23 22 1X2 003 Prüfzelle inkl. Motorenprüfstand für Dieselmotoren und Powerpacks - DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA66039
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30 / 29765856
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
23 22 1X2 003 Prüfzelle inkl. Motorenprüfstand für Dieselmotoren und Powerpacks - DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH Bremen
Beschaffung einer Prüfzelle inkl. Motorenprüfstand zur Überprüfung von Dieselmotoren und Powerpacks für den Werkestandort Bremen der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
Mit den vorliegenden Vergabeunterlagen werden die Anforderungen an die Funktionen der neu auszurüstenden "Prüfzelle 3" im Werk Bremen, der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH beschrieben. Sie beinhaltet den maschinen- und bautechnischen Teil der Lieferung der schlüsselfertigen Prüfzelle 3 und dient den Lieferanten zur detaillierten Angebotslegung.
Die Prüfzelle 3 soll vollständig mit neuer Prüftechnik für Powerpacks und kleinere Dieselmotoren ausgerüstet werden.
Weiterhin sind für die Prüflinge entsprechende Halte- und Trägervorrichtungen zu beschaffen.
Die Prüfzelle muss mit allen erforderlichen Medienversorgungseinrichtungen, einer neuen Raumbelüftung sowie einer Beleuchtung ausgestattet werden. Zudem ist die Schalldämmung zu erneuern.
Detaillierte Angaben sind in den beigefügten Auftragsunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares (gilt auch
für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
2. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber
ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers vorzulegen.
3. Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten
schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
1. Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Jahre – Angaben in Euro/ Jahr; Sollte
in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro anzugeben (gilt
auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
2. Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität;
gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
1. Schriftliche Erklärung über mindestens 3 Referenzen innerhalb der Eisenbahnbranche zu der besonderen
Leistungsart:
Entwicklung, Fertigung, Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme von vergleichbarer
Prüftechnik. Referenzen der letzten 5 Jahre sind mit Angabe des Auftraggebers (Ansprechpartner mit
Telefonnummer), Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung anzugeben. Sollten für ein
Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr –keine Referenz vorhandenanzugeben.
Weniger als 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
2. Nachweise zum Qualitätsmanagementsystem, z. B. DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertiges) oder Erklärung /
Nachweis, dass das interne Qualitätsmanagement mit Qualitätskontrolle sowie Darstellung der Prüfzyklen und des
Prüfablaufs / des Prüfprozesses, sich an die DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertig) anlehnt.
Keine Nachweise / Erklärungen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Nachweise / Erklärungen zu einem Umweltmanagementsystem, z.B. ISO 14001 (oder Gleichwertiges) oder
Erklärung / Nachweis, dass das interne Umweltmanagementsystem sich an die ISO 14001 (oder Gleichwertig)
anlehnt.
Keine Nachweise / Erklärungen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Nachweis der Messunsicherheit des Messsystems. Die Messsystemanalyse muss nach den Grundlagen der DIN
27201-9 und des GUM (JCGM 100) oder gleichwertig durchgeführt werden. Die Eignung gilt als gegeben, wenn
die Muss-Messunsicherheiten erreicht werden.
Keine Nachweise / Erklärungen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
5. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, davon Ingenieure.) (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab
einen Leistungsanteil von 20 %)
Gemäß Auftragsunterlagen
Gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.