BIM Planung -110-kV-Bahnstromleitung Uw Burgweinting-Uw Irrenlohe-Uw Wiesau/Pechhofen Erstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren (ROV) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64572
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Planung -110-kV-Bahnstromleitung Uw Burgweinting-Uw Irrenlohe-Uw Wiesau/Pechhofen Erstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren (ROV)
BIM Planung -110-kV-Bahnstromleitung Uw Burgweinting-Uw Irrenlohe-Uw Wiesau/Pechhofen
Erstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren (ROV)
Für das Vorhaben der Bahnstromleitung Uw Burgweinting – Uw Irrenlohe – Uw Wiesau ist
das Raumordnungsverfahren (ROV) durchzuführen. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens
und damit der Antragskonferenz ist die durch die Vorhabenträgerin geplante 110-kVBahnstromleitung
(Freileitung) vom vorhandenen Unterwerk Burgweinting, über das vorgesehene
Unterwerk Irrenlohe zum vorgesehenen Unterwerk Wiesau inklusive ihrer Trassenvarianten.
Die Unterwerke sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Als Bestandteil des Bedarfsplanprojektes „Ausbaustrecke 16 Hof– Marktredwitz – Regensburg
(Ostkorridor Süd)“ und des Transeuropäischen Netze-Korridors „Skandinavien-Mittelmeer“
umfassen die geplanten Vorhaben an der Bahnstrecke Marktredwitz - Regensburg unter anderem
die Ausführung von Oberleitungen und eisenbahntechnischen Ausrüstungen, die Errichtung
der Unterwerke Irrenlohe und Wiesau, deren Standorte notwendige Versorgungsschwerpunkte
für eine zentrale Bahnstreckenelektrifizierung darstellen, sowie relevante Folgemaßnahmen.
Um den vorgesehenen Unterwerken Irrenlohe und Wiesau den notwendigen
Bahnstrom zentral zuführen zu können, soll mit dem hier geplanten Vorhaben eine neue elektrische
Verbindung zwischen dem vorhandenen Unterwerk Burgweinting und den vorgesehenen
Unterwerken Irrenlohe und Wiesau hergestellt werden.
Im Weiteren ist zur Errichtung der Bahnstromleitung das hierzu erforderliche eisenbahnrechtliche
Zulassungsverfahren durchzuführen (Planfeststellung nach Allgemeinen Eisenbahngesetz).
Die Planfeststellung führt die Vorhabenträgerin durch.
Die Raumverträglichkeit ist festzustellen. Die Planrechtfertigung ist gegeben.
Zu planende Baumaßnahme(n) lauten wie folgt: (gemäß Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung)
-Klären der Aufgabenstellung/Allgemeinkosten, Termine und Besprechungen
-Grundlagenermittlung
-Umweltverträglichkeitsprüfung ROV
-Raumordnung
Alle Leistungen werden übertragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind
im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein
Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der
beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der
Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung
verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen
herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet
und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche
Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche
Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur
gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in
deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Referenznachweise des Bewerbers
--> Referenzprojekt:
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind:
Durchführung von Umweltplanungsleistungen für die Erstellung der Unterlagen eines Raumordnungsverfahrens einer Infrastrukturmaßnahme (Eisenbahn-, Straßen-, Schifffahrts- oder Versorgungsinfrastruktur). Die Leistungserbringung umfasst insbesondere
1. die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) oder des UVP-Berichts
2. die Erstellung einer Raumverträglichkeitsstudie
Die Mindestanforderungen können durch den Bewerber durch eine Referenz dargestellt und erfüllt
werden. Alternativ kann der Bewerber jedoch auch je Anforderung eine Referenz vorlegen und diese
dadurch erfüllen.
--> Technische Ausstattung BIM des Bewerbers:
Der Bewerber hat den Nachweis über das Vorhandensein von 2 BIM-spezifischen Arbeitsplatz/Arbeitsplätze im eigenen Unternehmen zu erbringen. Die technische Ausstattung muss für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sein.
Der Bewerber muss für mindestens 2 Arbeitsplatz/Arbeitsplätze die Mindestanforderungen oder eine gleichwertige Arbeitsplatzkonfiguration nachweisen.
Hardware: Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Hardware in ausreichender Anzahl vorhanden ist und dem Stand der Technik entspricht.
Software (BIM und CAD): Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Software in ausreichendem Umfang vorhanden ist und durch die vorgesehenen Mitarbeiter angewendet werden kann.
gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
--> Nachweis über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o vorgesehenen Projektleiter Umweltplanung
Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter:
1. Abschluss: abgeschlossenes Studium Dipl.-Ing. bzw. B.Eng. /B.Sc. / M.Sc. / M.Eng. des Studienganges Landschaftsarchitektur, Landespflege, Landschaftsplanung, Geoökologie, Umweltwissenschaften /-planer, Biologie oder vergleichbar.
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Umweltplaner
--> Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
--> Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 23FEI64572_Teilnahmeantrag ist auf dem Vergabeportal der DB AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen.
Nur diese Informationen (inkl. der im TNA genannte Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
--> Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
--> Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
--> Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
--> Beteiligte Unternehmen:
1. Omexom, Paradiesstraße 208a, 12526 Berlin, Deutschland
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
--> Der Bieter erklärt, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehende Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht wurden.
--> Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.