3. Ausschreibung: Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronnzell" Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54791
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
3. Ausschreibung: Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronnzell"
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronzell"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
3. Ausschreibung: Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronnzell"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fulda
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Verschiebung Einfahrweichen W101/W103, Erneuerung W104 in Fulda-Bronzell"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Ausfallschicht Fahrdrahtwechsel 20./21.04.2022 und 30.04./01.05.2022
Die geplante erste Schicht des Fahrdrahttausches sollte vom 20./21.04.2022 erfolgen. Die Arbeiten konnten nicht durchgeführt werden, da die Einfahrt in den Arbeitsbereichen mit der entsprechenden 2-Wege Technik durch den FDl nicht erlaubt bzw. mit 4h Verspätung erfolgte. In der verbleibenden Speerpause von knapp 5,5h war der Wechsel des Fahrdrahtes technologisch nicht mehr möglich. In der zweiten angesetzten Schicht zum Tausch des Fahrdrahtes vom 30./04./01.05.2022 wurden die Arbeiten Vorort durch die BÜ und Sicherungsfirma abgesagt. Hintergrund ist die fehlende UV-Sperrung des Nachbargleises Fulda-Neuhof, die erst nach Mitternacht durch den FDL möglich gewesen wäre.
Durch einen Wechsel des AN für die Bearbeitungen der benötigten Themen und der damit verbundenen Planung würden erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf resultieren. Dies würde den gesamten Bauablauf stark gefährden, wodurch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen entstünden.