:
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen
herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 22FEI60003 Los 1 und 22FEI60003 Los 2 ist auf dem Vergabeportal der DB AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen (inkl. der im TNA genannte Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Seit dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB E&C
2. DB KT
3. DB Sicherheit GmbH
4. TGA-Consult Linhardt & Hanika PartmbB
5. Thies Consult GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Bieter erklärt, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehende Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht wurden.
Weiterführende Informationen sind den Teilnahmeanträgen 22FEI62368 Los 1, 22FEI62368 Los 2 und 22FEI62368 Los 3 zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.